Dieser Artikel behandelt den Papst als Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche. Für andere Bedeutungen siehe Papst (Begriffsklärung).

Papst (von lat.: papa "Pappa, Vater") ist die Bezeichnung (Religiöser Titel) für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater), sowie die Amtsbezeichnung der beiden Patriarchen von Alexandria (Oberhäupter der koptischen Kirche und der Griechisch-Orthodoxen Kirche von Alexandria). Weiterhin haben einige kleine katholische Gemeinschaften einen Papst erhoben, wie zum Beispiel die Palmarianisch-Katholische Kirche mit Gregor XVII. (siehe auch Sedisvakantismus). Dieser Artikel behandelt nur den römischen Papst.
Rechtlich gilt das Amt des römischen Papstes, der Heilige Stuhl, als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt, neben der Vatikanstadt, als staatlichem Völkerrechtssubjekt.
Der Papst ist ferner weltlicher Souverän des Staates der Vatikanstadt, des kleinsten Staates der Welt.
Seit 1871 residiert der Papst im Vatikanischen Palast neben dem Petersdom. Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Der Papst-Thron wird auch Cathedra Petri genannt.
Geschichte
Der Papst ist nach katholischer Tradition und nach der Auffassung einiger anderer christlichen Kirchen Nachfolger des Apostel Petrus, der von diesen Kirchen als erster Bischof von Rom angesehen wird und vermutlich um das Jahr 67 in Rom den Märtyrertod erlitten hat.
In der römisch-katholischen Kirche bezeichnet sich Bischof Siricius von Rom (385-399) amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. (590-604) gesetzlich festgeschrieben.
Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient - da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst. Seit Leo I. führt der römische Papst die Bezeichnung "Pontifex Maximus", den bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner).
Im Mittelalter ergab sich des öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten.
Titulatur
Die Titel des Papstes lauten:
- Bischof von Rom,
- Stellvertreter Jesu Christi,
- Nachfolger des Apostelfürsten,
- Oberhaupt der katholischen Kirche (damit ist nach dem Selbstverständnis nicht eine Konfession, sondern die Gesamtkirche gemeint),
- Patriarch des Abendlandes,
- Primas von Italien,
- Erzbischof und Metropolit der römischen Kirchenprovinz,
- Souverän des Staates der Vatikanstadt,
- Servus Servorum Dei (Knecht der Knechte Gottes)
- Pontifex maximus (Oberster Brückenbauer)
Kirchenrecht
Wahl
Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden; es gibt keine näheren Bestimmungen. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI. im 14. Jahrhundert. Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die jünger als 80 sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle gehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit ab dem 30. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Die Päpstin Johanna ist wahrscheinlich Legende.
Namensgebung
Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Päpste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bürgerlichen Namens darstellen (Hadrian IV. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini). Viele Päpste nehmen die Namen bedeutender Vorgänger an (Leo, Gregor). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius = fromm; Innozenz = unschuldig). Einige Päpste wählen ihren Namen aus persönlichen Gründen (Johannes XXIII. zu Ehren seines Vaters).
Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme.
Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus (257). Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen (Klemens, Pius) wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen.
Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich ist dies der erste neue Papstname seit Lando (913-914).
Rücktritt
Der Papst wird auf Lebenszeit gewählt, kann jedoch auch freiwillig früher zurücktreten. Dies geschah bisher aber erst einmal, nämlich 1294 durch Coelestin V. In jüngerer Zeit lehnt der schwer erkrankte Papst Johannes Paul II. einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab. Er begründet dies damit, dass er „sein Kreuz tragen“ und Christus im Leiden nachfolgen will. Insbesondere in westlichen Gesellschaften wird er dafür kritisiert; einige nehmen an, dies sei, weil westliche Gesellschaften das öffentliche Leiden und Sterben tabuisierten.
Stellung und Kritik
Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden - ein Anspruch, der, abgesehen von den Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird.
Das erste Vatikanische Konzil (1869-1870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Auch dieser Anspruch wird von den übrigen Kirchen abgelehnt.
In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):
- den Bischof von Rom
- den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
- den Bischof von Alexandria
- den Bischof von Antiochia
- den Bischof von Jerusalem
Damals schon galt der römische Bischofssitz als "primus inter pares", da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der "Apostelfürsten" Petrus und Paulus verehrungswürdig war. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom als sei es eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) bestätigt die römische Ortstradition, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei. Aber auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom ging) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück. Ob Petrus überhaupt jemals in Rom gewesen ist, ist unter Historikern umstritten.
Die römische Petrustradition ist historisch möglich, war aber in den ersten Jahrhunderten kein wichtiges Thema. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als "sedes apostolica" (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.
Scharfe Kritiker sehen im Papsttum die Fortsetzung des Machtanspruchs des alten Roms. Die Konstantinische Wende rief einen völlig anderen Menschenschlag als den bisherigen an die Spitze der noch jungen Kirche. Während in den ersten Jahrhunderten Christen noch grausam verfolgt wurden und zum Christsein außerordentlich viel Mut gehörte, war nun das Christentum Teil der kaiserlichen Machtpolitik geworden und bot begehrenswerte (weil gut bezahlte und einflussreiche) Ämter. Die an Durchsetzung gewöhnten Römer entschieden den Kampf um die Macht für sich. In der Folge zeigte sich das Papsttum als gewillt und fähig, die totale Herrschaft zu erlangen. Die Stellvertreterschaft eines Gottes hat ihr Vorbild im römischen Kaisertum. So wurde die Kirche bis zum Mittelalter Gebieterin über Könige und Völker und kann als totalitäre Diktatur betrachtet werden: anders Denkende wurden verfolgt, gefoltert, ermordet, ja sogar posthum ausgegraben und verbannt.
Zitate
- Ich aber sage dir: Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen. (Matthäus 16,18)
- Ihr jedoch sollt euch niemals Rabbi nennen lassen, denn nur einer ist euer Rabbi, und ihr alle seid Brüder. Ihr sollt auch niemand von euren Brüdern auf der Erde mit `Vater' anreden, denn nur einer ist euer Vater, nämlich der im Himmel. (Matthäus 23,8-9)
Literatur
- Jacob Burckhardt, Weltgeschichtliche Betrachtungen
- Jacob Burckhardt, Die Zeit Constantins des Großen
- Friedhelm Winkelmann, Geschichte des frühen Christentums