Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) ist eine dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angegliederte Bundesoberbehörde. Sie arbeitet selbständig und ist nicht weisungsgebunden.
Die Prüfstelle existiert, weil in Deutschland das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Grundgesetz, Artikel 2) gleichwertig ist mit dem Recht auf Freie Meinungsäußerung (Grundgesetz, Artikel 5), anders als z.B. in den USA.
Aufgabe der Prüfstelle ist die Abwägung der oben genannten Grundrechte. Die BPjS prüft auf Antrag (meist von Jugendämtern), niemals von sich heraus, ob eine Schrift, ein Film, ein Computerspiel, ..., zu gewalttätig, sexuell anstößig oder rassistisch ist. Diese werden dann auf den so genannten Index gesetzt und dürfen gemäß Jugendschutzgesetz im Handel nur an Kunden ab 18 Jahren abgegeben werden.
Nach eigenen Angaben beschäftigt sich die Prüfstelle vorrangig mit folgenden Aufgaben:
- Jugendgefährdende Medien auf Antrag von Jugendministern und -ämtern strafbewehrten Verboten zu unterwerfen, damit sie nur noch Erwachsenen, nicht aber Kindern zugänglich sind.
- Förderung wertorientierter Medienerziehung.
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Probleme des Jugendmedienschutzes.
Siehe auch: Giftschrank, Index Librorum Prohibitorum