Diskussion:Herkunftsbezeichnung

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von RUOFF

Und über einen der ältesten Herkunftsstreits, der Verwendung des Wortes Champagner findet sich hier kein Wort. Diese Herkunftsbezeichnung ist aber vielleicht die am besten geschützte der Welt. Auch das Wort Sekt ist geschützt. Bitte, Experten, schreibt und informiert auch dazu.--RUOFF 15:26, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten


Der Schutz von Original oder Echt Kölnisch Wasser bzw Original Eau de Cologne siehe

und

  • Original Eau de Cologne unter Nr.39978180.3 eingetragene Marke beim DPMA.
  • Echt Kölnisch Wasser unter Nr. 39978178.1 eingetragene Marke beim DPMA


Die Zusammenhänge dieses Thema sind mir noch etwas unklar. Kann es sein, dass in den hier beschriebenen EU-Herkunftsbezeichnungen die nationalen Siegel wie AOC und DOP zusammengeführt werden? Falls ja sollte man das in der Einleitung etwas herausarbeiten und bei den betreffenden alten Siegeln ebenfalls gleich in der Einleitung erwähnen. Gruß, --Suricata 10:47, 15. Nov 2004 (CET)

Herkunftsnachweis

Habe 1973 bei einem in Westdeutschland eingebürgertem Sachsen gelernt Thüringer und Nürnberger Wurst herzustellen und zu verkaufen (auch Schwarzwälderschinken etc.)Jetzt,nach dreißig Jahren sagen Politker und studierte Richter,das dies alles nicht mehr gelten soll?? Ich glaube kaum das ein Thüringer Metzger seine Thüringer Roastbratwurst als Roastbratwurst Thüringer Art verkaufen wird, zumal er sie auserhalb seines Bundeslandes als Original bezeichnen könnte.Sollte hier ein Fall von Justizdummheit vorliegen? Oder sind es wieder einmal die Industrie- und Supermarktlobbyisten mit dem nötigen Kapital, die jederzeit und in jedem Bundesland eine Firma gründen können und somit den kleinen Handwerker und Familienbetrieb mit solchen Methoden aus dem Rennen jagen? Für mich als Kunden behalte ich mir vor noch zwischen Original und nach Art von... unterscheiden zu können. Brauchen wir denn für jeden Trottel eine Reglementierung (mit den jeweils dazugehörigen Amtsträgern)? Gruß Woschtkarl

Lesbarkeit durch umfangreiche Beispiele

IMHO leidet die Lesbarkeit des Artikels an den ausführlichen Beispielen, die besser ans Ende gestellt werden sollten. Es könnte auf die entsprechende Regelung im Rahmen des TRIPS (Artikel 22, so viel ich weiss) verwiesen werden. Artikel 23 zu Weinen und Spirituosen. Ausserdem helfen vielleicht folgende Literaturangaben bei der vervollständigung des Artikels:

  • WIPO (2003): Intellectual Property: A Power Tool for Economic Growth. By Kamil Idris (Kapitel 5: Trademarks and Geographical Indications)

[1]

  • Rangnekar, Dwijen (2003): Geographical Indications: A Review of Proposals at the TRIPS Council: Extending Article 23 to Products other than Wines and Spirits, UNCTAD-ICTSD Project on IPRs and Sustainable Developement, Issue Paper No. 4 [2]