Diskussion:Turmbahnhof

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Morido in Abschnitt Unterirdische Bf.

Was ist ein Turmbahnhof, was hier rein soll?

Was soll im Sinne dieser Auflistung als Turmbahnhof eigentlich gelten bzw. aufgenommen werden? Klassische Turmbahnhöfe mit zwei Eisenbahnstrecken sind sicherlich unstrittig. Üblich geworden scheint auch zu sein, U-Bahnhöfe aufzunehmen - aber offenbar nur dann, wenn beide U-Bahn/Stadtbahn-Strecken sich auch auf seperaten Ebenen unterirdisch kreuzen, also einen komplett unterirdischen Turmbahnhof bilden (davon scheint es in Deutschland offenbar auch nur wenige zu geben, allerdings fehlt in der Liste z.B. noch Frankfurt-Konstablerwache) was ist aber mit folgenden Turmbahnhofkonstruktionen:

U-Bahn, zwei seperate Strecken kreuzen sich - davon eine unterirdisch, die zweite oberirdisch bzw. U-Hochbahn kreuzt U-Bahn auf Bodenniveau? Dies entspricht ja wohl auch der Definition eines Turmbahnhofes, nur würde dies die Liste vermutlich deutlich verlängern, alleine in Köln fallen mir auf Anhieb 5 solcher Anlagen ein, zwei weitere befinden sich in Bau. Auch in Berlin und weiteren Städten dürfte es solche Konstruktionen geben.

Noch komplizierter, weil sehr sicher extrem häufig wäre folgende Konstruktion eines Turmbahnhofes: Eisenbahn/S-Bahn auf der einen Ebene kreuzt U-Bahn/Stadtbahn auf zweiter Ebene - damit könnte man vermutlich die Liste ins unendliche verlängern, alleine durch Köln z.B. mit weiteren 6 Bahnhöfen.

Wenn man jetzt noch klassische Straßenbahnen dazunähme....

Mein Vorschlag: Die Liste zweiteilen. Eine Liste ausschließlich mit Turmbahnhöfen die "klassische" Eisenbahn/S-Bahn-Strecken umfasst, eine zweite Liste die die Turmbahnhöfe in U-Bahn/Stadtbahn-Systemen umfasst, wobei hier dann auch jene Turmbahnhöfe aufgelistet werden, in denen nicht beide Ebenen unterirdisch verlaufen sondern sich unterirdisch auf Straßennivenau kreutz. Klassische Straßenbahnen sollten nicht in die Liste, bei der Frage der Kreuzung U-Bahn/Klassische Bahn habe ich allerdings noch keine Idee.. --Siegenlester 13:54, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Bei der Aufräumaktion vor ein paar Wochen sind nicht nur (sinnvollerweise) die ganzen U-Bahnhöfe 'rausgeflogen, sondern auch Köln Messe/Deutz und Ludwigshafen Hbf. In der aktuellen Diskussion finde ich hierzu keine Begründung, nur in vergangenen Diskussionen die Andeutung auf die Strecken, die bald hinter dem Bahnhof wieder zusammenkommen. Ich habe beide Bahnhöfe wieder mit aufgenommen.
Begründung:
- nach meiner Kenntnis des üblichen Sprachgebrauches gelten beide sehr wohl als Turmbahnhof (siehe auch die Wikipediaeinträge zu Ludwigshafen Hbf und Köln Messe/Deutz, in denen beide als Turmbahnhof bezeichnet werden.
- "Turmbahnhof" ist eher ein bauliches Kriterien als ein bahnbetriebliches. Siehe auch die ganzen Einträge von "Turmbahnhöfen" in dieser Liste, von denen ein Teil oder gar beide betrieblich gar kein Bahnhof, sondern nur Haltepunkt sind. Auch ist es dem umsteigenden Reisenden ziemlich egal, wo nun wirklich die Strecken zusammenkommen, er sieht nur die bauliche Anlage.
- nach der hier dargestellten Definition passen beide Bahnhöfe selbstverständlich in diese Kategorie. Wer eine andere Definition (also nach dem Verzweigungsort der kreuzenden Strecken) für sinnvoller hält, sollte nicht nur einfach die Bahnhöfe außer der Liste entfernen, sondern unbedingt auch die Definition hier entsprechend ändern. Am besten mit einem zusätzlichen Verweis auf diese Sonderfälle.

Die bisherige Definition schloß auch unterirdische Anlagen nicht aus, ich habe einen entsprechenden Verweis ergänzt. Ebenso einen Hinweis auf die sich kreuzenden Gleise, bei "unterschiedlicher Höhe" allein wäre auch Dresden Hbf. ein Turmbahnhof.

Anmerkung zur Geschichte: Heute werden Turmbahnhöfe weniger wegen "der relativ hohen Kosten" kaum noch neu errichtet (sonst wären wohl kaum die Stationen am Berliner Außenring entstande) sondern weil einfach nur noch relativ selten ganz neue Bahnhofsanlagen entstehen.

--Global Fish 18:49, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Da ich die U- und Straßenbahnturmbahnhöfe rausgeschmissen habe, muss ich mich hier wohl angesprochen fühlen. Bei Ludwigshafen Hbf und Köln-Deutz musste ich mangels nachvollziehbarer Angaben von einer unangemessenen Ausweitung des Begriffs "Turmbahnhof" ausgehen. Wenn es sich tatsächlich um "über Kreuz" angelegte Keilbahnhöfe handelt, gehören sie rein, allerdings würde ich da die Lage der Bahnsteige übereinander zur zwingenden Bedingung machen wollen. Das Zusammenlaufen von zwei der beteiligten Strecken in geringer Entfernung führt nicht dazu, dass der Bahnhof kein Turmbahnhof wäre. Umzudefinieren gibt es nichts, denn es gibt keine allgemeingültige Definition. Daher stehen im Artikel auch keine präzisen Abgrenzungskriterien. MBxd1 19:47, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ja, eine wirklich allgemeingültige Definition gibt es nicht. Aber dennoch sollte ja eine Koinzidenz zwischen der Beschreibung im Text und den Tabellen bestehen. Die in meinen Augen sinnvollen Kriterien zur Abgrenzung kann man nicht besser zusammenfassen als Du es weiter unten in der Diskussion gemacht hast: "Lage der Bahnsteige in verschiedenen Ebenen", "gegeneinander verdrehte Gleisführung der Bahnsteiggleise" und Darstellung "als einheitlicher Bahnhof gegenüber den Fahrgästen". "Oberirdisch" vielleicht noch dazu. Paßt aber alles zu den beiden o.g. Bahnhöfen.
Exakt übereinanderliegen müssen die Bahnsteige übrigens nicht. Das tun sie zwar in Deutz, aber nicht in Ostkreuz (noch nicht), Werbig oder Falkenberg. [Edit: etwas gekürzt, hab erst beim zweiten Lesen gemerkt, dass wir nicht wirklich verschiedener Meinung sind] --Global Fish 21:37, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die Forderung nach übereinanderliegenden Bahnsteigen ist eigentlich nur für Keilbahnhöfe mit Eigenkreuzung nötig, da sonst auch manche kreuzungsfreie Ausfädelung darunterfallen könnte. Ansonsten ist dieses Kriterium nicht nötig. Turmbahnhöfe, die Bahnsteigmitte auf Bahnsteigmitte liegen, gibt es so gut wie gar nicht (außer Berlin Hbf), und auch Dülmen ist zweifellos ein Turmbahnhof. Erst bei völlig getrennt liegenden Bahnsteigen wie z. B. in Delitzsch handelt es sich nicht mehr um einen Turmbahnhof. Die Forderung nach der Darstellung gegenüber den Fahgrgästen als einheitlicher Bahnhof ist übrigens durchaus nötig, ansonsten müsste z. B. auch Biehla/Elsterwerda-Biehla als (historischer) Turmbahnhof gelten. Hinsichtlich Köln-Deutz und Ludwigshafen Hbf bleibt meinerseits nur noch die Konkretisierung des bereits angedeuteten Eingeständnisses, dass ich sie aus Unkenntnis der örtlichen Situation fälschlicherweise entfernt habe. MBxd1 21:51, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Kreuzungs/Turmbahnhof

IMHO sollte man Kreuzungsbahnhöfe und Turmbahnhöfe doch deutlicher unterscheiden. Bei einem Kreuzungsbahnhof kreuzen sich zwei Bahnstrecken m.E. in der *selben* Ebene... --Invisible 11:25, 31. Mai 2005 (CEST)Beantworten


Weiterleiten zu Turmbahnhof aufheben.

Ein Kreuzungsbahnhof ist kein Turmbahnhof.

Ein Kreuzungsbahnhof ist: 1) Ein Bahnhof, in dem Züge aus entgegengesetzter Fahrtrichtung auf eingleisiger Strecke ausweichen, kreuzen können. 2) Ein Bahnhof, in dem sich zwei sich kreuzende Strecken im Bahnhofsbereich parallel zusammengeführt werden.

Turmbahnhöfe werden zu weilen auch als Kreuzungsbahnhof bezeichnet. Aus Bautechnischer und Eisenbahntechnischer sich ist die Bezeichnung nicht korrekt. (Eine Straßenbrücke über eine Straße bezeichntet man auch nicht als Kreuzung)

(Dafür gibts in der Fachsprache "niveaufreie Kreuzung" --SonniWP 22:21, 13. Jul. 2007 (CEST))Beantworten

Nicht unterirdisch

Strenggenommen ist eine Bahnhofsanlage nur dann als Turmbahnhof zu bezeichnen, wenn sich zwei oder mehr Eisenbahnstrecken oberirdisch auf unterschiedlichen Ebenen im Bahnhofsbereich kreuzen. Unterirdische Bahnhofsteile werden dabei i.A. nicht berücksichtigt. Somit ist z.B. der Bahnhof Ostkreuz in Berlin ein Turmbahnhof, Friedrichstraße hingegen nicht. Mit dem neuen Berliner Hauptbahnhof verhält es sich komplizierter: Die Nord-Süd-Gleise liegen im Tunnel, jedoch teilweise offen und unter einem Dach mit den Stadtbahngleisen - man kann sich also trefflich streiten. Meiner Meinung nach ist dies trotzdem kein Turmbahnhof.

Ebenso möchte ich Ludwigshafen Hbf ungern als Turmbahnhof (was gelegentlich zu lesen ist) bezeichnen: Die Bahnhofsteile liegen zwar auf unterschiedlichen Ebenen, jedoch kreuzen sich die Strecken der dort vorhandenen drei Bahnhofsteile nicht, sondern laufen jeweils an den drei Bahnhofsköpfen zusammen.

Rein unterirdische Bahnhofsanlagen, auch von U- oder Tunnelstraßenbahnen, als Turmbahnhof zu bezeichnen fällt mir ebenfalls sehr schwer, da es sich ja meist um zwei sich höhenfrei kreuzende Tunnel handelt, welche mehr oder minder nah zum Kreuzungspunkt über Haltepunkte verfügen zwischen denen auf mehr oder minder langen Wegen irgendwie ein Umsteigen möglich ist. Mir ist aber nur ein Fall bekannt, wo in einer großen Tunnelnalage beide Tunnelstrecken frei übereinander hinweg führen: Bochum-Rathaus. Dort führt die Trasse der Linie 306 direkt über den Bahnsteig der Linien 302 und 310 hinweg, man kann, dank Glaswänden, sogar die Züge fahren sehen. Der Bahnsteig der Linie 306 liegt jedoch recht weit entfernt und ist nur über die Oberfläche zu erreichen - ein Turmbahnhof ist das mal sicher nicht.

wäre schön gewesen, wenn du die Diskussion oben hättest aufgreifen können. Ich kann deine Bedenken zwar nachvollziehen, komme aber zu einem anderen Ergebniss. Strenggenommen? Strenggenommen legt der Begriff Turmbahnhof an keiner Stelle irgendetwas über die Frage wo sich die türmenden Bahnhöfe befinden nahe. Gem. Definition eines Bahnhofes (siehe dortigen Artikel) können Bahnhöfe sowohl unter- als auch oberirdisch liegen (Erst durch eine Erweiterung des Begriffes z.B. zum Tunnelbahnhof wird die bauliche Art klar gekennzeichnet). Foglich können sich Bahnhöfe aber auch sowohl unter- wie oberirdisch kreuzen, es sind dann entsprechend unterirdische Turmbahnhöfe und oberirdische Turmbahnhöfe (was man ja in der Liste vielleicht trennen und im Artikel klar machen könnte). Im Gegensatz zu meinem Vorschlag oben würde ich daher jetzt eher präferieren die Liste dreizuteilen, und zwar nicht mehr nach Art der Züge die in den Bahnhof einfahren sondern nach baulicher Art. Also: Oberirdischer Turmbahnhof, Unterirdischer Turmbahnhof und gemischter Turmbahnhof (bei dem eine Strecke ober- die andere unterirdisch erfolgt.)
Auf jeden Fall hast du aber Recht, wenn sich erstmal nur die beiden Tunnel kreuzen, die Haltepunkt selbst aber nicht UNMITTELBAR übereinander liegen sondern nur über mehr oder minder lange Wege miteinander verbunden sind (Was z.B. bei den meisten Berliner U-Bahnhöfen ja der Fall ist) dann handelt es sich denke ich sicher nicht um einen Turmbahnhof, schließlich müssen sich die Bahnhöfe kreuzen, nicht die dorthin führenden Strecken, zudem müssen die Strecken frei übereinander führen.
Allerdings ist deine Annahme, dies sei kaum der Fall, nicht zutreffend. Bei den in der Liste aufgeführten U-Bahnhöfen Köln-Friesenplatz, Köln-Heumarkt und Köln-Neusser Str. weis ich definitiv, dass die Haltestellenbereiche (also die Bahnsteige selbst) der beiden jeweils völlig seperaten Linien direkt übereinander liegen, also sich ganz klar kreuzen und damit der Definiton eines (unterirdischen) Turmbahnhofes eindeutig gerecht werden (Allerdings im Falle Köln-Heumarkt nur die beiden unterirdischen Abschnitte, die dritte seperat kreuzende Strecke an der Oberfläche hat die Bahnsteige ca. 100 Meter vom Rest der Anlage entfernt). Ich kann dir bei Bedarf gerne die entsprechenden Haltestellenlagepläne, aus denen dies zweifelsfrei ersichtlich ist, zukommen lassen.
Man sollte dieses Kriterium aber mal für alle aufgeführten Bahnhöfe überprüfen, ist vermutlich nicht bei allen der Fall. --Siegenlester 13:54, 20. Nov. 2006 (CET)Beantworten

fs061118

Es stimmt schon, dass bei Tunnelstrecken normalerweise nicht von Turmbahnhöfen gesprochen wird. Allerdings sind das nur Randerscheinungen, wenn man sich auf echte Bahnhöfe beschränkt. U-Bahnen sind keine Eisenbahnen und haben daher hier eigentlich überhaupt nichts zu suchen. Dass sich Tunnelstrecken von Straßenbahnen (und U-Bahnen sind rechtlich gesehen nichts anderes) kreuzen, ist völlig normal, und dass an diesen Stellen Stationen angelegt werden, erst recht. Mit der Begründung könnte man auch eine Straßenbahnhaltestelle in einer Unterführung unter einem Bahnhof als Turmbahnhof bezeichnen. Durch die Aufweichung mit den U-Bahnen geht dieser Artikel völlig am Thema vorbei. Dass die Bahnhöfe exakt übereinanderliegen müssten, ist auch nur eine Meinung. Wenn man damit die Bahnsteige meint, fällt z. B. Dülmen raus, die Bahnsteige liegen dort an keiner Stelle übereinander. Wenn man den Bahnhof als Betriebsstelle nimmt, fällt Horka raus, weil der obere "Bahnhof" nur ein Haltepunkt ist. Beides wird aber ganz selbstverständlich und richtig als Turmbahnhof bezeichnet. Diese Ausflucht braucht man nämlich gar nicht, wenn man die U-Bahnen ignoriert und sich auf echte Turmbahnhöfe beschränkt. MBxd1 22:41, 15. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Ich habe zur Auflösung dieses Dillemans nicht ohne Grund längst mal vorgeschlagen, die Liste mindestens zweizuteilen und entsprechend zu kommentieren, das wäre m.E. der sinnvollste Kompromiss. Die Alternative wäre die Aufspaltung des Artikels in einen Artikel "Turmbahnhof" und einen Artikel "Turm-U-Bahnhof" um die Begrifflichkeiten nicht durcheinanderzuwerfen, das hielte ich aber für die deutlich weniger geeignete Lösung. --Siegenlester 12:44, 16. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Ein Artikel "Turm-U-Bahnhof" wäre unzulässige Begriffsbildung. Eine U-Bahn oder Straßenbahn hat prinzipiell keine Bahnhöfe und damit auch keine Turmbahnhöfe. Und selbst wenn man die bahntechnischen Kriterien für einen Bahnhof darauf anwenden würde, wären U-Bahn-Stationen oftmals auch nur Haltepunkte und keine Bahnhöfe. Ich bin für die komplette und ersatzlose Entfernung der U-Bahn-"Turmbahnhöfe" aus dem Artikel. MBxd1 12:49, 16. Dez. 2006 (CET)Beantworten
a) Seit wann können Begriffe "unzulässig" gebildet werden, zumal wenn sie sogar allgemeiner Spachgebrauch sind. Das ist sogar theoretischer Unfug und widerspricht der Art und Weise, wie Sprache funktioniert. Dass ein U-Bahnhof kein Bahnhof ist steht ausser Frage. Dass durch eine Erweiterung eines Begriffes oder durch Kombination mehrerer Begriffe aber eine völlig neue bzw. andere Bedeutung entsteht - die dann auch zu definieren ist! - ist ein sprachlich völlig zulässiges und vor allem übliches Mittel. Der U-Bahnhof heißt ja U-Bahnhof, weil er eben etwas anderes als ein Bahnhof ist.
b) Dass der Begriff sprachlich zulässig ist belegt im übrigen nicht nur die Tatsache, dass es einen Wikipedia-Artikel U-Bahnhof gibt sondern vor allem auch, dass der Begriff "U-Bahnhof" sogar im allgemein anerkannten Duden steht. Sprachlich existiert er somit in jedem Fall - dann muss er auch definiert werden, auch wenn diese Definition am Ende darin besteht darauf hinzuweisen, dass es sich eben im technischen & rechtlichen Sinne gerade NICHT um einen Bahnhof handelt.
c) Gibt es sehr wohl urbane Schienensysteme in Deutschland, die nach EBO und nicht nach BoStrab betrieben werden (z.B. die Linien 18&16 im Abschnitt zwischen Köln und Bonn) die sehr wohl auch Bahnhöfe haben. (Allerdings bestehen auf dem Abschnitt keine Turmbahnhöfe)
d) Ein Lexikon ist nicht dafür da, ausschließlich Legaldifinitionen zu befriedigen, sondern sehr wohl auch existierende Realitäten abzubilden. Wenn diese im Widerspruch zu Legaldifinitionen stehen dann muss die Lösung lauten, auf diese Widersprüche hinzuweisen und sie zu erläutern - Realitäten einfach auszublenden führt hingegen nur zu einer völligen Unverständlichkeit für Nutzer die sich in der jeweiligen Materie nicht auskennen und dann zurecht wundern, warum etwas, dass in der Praxis als geläufig betrachtet wird überhaupt keine Erwähnung findet. --Siegenlester 14:08, 16. Dez. 2006 (CET)Beantworten
zu a: Die Prägung neuer Begriffe ist in der Wikipedia unzulässig. "U-Bahn-Turmbahnhof" oder "Turm-U-Bahnhof" wäre ein solcher Fall, denn diese Begriffe gibt es bisher nicht. Tatsache ist, dass solche Streckenkreuzungen nicht als Turmbahnhof bezeichnet werden.
zu b:Um U-Bahnhof ging und geht es hier überhaupt nicht, das ist umgangssprachlich üblich.
zu c:Die KBE ist kein urbanes Schienensystem, nur die Überlandabschnitte sind nach EBO. Mangels Turmbahnhof ist das hier kein Thema.
zu d: Bitte aber nur Realitäten. Turmbahnhöfe bei U-Bahnen sind keine. Ein Problem ist dabei, dass ein Turmbahnhof keine präzise Definition hat, so dass man auch keine erfinden sollte. Beschreibenderweise könnte man feststellen, dass ein Turmbahnhof betrieblich aus zwei Bahnhöfen besteht, die gegenüber der Öffentlichkeit als einheitlicher Bahnhof dargestellt werden. Bahnintern gibt es z. B. keinen Bahnhof Falkenberg, sondern nur Falkenberg unterer Bahnhof und Falkenberg oberer Bahnhof. Das sollte eigentlich überall so sein, nachweisen kann ich es aber nicht, deswege schreibe ich das auch nicht so in den Artikel. Damit fallen Kreuzungen mit separat liegenden Bahnhöfen (z. B. Delitzsch) zu recht aus der Auflistung raus.
Dieser Artikel ist ein typisches Beispiel für eine Begriffsaufweichung durch immer weiter nachgetragene unpassende Beispiele. Kein Einzelfall in der Wikipedia. Bald stehen hier nur noch Stadtbahntunnelkreuzungen drin, und die echten Turmbahnhöfe gehen darin unter. Ob die U-Bahn-Turmbahnhöfe in einen eigenen Artikel ausgelagert werden oder einfach nur gelöscht werden, ist mir egal, aber so kanns nicht bleiben. In diesen Artikel gehören die einfach nicht rein. MBxd1 14:30, 16. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ich sehe es so, dass man sich hier auf die Bahnhöfe der Eisenbahn, also von Bahnen, welche nach EBO oder im Ausland nach vergleichbaren Regelwerken fahren, beschränken sollte. Damit wäre die Liste auch übersichtlich. Diverse U- oder Stadtbahnbauten sprengen mit Sicherheit den Rahmen. Andere Frage: ist HH-Berliner Tor wirklich ein Turmbahnhof? Meines Wissens ist das eher ein Trennung- oder Keilbahnhof, da sich dort von HH-Hbf aus kommend die Strecken nach Lübek und Büchen trennen. Die Bahnsteige der S-Bahn liegen, klar, auf verschiedenen Ebenen, aber die Strecken kreuzen sich ja nicht, sondern laufen unmittelbar nach dem Bahnhof zusammen. (nicht signierter Beitrag von 132.195.71.20 (Diskussion) MBxd1 22:46, 22. Dez. 2006 (CET))Beantworten

ähnliches gilt für Köln Messe/Deutz. Zumindest verbinden sich die Gleise hinter dem Bahnhof wieder (und trennen sich dann nochmal).

Der Bahnhof Berliner Tor steht hier nur deswegen, weil dort S-Bahn und U-Bahn kreuzen. Bei Beschränkung auf EBO-Strecken wird er hier rausfliegen. Ansonsten sind wir da einer Meinung, ich sehe auch in einer Auslagerung in eine eigene Tabelle keinen Sinn. Wer unbedingt will, kann die U-Bahnhöfe ja in einen eigenen Artikel auslagern, sollte sich aber nicht wundern, wenn für den dann ein Löschantrag kommt (nein, das ist keine Drohung, ich werde einen solchen LA nicht stellen). Ich hab im Moment keine Zeit für die Artikelbearbeitung, das könnte aber zum Jahresende was werden. MBxd1 22:46, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Irgendwie scheint die Diskussion hier etwas versandet zu sein, ich bin eben erst drauf gestoßen, weil ich bei den Berliner Bahnhöfen zunächst im Unklaren war, ob nun die U-Bahnhöfe raus sollen, oder ich noch ein paar hinzufügen muss. Da ich allerdings der Auffassung bin, dass 1. nur die Eisenbahnstrecken mit ihren Turmbahnhöfen hier auftauchen sollten (da bei U-Bahnstrecken Turmbahnhöfe wesentlich häufiger vorkommen) und 2. unterirdische Turmbahnhöfe keine solchen für mich sind (Türme wachsen ja auch nicht unter der Erde) wär ich dafür, das ganze Gebilde hier mal kurz aufzuräumen. -- Platte Drück mich! 22:09, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Wie würdet ihr dann die im Berg befindliche Kreuzung der Schmalspurbahnen in der Ausfahrt des Bf Montreux bezeichnen? Die MOB und die MGN fahren dort übereinander - ist das eine Brücke, Überwerfung? (gut es liegt nur im Bahnhofsbereich) --SonniWP 22:27, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich hab das leider nicht mehr weiterverfolgen können. Meine Meinung steht oben, und die hat sich auch nicht geändert. Meine Wunschvorstellung war eigentlich, den Artikel dahingehend umzugestalten, dass die kreuzenden Strecken in der Tabelle nicht unter "Bemerkungen", sondern in je einer Spalte für oben und unten auftauchen. Dazu hätte ich aber noch einige Fakten raussuchen müssen, und deswegen ist auch bisher nichts draus geworden. Wenn man U-Bahnen und Straßenbahnen konsequent rauslässt, erledigt sich auch das Tunnelproblem fast von allein. In Deutschland wären das wahrscheinlich nur Berlin Friedrichstraße und Berlin Hbf. Berlin Südkreuz kann man wohl nicht mehr als Tunnelbahnhof bezeichnen. Die Tunnel-S-Bahnhöfe unter den Hauptbahnhöfen in Stuttgart, München und Frankfurt würde ich dagegen keinesfalls als Turmbahnhöfe bezeichnen. Die Situation in Montreux kenne ich nicht. Wenn da nur aus einem in einer Ebene liegenden Bahnhof kreuzungsfrei ausgefädelt wird, istdas völlig trivial, das hat dann mit einem Turmbahnhof nichts zu tun. Voraussetzung ist die Lage der Bahnsteige in verschiedenen Ebenen, die gegeneinander verdrehte Gleisführung der Bahnsteiggleise (sonst wäre Dresden Hbf auch ein Turmbahnhof) und die Darstellung des Bahnhofs als einheitlicher Bahnhof gegenüber den Fahrgästen (sonst wäre auch Delitzsch ein Turmbahnhof). MBxd1 23:29, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich möchte hier die U-Bahn-/Stadtbahnfrage mal um eine Frage erweitern, die ich hier bisher noch nicht gefunden habe: Was ist mit Zugangsstellen von U-Bahnen und Stadtbahnen, bei denen sich beide kreuzenden Strecken oberirdisch befinden? Also z.B. eine Strecke im Straßenraum und eine Hochbahnstrecke wie in Köln Amsterdamer Straße/Gürtel [1] oder sowas wie Slabystraße [2]? --Qualle 08:47, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

U-Bahnen, Stadtbahnen und Straßenbahnen interessieren hier nicht. Damit erübrigt sich auch die Frage. MBxd1 09:13, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
So deutlich hatte ich das hier bisher nicht gelesen. Mir war nur "Kreuzungen mit mindestens einer unterirdischen Strecke interessieren hier nicht" aufgefallen. Soll ich die Sache noch dadurch verkomplizieren, daß in beiden Beispielen je eine Linie beteiligt ist, die auch nach EBO fährt...? --Qualle 09:33, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Solange nicht auf beiden Ebenen nach EBO gefahren wird, handelt es sich nicht um einen Turmbahnhof und gehört somit nicht hierher. MBxd1 10:47, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Unterirdische Bf.

@Vernher: dass Berlin Friedrichstr. kein Turmbahnhof ist, war hier in der Diskussion eigentlich bisher Konsens (siehe oben). Wenn Du da anderer Meinung bist, wäre es schön, dass (spätestens, wenn Widerspruch kam) hier erstmal zur Diskussion zu stellen, bevor Du von allein im Text etwas änderst. Vor allem finde ich es unglücklich, Friedrichstr. in die Tabellen aufzunehmen, ohne zu beachten, dass es weiter oben in der Definition ausgeschlossen wird. Konsistenz halte ich für sehr wichtig. Wenn man Friedrichstr. reinnimmt, gehört übrigens auch Hamburg-Harburg mit rein und strenggenommen auch die Bfe mit unterirdischer S-Bahn (F Hbf, M Hbf, S Hbf). Ich halte Turmbahnhof eher für ein bauliches Kriterium, was bei unterirdischen Bfn eben nicht mehr da ist. Bln Hbf. ist da ein Sonderfall, auch unterirdisch, aber durch die Halle wird eine bauliche Einheit hergestellt. Man mag das anders sehen, aber dann kann man vom Stil her auch anders vorgehen. --Global Fish 00:16, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die New Yorker Grand Central Station wird im Artikel auch als Turmbahnhof gelistet. In dem separaten Artikel über diesen Bahnhof (hier) ist aber von einem Kopfbahnhof die Rede. Es ist zwar richtig, dass dieser Bahnhof über zwei (oberirdische) Ebenen verfügt, aber meiner Erinnerung nach sind alle Gleise (bis auf die Subway, die unterirdisch verläuft und deswegen definitionsgemäß nicht mitzählt) Stumpfgleise. Es findet also in diesem Sinne keine Kreuzung statt. Hat sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen, ist meine Erinnerung schlecht oder gibt es sonst einen Grund, den ich übersehen habe? -- Morido 23:26, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten