Bildungssystem in Österreich

Bildungssystem
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In Österreich wird das Schulwesen durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne österreichweit vereinheitlicht. Das Bildungsministerium übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der Lehrer und Erhaltung der Schulen.

Geschichte

Bildung durch die Kirche

Vor dem Jahre 1774 war die Bildung den oberen Gesellschaftsschichten vorbehalten. Die Bildung war vor allem eine Aufgabe von Glaubensgemeinschaften, Mönche waren Verwalter des Wissens. Insbesondere am Land waren daher die Menschen ungebildet.

Maria Theresia

 
Maria Theresia

Unter der Regentschaft von Maria Theresia entstand das staatliche Schulwesen in Österreich und den Kronländern. Im Zuge der Aufklärung erkannte sie, dass das Volk der Träger des Staates war. Um die Machtstellung in Europa zu behaupten, war eine daher eine gebildete Bevölkerung notwendig.

Johann Ignaz Felbiger, dessen Lehrmethoden und -bücher zu dieser Zeit bereits anerkannt waren, entwarf eine neue Schulordnung, der so genannten "Allgemeinen Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt und Trivialschulen in sämmtlichen Kayserlichen Königlichen Erbländern". Diese Schulordnung wurde am 6. Dezember 1774 von Maria Theresia unterzeichnet, wodurch Österreich eine Vorreiterrolle im staatlichen Bildungswesen innehatte.

Mit der neuen Schulordnung wurde die Unterrichtspflicht durchgesetzt, es mussten fortan einheitliche Lehrbücher verwendet werden und die Lehreraus- und -fortbildung wurde geregelt. Wer sich keine andere Bildung leisten konnte, musste damit eine sechsjährige Volksschule besuchen. Mädchen hatten keine Möglichkeiten, eine Fach- oder Mittelschule zu besuchen.

Ministerium des öffentlichen Unterrichts

Maria Theresias Thronfolger, Joseph II. reformierte die Bildung weiter und ließ vor allem Schulen erbauen.

Ansonsten kam es zu keinen weiteren Fortschritten in der staatlichen Bildung, was vor allem auf die Regierungsunfähigkeit von Ferdinand I. und einem Krieg gegen Frankreich zurückzuführen ist. Unter Kaiser Franz Joseph I. wurde 1848 ein eigenes Ministerium für den öffentlichen Unterricht geschaffen, welches ab 1849 "Ministerium für Cultus und Unterricht" bezeichnet wurde. Erster Unterrichtsminister wurde Franz Freiherr von Sommaruga.

Reichsvolksschulgesetz

Unterricht und Bildung wurden zu einem Zentralen Thema zwischen Parteien, aber auch zwischen Staat und Kirche.

Im Jahre 1869 traten im Rahmen des Reichsvolksschulgesetzes etliche wichtige Änderungen in Kraft, die vor allem zu einer Vereinheitlichung des Schulwesens führten. Zu diesen zählten:

  • Die Unterrichtspflicht wurde von sechs auf acht Jahre verlängert. Pflichtbildung war ab diesem Zeitpunkt die achtjährige Pflichtschule.
  • Die Begrenzung der Klassengröße auf maximal 80 Schüler, was pädagogisch gesehen ein enormer Fortschritt war. Dies war eine Konsequenz der Niederlage in der Schlacht bei Königgrätz, welche auf eine zu hohe Analphabetenrate im österreichischen Heer zurückgeführt wurde.
  • Der endgültige Entzug der Aufsicht der Bildung durch die Kirche; damit wurde Bildung komplett dem Staat unterstellt.
  • Als Alternative konnte nach fünf Jahren Volksschule eine dreijährige Bürgerschule absolviert werden. Diese konnte auch von Mädchen besucht werden, wo sie jedoch nach einem anderen Lehrplan (weniger Arithmetik und Geometrie, dafür Handarbeiten) unterrichtet wurden.

Frauenbildung

1868 wurde die erste Mittelschule für Mädchen eröffnet, eine Handelsakademie, ab 1869 wurden Bürgerschulen Mädchen zugänglich. Ab diesem Zeitpunkt entstanden immer mehr Mittelschulen für Mädchen bzw. Frauen. Ab 1872 können auch sie maturieren, sind allerdings nicht zu einem Hochschulstudium berechtigt. Wegen Widerstände des damaligen Unterrichtsministers wurde das erste Mädchengymnasium erst 1892 gegründet, als es bereits 77 Knabengymnasien gab.

Seit 1901 berechtigt das Maturazeugnis von Maturantinnen auch zum Besuch bestimmter Universitäten - der philosophische und medizinischen Fakultät. 1910 durften Mädchen zu einem Anteil von fünf Prozent an Knabengymnasien anwesend sein, jedoch weder aktiv am Unterricht teilnehmen, noch geprüft werden.

1918 wurde unter Otto Glöckel eine entscheidende und bis heute gültige Schulreform umgesetzt. Jedes Kind - unabhängig von Geschlecht und sozialer Lage - sollte eine optimale Bildung erhalten. Ab 1919 können Mädchen an Knabenschulen aufgenommen werden und haben somit erstmals die Möglichkeit auch mit finanziell eingeschränkten Mitteln die Hochschulreife zu erreichen. 1927 wurde die Hauptschule als Pflichtschule für Zehn- bis Vierzehnjährige Kinder eingeführt und ersetzt die Bürgerschule.

Durch die hohe Arbeitslosigkeit in der Zwischenkriegszeit sollte das Bildungssystem verbessert werden. 1932 traten neue Lehrpläne in Kraft, die das Niveau heben sollten.

1933 beträgt der Anteil an Schülerinnen bereits mehr als 30 Prozent, der Anteil der Lehrerinnen beträgt - obwohl zu dieser Zeit der Zölibat für Lehrerinnen gilt - knapp fünf Prozent.

Austrofaschismus und Nationalsozialismus

Im Ständestaat wurden 1934 bis 1938 die Bildungsmöglichkeiten der Mädchen drastisch reduziert. Zwischen 1939 und 1945 gibt es eine strikte Trennung zwischen Mädchen und Knaben, da im Nationalsozialismus das oberste Ziel der Mädchenbildung die Mutterschaft ist. Mädchen werden zur höheren Bildung nur noch an Oberschulen zugelassen, zum Besuch einer anderen Schulform wird eine ministerielle Genehmigung benötigt.

Das okkupierte Österreich zwang Schülern und Lehrern ein streng strukturiertes System auf. Schulen wurden zur Verbreitung des NS-Gedankenguts missbraucht.

Mit dem Untergang des Deutschen Reichs wurden alle Lehrpläne sowie Gesetze, die mit der Bundesverfassung von 1929 unvereinbar sind, durch die Alliierten aufgehoben. Erst nach dem Ende der Besatzung 1955 konnte Österreich wieder eine eigene Bildungspolitik führen.

1955 - 2000

1962 gab es eine erste Schulnovelle. In dieser wurde die Unterrichtspflicht auf neun Jahre verlängert. Zur Ausbildung zum Lehrer ist der Besuch einer pädagogischen Akademie (anstatt wie davor einer Lehrerbildungsanstalt) notwendig. Die zweite Schulnovelle kam 1974 zustande. Mit ihr trat das heute noch gültige Schulunterrichtsgesetz (SCHuG) in Kraft

Die Einführung der Koedukation erfolgte im Jahre 1975, seit 1979 werden Knaben und Mädchen auch im Werk- und später auch im Turnunterricht an Volksschulen nicht mehr getrennt. 1982 ratifizierte Österreich die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

21. Jahrhundert

Seit 1993 besteht für behinderte Schülerinnen und Schüler im Primarbereich, seit 1997 auch im Sekundarbereich (Hauptschule, AHS-Unterstufe), die Möglichkeit, integrativ unterrichtet zu werden. Seit 1995 ist Elisabeth Gehrer als Unterrichts- und Kulturministerin im Amt.

Bildungsministerium

Das Bildungsministerium ("Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur") nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Schulerrichtung
  • Schulerhaltung, ausgenommen sind Volks- und Hauptschule
  • Schulauflassung
  • Aus- und Weiterbildung der Lehrer
  • Erstellung von Lehrplänen
  • Kindergarten- und Hortwesen
  • Angelegenheiten der wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen
  • Volksbildung
  • Angelegenheiten der Schul- und Kulturfilme

Seit 1995 wird das österreichische Bildungsministerium von Elisabeth Gehrer (ÖVP) geleitet.

Unterrichtspflicht

In Österreich besteht eigentlich keine Schulpflicht, sondern eine Unterrichtspflicht, die mit dem 6. Lebensjahr beginnt, wobei der 1. September der Stichtag ist. Davor kann ein Kindergarten besucht werden. Kinder in diesem Alter, die noch nicht schulreif sind, können vor dem Besuch der Volksschule noch ein Vorschuljahr absolvieren. Die allgemeine Unterrichtspflicht endet mit dem Ende des 9. Schuljahres.

Sie wurde bereits von Maria Theresia im Jahr 1774 für Österreich und die Kronländer generell eingeführt.

Die Unterrichtspflicht kann nicht nur in öffentlichen Schulen, sondern auch durch gleichwertigen Unterricht in privaten Schulen oder zuhause erfüllt werden. In diesem Fall müssen die Schüler am Ende des Schuljahres eine Prüfung über den Schulstoff des Jahres ablegen.

Schultypen Übersicht

Datei:Schulsystem oesterreich.png
Die verschiedenen Schultypen in Österreich, systematische Gliederung

Ab einem Alter von 3 Jahren besucht ein großer Teil der Kinder den Kindergarten, wobei es vom Gesetz dazu keine Verpflichtung gibt. Mit dem 6. Lebensjahr beginnt die allgemeine Unterrichtspflicht, wobei der 1. September als Stichtag gilt. Vor dem Eintritt in die Volksschule (entspricht der Grundschule) kann noch die Vorschule besucht werden, wenn ein Kind als noch nicht schulreif eingestuft wird.

Nach der Volksschule wird 4 Jahr lang eine AHS Unterstufe oder die Hauptschule besucht, wobei hier nach Begabung getrennt wird. Für eine Aufnahme an einer AHS muss man einen gewissen Notenspiegel vorweisen können und/oder eine Aufnahmsprüfung ablegen. Der Besuch einer Hauptschule ist für jeden möglich. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Sonderschule.

Nach dem Abschluss der 8. Schulstufe steht man vor der Auswahl zwischen 4 großen Schulrichtungen: AHS Oberstufe, BHS, BMS und Polytechnischer Schule mit anschließender Berufsschule (nähere Details weiter unten). Alle Richtungen stehen jedem unabhängig von der zuvor besuchten Schule frei, allerdings werden vor allem an BHSs die Schüler nach Notenspiegel und mittels Eignungstests selektiv ausgewählt.

BHS und AHS schließen mit der Matura ab, die zum Besuch von Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs berechtigt.

Schultypen Details

Hinweis: Die Unterteilung in Vorschulische Erziehung, Grundbildung, Sekundarbildung Unterstufe, Sekundarbildung Oberstufe, Postsekundäre Bildung, Teritare Bildung ist nach der ISCED (International Standard Classificaton of Education) Klassifizierung der UNESCO erfolgt.

Vorschulische Erziehung

Vorschulische Erziehung dient vor allem der Vorbereitung auf die Schule. Sie ist nicht verpflichtend.

Der Kindergarten kann (keine Schulpflicht) in einem Alter von drei bis sechs Jahren besucht werden. Zur Auswahl steht eine Teil- oder Vollzeitbetreuung. Er soll vor allem arbeitenden Eltern die Beaufsichtigung unter der Woche abnehmen und die Weichen für eine erfolgreiche soziale, motorische, emotionale und intellektuelle Entwicklung stellen.

Vorschule

Der Hauptzweck einer Vorschule ist es, Kinder, für die die Unterrichtspflicht begonnen hat, allerdings als nicht schulreif eingestuft wurden, auf den eigentlichen Schulbeginn vorzubereiten. Häufig sind Vorschulklassen in Volksschulen untergebracht.

Grundbildung

Volksschule

Die Volksschule kann im Rahmen der Unterrichtspflicht von jedem Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr (Stichtag 31. August) besucht werden und umfasst vier Schulstufen. Sie entspricht der deutschen Grundschule. Der alternative häusliche Hausunterricht wird selten in Anspruch genommen.

Normalerweise in vier Schulklassen eingeteilt, besteht bei kleineren Schulen meist in ländlichen Gebieten auch die Möglichkeit von Schulstufenzusammenlegungen, sodass mehrere Schulstufen von einem Lehrer gemeinsam in einem Klassenraum unterrichtet werden können. Vorzugsweise herrscht das Einlehrersystem. Das bedeutet, dass ein Lehrer alle Fächer unterrichtet. Ausnahmen dabei sind der Religionsunterricht, Werkerziehung und ein eventueller Fremdsprachenunterricht. In Gebieten, in denen Minderheiten leben, wird auch zweisprachiger Unterricht durchgeführt. In anderen Schulen mit einem starken Ausländeranteil, werden oft auch muttersprachliche Hilfslehrer eingesetzt.

Sonderschule

Die Sonderschule kann 9 Jahre lang, vom Anfang bis zum Ende der Unterrichtspflicht, besucht werden. Sie dient zur Integration und Förderung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderungsbedarf, sei es aufgrund physischer oder psychischer Behinderungen. Je nach Art der Behinderung wird nach verschiedenen Lehrplänen unterrichtet und beurteilt. Der Besuch einer Sonderschule kann auf Wunsch des bzw. der Erziehungsberechtigten, meist in Absprache mit einem Pädagogen, erfolgen.

Sekundarbildung Unterstufe

Nach dem Abschluss der Volkschule besucht man, je nach bisherigen Schulerfolg und Begabung, meist eine AHS Unterstufe (Gymnasium) oder die Hauptschule.

Sowohl an der Hauptschule als auch in einer AHS Unterstufe herrscht Anwesenheitspflicht. Die Schüler werden nach einem Fachlehrer-System unterrichtet. Das heißt, anstatt wie bisher von einem Lehrer in fast allen Fächern unterrichtet zu werden, werden die Schüler von einem Fachlehrer in ein bis zwei Unterrichtsgegenständen unterrichtet. Die Ausbildung an diesen Schulen dauert vier Jahre.

Mit Ausnahme von Privatschulen ist der Besuch von sekundärbildenden kostenlos. Bezahlt werden nur Unterrichtsmaterialen, ein Selbstbehalt für Schulbücher und Schülerfreifahrtsausweis sowie Mitgliedbeiträge an den Elternverein, EDV-Kosten oder andere Zusatzleistungen.

Hauptschule

An der Hauptschule soll eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt werden und den Grundstein für mittlere und höhere Schulen legen. Die SchülerInnen werden dabei praxis- und Interessens-orientiert für das Berufsleben vorbereitet. Da in der Arbeitswelt Englisch immer wichtiger wird, wird dieses als Fremdsprache unterrichtet.

Für die Aufnahme an einer Hauptschule ist nur ein positiver Abschluss der 4. Schulstufe nötig. An der Hauptschule werden die SchülerInnen in den Hauptfächern Mathematik, Deutsch und Englisch in drei verschiedene Leistungsklassen eingeteilt, wobei in den 1. Leistungsgruppen Gymnasialstoff unterrichtet wird. Den besseren SchülerInnen ist auch während der Hauptschulzeit ein Wechsel an die AHS möglich. Im Prinzip stehen einem nach der Hauptschule alle weiterführenden Schulen offen, allerdings wird die AHS Oberstufe nur von etwa 6% besucht Viel häufiger werden BHS besucht. Es wird oft vermutet, dass die Hauptschüler gegenüber AHS Schüler mehr Schwierigkeiten beim Studium hätten. In der Praxis zeigt sich aber, dass Hauptschüler von Anfang an mehr gefordert sind gegenüber AHS-SchülerInnen, die dann den Übergang, wo auch für sie neuer Unterrichtsstoff beginnt, verpassen.

AHS Unterstufe

Höher begabte SchülerInnen besuchen nach der Volksschule eine AHS (Allgemeinbildende höhere Schule) Unterstufe. Um an einer AHS Unterstufe aufgenommen zu werden, muss eine Empfehlung der Schulkonferenz der Volkschule vorliegen. In Deutsch und Mathematik muss die Leistung mit "Gut" oder "Sehr gut" bewertet worden sein. Sollten diese Voraussetzungen nicht zutreffen, ist eine Aufnahmsprüfung zu bestehen.

SchülerInnen von der Hauptschule in der höchsten Leistungsstufe mit keiner schlechteren Note als "Befriedigend" werden ebenfalls aufgenommen. Sollte eine Fremdsprache der AHS Unterstufe an der Hauptschule nicht unterrichtet worden sein, ist in dieser eine Prüfung abzulegen.

Grundsätzlich wird innerhalb der Allgemeinbildenden Höheren Schulen zwischen Gymnasien (BG), Realgymnasien (BRG) mit der Variante Oberstufenrealgymnasium (BORG) und wirtschaftskundlichen Realgymnasien (WKG) unterschieden, wobei der interne Unterschied eher gering ist.

  • Das Gymnasium dient vor allem der umfassenden, humanistischen Allgemeinbildung mit den alten Sprachen Latein und Griechisch (fakultativ), wobei vor allem letztere immer stärker zugunsten moderner Fremdsprachen in den Hintergrund tritt.
  • Das Realgymnasium ist für naturwissenschaftlich Begabte eingerichtet, d.h. verstärkter Unterricht in diesen Fächern, ohne Griechisch, manchmal auch ohne Latein.
  • Das BORG, primär an Hauptschulabsolventen gerichtet, bietet einen musisch-künstlerischen und einen naturwissenschaftlichen Zweig an. Das WkG hat zusätzlich einen wirtschaftlichen Schwerpunkt (Wirtschaftskunde).

An allen AHS Unterstufen wird ab dem 1. Jahr Englisch unterrichtet, ab dem dritten Jahr an humanistischen Gymnasien zusätzlich Latein, an Realgymnasien stattdessen Geometrisch Zeichnen, und verstärkt Mathematik. Im Zuge diverser Schulversuche ist es auch möglich, am dem dritten Jahr Italienisch oder Französisch zu besuchen.

Schüler mit einem guten Abschluss der 8. Schulstufe an einer AHS haben gute Aufnahmechancen an allen weiterführenden Schulen.

Sekundarbildung Oberstufe

AHS Oberstufe

Ab der 5. Klasse AHS (9. Schulstufe) spricht man von der AHS Oberstufe. Im Vergleich zur AHS Unterstufe gibt es kaum Veränderungen. SchülerInnen aus anderen Schulformen und dem Zweig Realgymnasium wählen zwischen Latein und Französisch (bzw. an manchen Schulen auch Altgriechisch und andere Fremdsprachen, beispielsweise Spanisch).

Für die 6. Klasse müssen Wahlpflichtgegenstände festgelegt werden. Abhängig von schulautonomen Regelungen sind dies mindestens zwischen 6 und 8 Wochenstunden zusätzlich, auf drei Jahre aufgeteilt. Dabei wird zwischen vertiefenden und erweiternden Wahlpflichtgegenständen unterschieden. Unter erweiternd werden alle Fächer verstanden, die ansonsten nicht unterrichtet werden, vor allem Sprachen aber auch Informatik. Vertiefende Wahlpflichtgegenstände werden zusätzlich zum normalen Unterricht in diesem Fach unterrichtet und sind für die Matura von Bedeutung. Eine Maturaprüfung muss in einen vertiefenden Wahlpflichtgegenstand, fächerübergreifend (z.B. Englisch und Geschichte) oder über eine eigene Fachbereichsarbeit abgelegt werden.

Für die 7. Klasse ist zwischen Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung sowie Darstellender Geometrie, dem naturwissenschaftlichen Zweig (verstärkter Unterricht in Biologie, Physik und Chemie) und einer eventuellen schulautonomen Alternative zu wählen. Darstellende Geometrie bzw. Physik und Biologie sind Schularbeitsfächer. Wie bei jedem Auswählen von alternativen Gegenständen müssen die Untergrenzen zur Eröffnung eines Zweiges erreicht werden.

BHS

Berufsbildende höhere Schulen können nach der achten Schulstufe besucht werden und bieten neben einer Berufsausbildung auch die Möglichkeit, nach fünf Jahren die Matura zu erwerben. Der Vorteil gegenüber einer AHS ist hier, dass man sowohl die Studienberechtigung (mit der Matura) als auch eine komplette Berufsausbildung erhält. Weiters bieten die meisten BHS-Typen auch eine Ausbildung über drei Jahre an (die dann allerdings auch nicht mit Matura abschließt).

HTL

Höhere Technische Lehranstalten dienen vor allem der technischen Berufsausbildung. Die Fächer bestehen zum einen Teil aus allgemein bildenden Fächern - inklusive einer lebenden Fremdsprache, normalerweise Englisch - und zum anderen Teil aus der technischen Spezialausbildung. Die Technischen Lehranstalten bieten je nach Standard unterschiedliche Schwerpunkte (Maschinenbau, IT, ...). Die HTL-Matura berechtigt zum Hochschulstudium, für einige geisteswissenschaftliche Fächer und das Jus-Studium sind allerdings Zusatzprüfungen notwendig (insbesondere Latein).

HAK

Abkürzung für Handelsakademie, eine Schule mit Schwerpunkt auf Rechnungswesen und Betriebswirtschaft (diese Fächer werden in allen fünf Jahren unterrichtet und sind Pflichtgegenstände bei der Maturaprüfung). Besonderer Wert wird auf die Vermittlung wirtschaftlicher Zusammenhänge und auf Sprachkompetenz gelegt, mittlerweile bieten aber auch mehrere HAKs in Österreich umfassende IT-Schwerpunkte (aber natürlich auch hier mit Hinblick auf eine mögliche Karriere in der Wirtschaft). Englisch und eine zweite lebende Fremdsprache (wahlweise meist Französisch, Italienisch oder Spanisch, an manchen Schulen auch Ostsprachen) werden ab der ersten Klasse (9. Schulstufe) unterrichtet; an den meisten Handelsakademien besteht außerdem die Möglichkeit, spätestens ab der dritten Klasse (11. Schulstufe) eine dritte lebende Fremdsprache als Freifach zu belegen. Siehe auch Handelsakademie.at.

HBLA

Die Abkürzung HBLA steht für Höhere Bundeslehranstalt. Diese sind HTLs sehr ähnlich, allerdings nicht technisch orientiert. Die Ausbildungszeit beträgt fünf Jahre und schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Oft muss eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden.

Zu den Höheren Bundeslehranstalten zählen:

  • Bundeslehranstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP)
  • Bundeslehranstalten für Sozialpädagogik
  • Bundeslehranstalten für Leibeserziehung
  • Bundeslehranstalten für wirtschaftliche Berufe

BMS

Berufsbildende mittlere Schulen (ugs. auch als Fachschule bezeichnet) sollen mit einer zwei- bis meist vierjährigen Ausbildungsdauern sowohl Qualifikationen für einen Lehrberuf als auch Allgemeinbildung vermitteln. Der Abschluss entspricht dem einer Lehrabschlußprüfung. Die BMS ist im Vergleich zur BHS leichter und kürzer, eine bestandene Abschlussprüfung ist hier allerdings keine Berechtigung zu einem Hochschulstudium. Ein Kolleg kann nur in ähnlichen Fächern besucht werden. Wer im Nachhinein doch eine Matura haben möchte, kann sie nach einem dreijährigen Aufbaustudium erwerben.

Polytechnische Schulen

Polytechnische Schulen werden hauptsächlich von Jugendlichen besucht, die unmittelbar nach dem Ende der Unterrichtspflicht einen Beruf erlernen wollen. Sie stellen daher meist das letzte Pflichtschuljahr dar und vermitteln den SchülerInnen grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) als Vorbereitung auf eine Lehre.

Berufsschule

Eine Berufsschule muss zusätzlich zu einer Lehre besucht werden. Die Dauer, welche meist 3 Jahre beträgt, hängt von der Art der Lehre ab. Entweder wird die Berufsschule ganzjährig an mindestens einem Wochentag, saisonal oder lehrgangsmäßig in Blöcken (insgesamt zumindest 8 Wochen im Jahr) besucht.

Postsekundäre Bildung

Postsekundäre Bildungseinrichtungen sind Kollegs und Akademien. Die Studiendauer ist gegenüber Fachhochschulen und Universitäten kürzer, ihr Besucht kostet, abgesehen von den Kosten für Unterrichtsmaterialien, nichts wenn es sich um staatlich oder öffentlich geführte Akademien handelt. Es gibt aber auch private Akademien, für deren Besuch Ausbildung- bzw. Studiengebühren anfallen.

Kolleg

Ein Kolleg soll AHS-MaturantInnen die Möglichkeit bieten in (im Vergleich zu Universitäten) kurzer Zeit eine technische oder kaufmännische Ausbildung zu erwerben. Es herrscht eine schulmäßige Anwesenheitspflicht mit fixen Schularbeits- und Testterminen. Zur Aufnahme genügt die Matura oder alternativ eine Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung, nur pädagogisch-soziale oder künstlerische Kollegs verlangen einen Eignungstest. Der Begriff Kolleg darf nicht mit dem amerikanischen Coleg verwechselt werden.

Akademie

An Akademien können "Kurzstudien" gemacht werden. Während einem in Studien ein ganzes Berufsfeld geöffnet wird, wird man auf Akademien für einen ganz bestimmten Beruf ausgebildet, meist im sozialen, medizinischen oder pädagogischen Bereich. Meist ist ein Aufnahmetest oder -gespräch zu absolvieren.

Tertiäre Bildung

Zu den tertiären Bildungseinrichtungen zählen in Österreich die Universitäten und Fachhochschulen. Für den Besuch ist ein Studienberechtigungszeugnis (meist das Maturazeugnis) nötig.

Pro Semester ist außerdem eine Studiengebühr in der Höhe von 363,63 € (5000 ATS) pro Semester zu bezahlen. All jene, die weder aus einem EU-Land noch aus der Schweiz stammen, müssen 726,72 (10000 ATS) aufbringen.

Um begabten, aber finanziell schlechter gestellten Studienwilligen das Studium zu ermöglichen, gibt es Studienbeihilfen und Stipendien. Ihre Höhe hängt von finanzieller Bedürftigkeit und Studienerfolg ab.

Universität

 
Universität Wien

Universitäten gibt es in Österreich - ausgenommen von Leoben und Krems - nur in der Bundeshauptstadt Wien (8), sowie in den Landeshauptstädten Linz (4), Salzburg (3), Graz (4), Innsbruck (3) Eisenstadt und Klagenfurt.

Zu den wichtigsten Studienrichtungen zählen Medizin, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geisteswissenschaft sowie technische und künstlerische Studien.

Neben dem Studienberechtigungszeugnis ist manchmal auch eine Zulassungprüfung nötig (z.B. bei medizinischen Studien). Die Regelstudiendauer liegt meist zwischen 8 (Rechtswissenschaften) und 12 Semestern (Medizin). In der Praxis ist die durchschnittliche Studiendauer aber um etliches höher (13 Semester bei Rechtswissenschaften, 17 bei Medizin).

An der Universität gibt es nur teilweise Anwesenheitspflicht. Das Studium wird mit akademischen Graden Magister "Mag." oder Diplomingenieur "Dipl.-Ing." abgeschlossen, ein Doktoriatsstudium mit dem Doktortitel "Dr." abgeschlossen.

Fachhochschule

Die Fachhochschule ist eine alternative akademische Ausbildungsform, die es in Österreich seit 1994 gibt. Fachhochschulen dauern in der Regel 4 Jahre (8 Semester), wobei das 7. Semester ein Praxissemester ist und im letzten Semester die Diplomarbeit geschrieben wird.

An Fachhochschulen herrscht Anwesenheitspflicht, es gibt einen fixen Stundenplan und festgelegte Prüfungstermine. Die Studienplätze sind stark limitiert (meist zwischen 15 und 150 Stundenten pro Jahrgang), die Bewerber werden einen mehrteiligen Auswahlverfahren unterzogen. Zu diesem gehören meist eine schriftliche Bewerbung, ein schriftlicher (Intelligenz- oder Eignungs-) Test, eine Präsentation und ein persönliches Gespräch.

Die wichtigsten Studienrichtungen sind Wirtschaft, Tourismus, Technik, Informationswesen und –technologie, Medien und Design sowie Gesundheit und Soziales.

Im Gegensatz zu den Universitäten sind die Standorte der Fachhochschulen dezentral verteilt und daher teilweise in kleineren Städten.

Ein Fachhochschulstudium schließt mit dem akademischen Grad Magister "Mag. (FH)" oder Diplomingenieur "Dipl.-Ing. (FH)" ab. Die Studenten haben dank praxisbezogener Ausbildung meist gute Berufsaussichten, besonders im Bereich Wirtschaft. Im Anschluss an eine Fachhochschule kann auch ein Doktoratsstudium an einer Universität gemacht werden.

Siehe auch: Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen