Diskussion:Feme

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Olaf von Glehn in Abschnitt Handhafte Tat

Also ich habe den Artikel jetzt gelesen und immer noch keine Ahnung, was eine "Feme" ist. Es wird zwar beschrieben, dass Femegerichte etwas damit zu tun hatten, aber was der Begriff selbst bedeutet, weiß ich immer noch nicht. Vielleicht weiß das ja jemand und kann eine entsprechende Erklärung ergänzen? (anonym, 02.01.06,21:45)

Feme (Version von 22:48, 9. Apr 2004)

Die Femegerichte waren im Mittelalter Strafgerichte, die direkt dem König unterstanden.

Diese beanspruchten neben der Inquisition ihre Zuständigkeit als Gericht über Leben und Tod im deutschsprachigen Raum.

Ein Femegericht setzte sich aus acht Personen zusammen, dies waren sieben Schöffen und ein Freigraf im Vorsitz. Sie tagten neben geheimen Orten auch an Öffentlichen, stets im Freien unter den Gerichtslinden, wie es damals für Gerichte Brauch war. (Volksanlass)

Im Mittelalter gab es keinen Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht, man wurde sehr schnell zu einer femewürdigen Tat überführt und dies war letztlich auch eine Sache des Geldbeutels, das heißt dass ein Bauer viel schneller zum Tode verurteilt wurde als ein Bürger. Kam die Feme in die Stadt bedeutete dies nichts Gutes, denn ihr Urteil war zum Vorhinein bekannt, nämlich Tod durch Strang, was eine sehr ehrlose Todesart war. (Gesindel hängte man zu dieser Zeit, Adelige wurden in der Regel geköpft). Der Schwur des Anklägers galt bereits als Beweis. Wenn der Angeklagte nicht zugegen war, verurteilte man ihn in Abwesenheit und erklärte ihn zum Vogelfreien.

Nach einer Zeit, in der die Schöffen des Femegerichts selbst die Herzöge in Furcht und Schrecken versetzte, verkam die Feme des Mittelalters aber. Im geheimen Gericht konnten Posten gekauft werden und jeder konnte sich auch von seiner Schuld freikaufen. Sie verlor sich dann schließlich in der allgemeinen Jurispondenz der Neuzeit.

Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Feme"


Handhafte Tat

Die Behauptung, die Gerichtsbarkeit des Frei- und Femegerichts habe etwas mit dem Schnellgericht bei "handhafter Tat" zu tun ist genau verkehrt. Das Frei- und Femegericht tagt alle 18 Wochen unter Wahrung aller Formen, aber es tritt sonst nicht in Aktion. Dazu ist der reguläre Richter - der Gograf, Vogt, Amtmann - da, den es immer neben dem Grafen oder Freigrafen gab.

Wenn sich kein Widerspruch erhebt, werde ich diesen Punkt im Artikel korrigieren. --Olaf von Glehn 19:35, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten