Diskussion:Rundfunkabgabe

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. September 2007 um 13:15 Uhr durch Hape (Diskussion | Beiträge) (OT: PC + LAN = Pflichtig?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Hape in Abschnitt OT: PC + LAN = Pflichtig?

Vorlage:Halbsperrung Vorlage:Keine Auskunft

Verschieben zu GEZ-Artikel

Hallo Florian, es gibt einen recht umfangreichen Artikel Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Vielleicht solltest du deinen Artikel dort lieber einarbeiten, evt. mit redirect, bevor alles doppelt gesagt wird. Gruß T.a.k. 15:38, 17. Dez 2004 (CET)

Dann genügt ja wenn jemand von euch einen Verweis auf die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten macht. Für die österreichische Situation ist das sich nicht plausibel. Vielleicht gibt noch Länder wo es eine Rundfunkgebühr gibt ;-) -- K@rl 19:23, 17. Dez 2004 (CET)

RG für Computer

Vielleicht kann man schon mal auf die Gebührenpflicht für Computer mit Internetanschluß eingehen? ---Batchman 13:32, 26. Aug 2005 (CEST)

Dazu gibt's beim GEZ-Thema einen kurzen Abschnitt. Etwas ausführlicher ist das Thema Internet-PC, wo wahrscheinlich Infos zur Gebührenpflicht von PCs am besten aufgehoben sind. Hape 16:12, 26. Aug 2005 (CEST)

Gebührenentwicklung - Erklärung zur Grafik

@NB. Deine Aussage zur Grafik inflationsbereinigte Gebührenentwicklung "...konnten trotz kontinuierlich steigenden Etats der Anstalten die Gebühren für den einzelnen Teilnehmer (vorübergehend) sinken. ..." steht IMHO in Widerspruch zur Tabelle. Das zeitweise Absinken der Gebühren in der Grafik ist IMHO eine Folge der Inflation. Die Gebühren werden in der Grafik wertmäßig (Kaufkraft bezogen auf das Jahr 1953) und nicht nominal (gezahlter Geldbetrag) dargestellt. -- 84.191.65.148 14:04, 6. Mär 2006 (CET)

Sorry, da habe ich in der Tat gepennt :-( - danke für den Hinweis, ich habe es korrigiert (und hoffe, es geht jetzt in Ordnung)! --NB > + 14:15, 6. Mär 2006 (CET)

Gebührengrafiken

Eine Frage zu den Gebührengrafiken: Könnten die Ersteller ihr Zahlenmaterial austauschen und eine kombinierte Grafik (Entwicklung Anteilig + Inflationsbereinigt) erstellen? Die unterschiedlichen Aufbereitungen (speziell die Anteilig-Grafik ist in der aktuellen Form im Artikel kaum lesbar) und Formate sind IMHO nicht so ganz lesefreundlich und aussagekräftig, sorry. Eine hilfreiche Info wäre IMHO noch, die Entwicklung des Gesamtetats über die Jahre zu bringen, oder? --NB > + 13:13, 15. Mär 2006 (CET)

Bild

 

Von den Verwaisten, falls noch benötigt. --Gruß Crux 12:26, 29. Apr 2006 (CEST)

Das Bild "Finanzierung des Runddfunks in Europa" ist nicht fuer Leute mit Rot/Gruen-Schwaeche geeignet. Die Farben fuer "Rundfunkgebuehr, Werbung und Staat" und "Werbung und Staat" sind nicht unterscheidbar. Benutzer: iscs 13:40, 30. April 2007 (CET)

Rundfunkgebühr, -abgabe oder -steuer?

»Abgrenzung zu öffentlich-rechtlichen Gebühren: Beiträge für die Bereitstellung einer Leistung werden unabhängig von ihrer Inanspruchnahme erhoben. D.h. der Beitrag ist eine der drei Arten öffentlicher Abgaben: Steuern zahlt man ohne jede Gegenleistung, Beiträge für die bloße Möglichkeit, eine Leistung in Anspruch zu nehmen, Gebühren für tatsächlich konkret in Anspruch genommene Leistungen.« http://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag

Müsste die GEZ-Gebühr nicht eher als Steuer qualifiziert werden, da die Gebührenpflicht auch dann ausgelöst wird, wenn (z. B. wie im Internet) eine Leistungsinanspruchnahme überhaupt nicht möglich ist? Mangels Streaming-Angebot durch öffentlich-rechtliche Sender wird eine Leistung ja gerade nicht bereitgestellt.

80.142.18.143 13:27, 15. Mai 2006 (CEST) sig nachgetragen und an den Anfang gestellten Beitrag (nach Bearbeitungskonflikt incl. nachfolgender Antwort) ordnungsgemäß ans Ende angehängt --NB > + 16:03, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Das ist ein haariges Thema. Eine Steuer ist sie mit Sicherheit nicht, eher ein Beitrag. In einer Dissertation (Das Internet als „Rundfunkübertragungsweg", Hamburg 2004) von Jörg Lips habe ich folgende Einschätzung gefunden: "Die wohl herrschende Meinung qualifiziert die Rundfunkgebühr als Anstaltsnutzungsgebühr mit Beitragscharakter." --Hape 15:28, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten
  1. Es gibt keine GEZ-Gebühr...
  2. Die Rundfunkgebühr ist laut einem Urteil nach meiner Erinnerung keine leistungsbezogene Abgabe, sondern ein Finanzierungsbeitrag.
  3. Und die Rechtgrundlage ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, also dürfte eher die Definition bei Beitrag überarbeitungsbedürftig sein... --NB > + 16:03, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Die vorstehende Definition von "Beitrag" entspricht der völlig üblichen Einordnung im Rahmen der staatlichen Finanzverfassung. Eher ist die Bezeichnung "Rundfunkgebühr" Augenwischerei bzw. stammt aus einer Zeit, als Rundfunk per Definition staatlich war.

2006

@ Shidata: bei diesem Edit können die Zahlen nicht stimmen, da die Gesamtgebühr die Summe aus Grund- und Fernsehgebühr ist. Also dürfte die Fernsehgebür nicht stimmen (da Grund- und Gesamtgebühr identisch mit 2005 sind), womit die Gebühren unverändert gebleiben wären. Und die Entwicklungsliste enthält nur die Änderungsjahre, weshalb ich die Änderung erst einmal zurückgesetzt habe. Vielleicht könntest Du -sollte ich falsch liegen- die Quelle verlinken... --NB > + 22:02, 21. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo NB, auf der GEZ Gebührenübesicht stehen für Fensehen monatlich sowohl separat 17,03 euro und auch mit Radio 17,03 euro zusammen. Ich fand es auch merkwüdig, aber der Betrag in der Tabelle ist daher nicht mehr aktuell oder auf der GEZ Seite hat sich ein Fehler eingeschlichen, was ich nicht glaube. Die müssten die Höhe der Gebühren wissen. Die GEZ Seite wurde am 27. April 2006 geändert, vielleicht gab es da eine Erhöhung. Gruß --shidata 23:49, 21. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo Shidata, auf der von Dir verlinkten Seite stehen die Infos vollkommen korrekt, nur leider in einer anderen Kombination als in der WP, was wohl bei Dir das Missverständnis auslöste. Wenn Du die Ausführungen zum Aufbau der Rundfunkgebühren im WP-Artikel liest, wirst Du feststellen, dass die 'Fernsehgebühr' ausschließlich den Zuschlag zum Grundpreis meint, bei der GEZ unter 'Rundfunkgebühr für Fernsehen' jedoch (vollkommen korrekt) die Gesamtgebühr (aus Grundgebühr für Radioempfang plus Aufpreis fürs Fernsehen) angegeben wird.
Eine Erhöhung der Rundfunkgebühr würde im übrigen sicherlich bereits im Vorfeld -gerade nach der letztjährigen Erhöhung- ein unüberhörbares Rauschen im Blätterwald (und entsprechende 'Volkszornbeiträge' in den hiesigen ÖRR-Seiten) erzeugen, so dass derartiges wohl kaum zufällig auf einer Internetseite entdeckt werden kann (wobei auch noch 2005 darüber steht, also keinesfalls 2006 betrifft)... --NB > + 00:13, 22. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo NB. Das Missverständnis liegt ganz auf der GEZ Gebührenübesicht Seite, da auf der KEF Seite eine korrekte Darstellung vorhanden ist. Richtig müsste die Tabelle auf der Seite der GEZ lauten: Radio 5,52 €/für drei Monate 16,56/Fernsehgebühr 11,51 €/für drei Monate 34,53 €/ Radio und Fensehen 17,03/für drei Monate 51,09 €. Also sind die Informationen auf der GEZ Seite faktisch falsch, da nicht nur der Eindruck erweckt wird, dass Fensehen 17,03 kostet und Menschen wahrscheinlich dazu neigen, auch wenn sie kein Radio haben, beides anzugeben, da es augenscheinlich das gleich kostet. Die GEZ führt somit die Leute in die Irre und das ist harmlos ausgedrückt, unmoralisch.

aktuelle Preisangabe auf der GEZ -Homepage

Seit dem 1. April 2005 beträgt die Rundfunkgebühr für

  • Radio (Grundgebühr) 5,52 EUR / für 3 Monate: 16,56 EUR
  • Fernsehen 17,03 EUR / für 3 Monate: 51,09 EUR
  • Radio und Fernsehen 17,03 EUR / für 3 Monate: 51,09 EUR

Gruß --shidata 01:12, 22. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich bedauere, Dir widersprechen zu müssen. Wie sich aus dem Erklärungen von Wikipedia, der KEF wie auch GEZ ergibt, ist für einen Fernseher exakt genau so viel zu bezahlen wie für einen Fernseher und ein Radio auch.
Noch mal vereinfacht zur Verdeutlichung: Für den 'Tonempfang' ist die Grundgebühr fällig, für den 'Bildempfang' der Fernsehaufpreis, macht zusammen die Gesamtgebühr (immer für Fernsehen, die Fernsehgebühr gibt's nicht einzeln!). Kommt noch ein Radio dazu, gilt dafür (im Privatbereich) die Zweitgerätebefreiung, also keine weiteren Mehrkosten zusätzlich... --NB > + 01:23, 22. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo NB, ja stimmt, war leider wohl zu spät, werde auch für heute schluss machen und morgen lieber wieder mit klaren Kopf weitermachen. Gruß --shidata 01:38, 22. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Grundgebühr ab 1970

Hallo NB, die Auskommentierung ist nicht ganz richtig, da es einen erheblichen Unterschied macht, ob etwas nur einen "anderen Namen" bekommen hat oder ob dadurch eine generelle Änderung eingetreten ist. Ab 1970 wurde erst von einer Grundgebühr gesprochen, die vorher Hörfunkgebühr hieß. Diese Änderung hat zur folge, dass zu den Fernsehngebühren die Grundgebühr erhoben worde. Vorher musste diese nicht bezahlt werden, da es sich um die Hörfunkgebühr handelte. Durch solch einen Trick erreicht man, dass mehr Geld in die Kasse gespühlt wird und ist daher nicht nur eine "Namenänderung". Also sollte schon erwähnt werden, da in dem Artikel einige Datierungen vor 1970 auftreten, dass es eine Änderung gab. Gruß --shidata 08:17, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo Shidata, hast Du da mal ein oder zwei Links für mich? Denn bei den Gebührenangaben von vor 1970 werden die Gebühren ja auch schon zusammengezählt... --NB > + 21:28, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Gebühren im Gegensatz zu Steuern in europäischen Ländern

Im Artikel werden Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Malta, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Tschechien und Deutschland als Beispiele für gebührenfinanzierten Rundfunk in Europa angeführt, und später steht da "In fast allen anderen europäischen Staaten gibt es steuerfinanzierten staatlichen Rundfunk." Sind damit Spanien, Portugal, Island, Weißrussland, die Türkei, Ukraine, Andorra, Liechtenstein, der Vatikan, Monaco, Luxembourg, Zypern, Ex-Jugoslawien, Albanien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, die Niederlande und Belgien gemeint? Hat das ehrlich jemand recherchiert? 88.73.65.64 02:11, 1. Jun 2006 (CEST)

Im englischen Artikel steht etwas von hauptsächlich Steuern in Albanien, Gebühren in Kroatien, Gebühren über die Stromrechnung - also de facto Steuern - in Griechenland und der Republik Zypern und Steuern im Nordteil. 88.73.65.64 02:13, 1. Jun 2006 (CEST)
Aus dem niederländischen Artikel werde ich nicht ganz schlau, aber zumindest teilweise scheint es dort Steuern zu geben: Vlaanderen heeft deze belasting inmiddels afgeschaft. 88.73.65.64 02:23, 1. Jun 2006 (CEST)
Also Niederlande hab ich nachrecherchiert als Tom Berger mit der Auflistung kam. Die sind definitiv auf Steuern umgestiegen. Das war damals falsch angegeben. Bei allen anderen weiß ich's nicht und bin sicher, dass es nicht einzeln recherchiert wurde. --Hape 12:18, 1. Jun 2006 (CEST)

Gebührenungerechtigkeit

Aus Unterschiedlichen Gründen kann man sich von der Bebühr befreien lassen. Meist sind dies die Gruppen, die am meisten Zeit haben den Rundfunk zu nutzen. Warum darf ein ALGII/Sozialhilfe-Empfänger oder BAFöG Student sich befreien lassen, jemand der gleich viel durch Arbeit verdient aber nicht? Warum gibt es statt der Befreiung keine ermäßigte Gebühr, nutzen doch diese Gruppen auch den Rundfunk? Dies beschäftigt viele Zahler und sollte in den Artikel.

Mit ein wenig nachdenken käme ich auf die Lösung, dass diese Gruppen -von Staat alimentiert- dann bei der Berechnung auch einen vergrößerten 'Warenkorb' bekämen, so dass auch dann wieder die arbeitenden Steuerzahler dies finanzieren müssten. Und derartige Dinge sich von der rechten in die linke Tasche zu verschieben, macht IMHO nicht wirklich Sinn...
Ansonsten ist hier der Artikel darüber, was die Rundfunkgebühr ist, nicht aber über die gesetzliche Grundlage (siehe Navigationsleiste dazu)... --NB > ?! > +/- 20:09, 11. Jul 2006 (CEST)

Rechtschreibung

Ich bitte um Korrektur von "Nord Amerika" - das schreibt sich "Nordamerika"!

Danke! --Torsten Bätge 11:03, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Asien

Seit wann gehört denn bitte Israel zu Asien? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.130.73.27 (DiskussionBeiträge) NB > ?! > +/- 16:35, 19. Apr. 2007 (CEST)) Beantworten

Seit der Definition der Kontinente? Siehe Asien#Ausdehnung... --NB > ?! > +/- 16:35, 19. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

8-Höchste Gebühr?

Hallo, folgender Satz steht im Text: "Die Rundfunkgebühren in Deutschland sind nach denen von Dänemark, Finnland, Großbritannien, der Schweiz, Österreich, Norwegen und Schweden die achthöchsten Europas"

In der darunterstehenden Tabelle stehen folgende Zahlen: Deutschland 204 €/Jahr, Finland 193,5 €/Jahr, Großbritannien 131,5 GBP (ca. 194 €/Jahr)

Entweder die Zahlen oder die Schlussfolgerung sind falsch, würde ich als Laie sagen, was meinen die Experten? --80.140.82.73 21:24, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten


Ich schreibe gleich mal unter diese Überschrift, weil es ein kleines bisschen damit zu tut hat: Könnte man nicht in der Tabelle den Eintrag Europa sozusagen als "Referenzzeile" farblich etwas unterlegen. -- Jesi 22:45, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

OT: PC + LAN = Pflichtig?

Ich hatt 3. Q. 2006 bestellt und nun wieder gekündigt. Da ich auf der GEZ.de leider nur unzureichend dazu information finde, hier mal die Frage: Ist das Modem oder der LAN-Anschluss am PC für Internet-PC entscheident. Muss ich mein LAN-Anschluss anslöten (so wäre meine Interpretation wie mit dem Tuner im TV und Radio) oder reicht die Abschaltung per DSL-Vertrag? Gruß, 217.237.150.118 00:13, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Du hast nen PC. Das reicht, ob ein Internetanschluss besteht, ist wurscht. Hape 10:22, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Unsinn. Es braucht Internet (auch Uralt-Modem) und PC. Wer also nicht mal Telefon hat, muss nicht blechen. Wer DSL hat, braucht auch einen LAN- oder WLAN-Anschluss. Der ist aber normal da (wozu hat man das DSL sonst? Achja, zum Anschluss eines Webradios. Das kostet nicht, ist ja kein PC ;-/) Knorkator 23:26, 3. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
@Knorkator: Lies die ersten beiden Paragraphen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und dann frag dich, ob man wirklich einen Internetanschluss braucht. Eine Hilfe könnte auch die Internetrecherche nach der Frage sein, ob man nach der Digitalisierung eines Landstrichs für einen Fernseher Gebühren zahlen muss, obwohl man keine DVB-T-Box hat. Es mag ja Unsinn sein, aber es ist so, wie ich's schrieb. Hape 13:15, 4. Sep. 2007 (CEST)Beantworten