Diskussion:Roman Weidenfeller

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Quellen für Änderungen [1]

[[2]] [[3]] (Anmerkung: 8. Spieltag ist falsch 9. Spieltag richtig: siehe [[4]]) [[5]] [[6]] [[7]]

Die Angaben zu Jugend-Erfolge sind nicht eindeutig überprüft: Welches Europameisterschaftsturnier, Jugendnationalspieler seit ????, ... --89.51.97.38 18:31, 15. Sep 2006 (CEST)


Rassismusvorwurf

Meines Erachtens sollten die Geschehnisse um die Rassismusvorwürfe schon deutlicher geschildert werden. Natürlich stehen auf der einen Seite die reinen Fakten, also Bestrafung (lediglich) wegen beleidigender Äußerungen. Aber der Wirbel entstand ja darum, daß erstmals im bundesdeutschen Profifussball einem Spieler ein Rassismusvorwurf gemacht wurde. Insoweit sind diese "Gerüchte" schon wichtig für die Person Weidenfeller.

Die Proportionen sollten gewahrt bleiben. Im Gesamtkontext der Karriere von RW verdient der Vorfall natürlich Erwähnung, aber er braucht nicht ein Drittel des ganzen Artikels einzunehmen. Außerdem sollten wir uns bei Vermutungen sehr zurückhalten. Der jetzige Text im Artikel ist mE angemessen. --Happolati 10:14, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Und deshalb steht der Vorgang auch im Artikel, jede normale Sperre wegen einer Beleidigung würde schwerlich hierhin gehören. Zu einer konkreten Angabe des Vorwurfs in der Öffentlichkeit: Nein. Es gibt kein entsprechendes Statement des DFB, es gibt kein entsprechendes Statement von Weidenfeller, es gibt auch kein ordentliches Gerichtsurteil. Daran sollten wir uns halten. --Scherben 10:17, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Nochmal zu der anderen Frage: Das Urteil ist typisch DFB - wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Auf der einen Seite wird Weidenfeller nicht wegen einer rassistischen Bemerkung bestraft (sonst wäre die Strafe anders ausgefallen, die FIFA macht da klare Vorgaben), auf der anderen Seite bleibt der Vorwurf aber im Raum stehen (z. B. wegen Paragraph 9). --Scherben 10:35, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Der Verein hätte bei einer rassistischen Äußerung einer seiner Spieler u.a. Punktabzug bekommen und eine gehörige Strafe zahlen müssen. Weidenfeller war offiziell wegen fremdenfeindlicher Äußerungen angeklagt, also kann das nicht im Raum stehen bleiben. Für das Gericht hat es so eine Äußerung entweder gegeben oder nicht. Dazwischen gibt es im deutschen Recht nichts. --Flaschenhals4 10:43, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Dummerweise ist das DFB-Sportgericht aber kein deutsches Gericht, sondern nur eine Karikatur dessen. Lies dir mal besagten §9 durch: Wenn das Gericht Weidenfeller unter Berufung auf diesen Paragraphen sperrt, dann steht der Rassismusvorwurf natürlich weiterhin im Raum.
Und zu dem Satz "Für das Gericht hat es so eine Äußerung entweder gegeben oder nicht.": Wenn du meine Interpretation des ganzen Vorgangs wissen willst: Das Sportgericht hatte nicht den Arsch in der Hose, sich für eine Seite zu entscheiden. Weidenfeller bei "Aussage gegen Aussage" ohne Zeugen zu verknacken wäre schlichtweg unmöglich gewesen. Ihn andererseits (in dubeo pro reo) freizusprechen hat man sich aber auch nicht getraut, das hätte nur einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Also verknackt man ihn moderat wegen der in der Anhörung zugegebenen Beleidigung (was immer er da auch gesagt hat) und ist fein raus. Lächerliche Veranstaltung. --Scherben 10:48, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

(nach BK) Das Urteil ist in der Tat exemplarisch unklar. Die Verfahrensordnung selbst lässt übrigens recht viel Spielraum. Da steht z.B. in § 9, dass die Strafe gemildert werden kann, "sofern ... wichtige Gründe dies rechfertigen". Der DFB selbst hat in diesem Zusammenhang auf den Zusammenprall zwischen RW und GA sowie auf die ausdrückliche Entschuldigung von RW hingewiesen. Die Unklarheit ist - nach meiner Privatmeinung - ein Versuch der Diplomatie in einem von Medien und Sponsoren hochgekochten Fall. Und ich denke auch, dass das Urteil in Ordnung ist. Eine Bestrafung für den Verein wäre mE absurd gewesen, auch wenn die Statuten das hergeben.
Auf jeden Fall ist der jetzige Wortlaut im Artikel gelungen; spekulieren sollte man nicht, und Privatmeinungen sind in der WP bekanntlich nicht erwünscht. --Happolati 10:50, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Nachricht auf Queer gibt genauen Wortlaut an, den Weidenfeller selbst eingeräumt habe

http://www.queer.de/szene_politik_deutschland_detail.php?article_id=7517&ptitle=DFB:GLGerman 15:31, 31. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Queer beruft sich hier auf die "Süddeutsche Zeitung", und die SZ wiederum berief sich auf einen Informanten. Von solchen Nachrichten aus dritter Hand, bestenfalls, sollten wir die Wikipedia wohl lieber verschonen, oder? --Happolati 15:36, 31. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Davon ab ist der Artikel völliger Stuss. Rainer Koch hat im Tagesspiegel indirekt eingeräumt, dass die Beleidigung "schwarzes Schwein" letztlich nicht anders geahndet worden wäre als die unbekannte Beleidigung, deretwegen er verknackt wurde. Aber das lässt sich natürlich nicht gut ausschlachten. --Scherben 15:43, 31. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Na ja, Kochs Äußerung wiegt nun auch nicht mehr als die die mehr oder weniger konkreten Andeutungen von anderen Involvierten. Wir wissen, dass sich RW rassistisch und/oder menschenverachtend geäußert hat, denn Äußerungen dieser Art behandelt der hier herangezogene § 9 der Rechts- und Verfahrensordnung. Da aber der DFB (und für mich auch Weidenfeller) ein Eigentor geschossen hat, indem er die Öffentlichkeit über den Wortlaut nicht aufgeklärt hat, brauchen/dürfen wir hier nicht munter mitspekulieren. --Happolati 15:58, 31. Aug. 2007 (CEST)Beantworten