Bergschaden

durch Bergbau entstandener Schaden an Gebäuden und Landschaft
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. August 2007 um 12:42 Uhr durch 80.144.87.22 (Diskussion) (Weblinks). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Bergschaden ist ein durch bergbauliche Aktivitäten, zumeist an Bauwerken und Grundeigentum, verursachter Schaden. Er wird im Regelfall durch Gebirgsbewegungen, wie Senkungen, Schiefstellungen, Zerrungen und Pressungen verursacht.

Warnschild vor Bergschäden im südlichen Ruhrgebiet
Durch Bergsenkung notwendig gewordener technischer Ausbau der Seseke
Die Fluchtstäbe zeigen die Bergsenkungen im Emscherbruch in Herten (Nähe Zeche Ewald 1/2/7 in den letzten 25 Jahren (1980: -7,8 m; 1985: - 3,8 m; 1990: - 1,3 m; 2000: Stilllegung)
Tagebruch in einem Bachtal bei Wetter. Der Bach versickert völlig in den alten Bauen.

Bergschäden werden nicht nur von untertägigem Abbau verursacht. Auch Grundwasserabsenkungen im Bereich von Tagebauen können zu Bergschäden führen.

Arten von Bergschäden

Die vom Bergbau verursachten Bodenbewegungen und -verformungen rufen an der Erdoberfläche verschiedene Schäden hervor, je nachdem es sich um Häuser, Industrie- und Verkehrsanlagen, Versorgungsleitungen oder um land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen handelt.

Gebäudeschäden

Gebäudeschäden werden im wesentlichen durch die Längenänderungen, die sich als Zerrungen oder Pressungen bemerkbar machen, verursacht. Sie zeigen sich vornehmlich in Form von Mauerrissen. Eine zweite Schadensart ist die durch unterschiedliche Senkungen verursachte Schiefstellung von Gebäuden.

Schäden an Verkehrsanlagen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen

Durch Längenänderungen entstehen Risse oder Aufwölbungen an Straßen. Ebenso kann es zu Rohrbrüchen kommen. Durch die Senkungen kommt es an Abwasserkanälen und Eisenbahngleisen zu Gradientenänderungen. An Schifffahrtskanälen müssen die Senkungen durch Aufhöhen der Ufer sofort ausgeglichen werden, da der Kanal sonst im Senkungsbereich überlaufen würde. Der Kanal „wächst“ dabei buchstäblich aus dem Gelände heraus.

Schäden an der Vorflut

Bäche und Flussläufe werden durch die Senkungen in ihrer natürlichen Vorflut gestört. Hier muss durch Eindeichungen, Gewässerumlegungen und dem Bau von Pumpwerken reagiert werden.

Schäden an land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen

Durch Veränderungen des Grundwasserspiegels kann es zu Aufwuchsschäden kommen.

Tagesbrüche

Tagesbrüche treten als Folge von oberflächennahem Abbau auf. Sie werden durch den Zusammenbruch alter Grubenbaue verursacht. Diese Grubenbaue stammen im südlichen Ruhrgebiet zum Teil aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Werden heute solche Hohlräume, von denen die Gefahr eines Tagebruchs ausgeht, bekannt, so werden diese verfüllt.

Prävention/Bergschädensicherung

Um Bergschäden zu vermeiden oder zumindest zu mindern können Bergschädensicherungen eingebaut werden. Solche Sicherungen arbeiten entweder nach dem Widerstands- oder nach dem Ausweichprinzip. Konstruktive Verstärkungen des Bauwerks gehören zum Widerstandsprinzip. Bei Sicherungen nach dem Ausweichprinzip werden Gleit- und Dehnfugen oder auch Rollenlager eingebaut; die Bauwerke werden klein gehalten oder in Skelettbauweise errichtet. An Rohrleitungen werden Dehner eingebaut. Es ist auch möglich, von vornherein Einrichtungen zum späteren Horizontieren einzubauen.

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland regelt das Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 §§110ff. die Rechtsfragen zum Thema Bergschäden. Danach ist der Verursacher der Bergschäden nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ersatzpflichtig. Nach dem BBergG kommt es hier zu einer Beweisumkehr, d.h. der Bergbaubetrieb muss im Zweifelsfalle beweisen, dass es sich nicht um einen Bergschaden handelt.

Heute

Bergschäden sind vielfältig umstritten, gehörten jedoch über lange Jahrzehnte für die von der Industrialisierung und dem Bergbau abhängigen Beschäftigten „mit dazu“. In früheren Zeiten wurden Bergschäden durch die Tradde reguliert. Zudem hatten die Bergwerke die Bergschäden an den eigenen Mietshäusern behoben.

Erst mit der Schadensentstehung an Häusern, die nicht den Zechen- und Bergwerksbetrieben gehörten, wurden Rufe nach Entschädigung und dementsprechenden Regelungen laut. Die Betroffenen in den Bergschadensgebieten wehren sich dagegen, dass ihr Eigentum durch Risse beschädigt wird, was teilweise sogar den Totalabriss der Immobilie zur Folge hat.

Es wird vor allem argumentiert, dass der Steinkohlebergbau wirtschaftlich gesehen nicht mehr eigenständig existieren könne und trotz der Schäden subventioniert werde. Als problematisch angesehen wird auch die Regulierungspraxis, dass die Sachverständigen, die beurteilen, ob es sich um Bergschäden handelt, von den Bergwerken angestellt oder beauftragt sind und somit in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Schadensverursacher stehen.

Beispiel für ein Maximum an Bergschäden ist z.B. das saarländische Fürstenhausen. Hier wurden allein im Jahr 2002 Bergschäden in einer Höhe von 34 Millionen Euro reguliert. Diese Entwicklung scheint sich auch 2005 zu wiederholen, wenn man die Abbaupläne der DSK im Saarland betrachtet und die damit prognostizierten Schäden.

Es wird von Seite der Geschädigten einzelnen Zechengesellschaften vorgeworfen (z.B. der Zeche Westfalen in Ahlen), in unmittelbarer Nähe ihrer eigenen oberirdischen Schachtanlagen keine Abbauarbeiten unter Tage auszuführen, um ein Absenken ihrer eigenen Betriebsgebäude in diesen Bereichen und den Einsturz der Schachtanlagen zu vermeiden.

Literatur

  • Kratzsch, Helmut; Bergschadenkunde; Deutscher Markscheider-Verein e.V., 1997, ISBN 3-00-001661-9
  • Bundesberggesetz - Textausgabe mit einführenden Vorworten, Glückauf Verlag Essen 2002, ISBN 3-7739-1248-X