Juristische Person

Träger von Rechten oder Pflichten
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Eine juristische Person ist ein Rechtssubjekt, das aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. Juristische Personen sind zwar rechtsfähig, aber ohne ihre Organe, die für sie handeln, nicht selbst handlungsfähig. Die Organe handeln im Namen der juristischen Person und nicht in Vertretung für diese (sog. Organtheorie).

Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hat neben der Hauptversammlung und dem Aufsichtsrat als Organ den Vorstand, der durch natürliche Personen gebildet wird. Die Organe selber können sich durch andere vertreten lassen. So kann der Vorstand der Aktiengesellschaft die Vertretung der Aktiengesellschaft an einen oder mehrere Mitarbeiter, die nicht Mitglied der Organe sind, delegieren.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Gebietskörperschaften (Gemeinden), Kirchen, Rundfunkanstalten und Ortskrankenkassen.

Juristische Personen des Privatrechts sind z. B. privatrechtliche Stiftungen und Körperschaften des privaten Rechts (rechtsfähige Vereine).

Siehe auch: natürliche Person