Gottesdienst

christliche Zeremonie mit Gebeten, Gesängen, Lesungen, Predigt und z.T. Abendmahlsfeier
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Ein Gottesdienst ist eine i.d.R. in einer eigens vorgesehenen Räumlichkeit (Kirche, Synagoge, Moschee etc.) stattfindende gemeinschaftliche religiöse Feier zur Verehrung Gottes. Im Deutschen ist der Begriff ursprünglich die Wiedergabe des lateinischen Begriffes Kult. (weiteres siehe dort)

Christentum

Frühe Kirche

Bereits in den Paulusbriefen und in der Apostelgeschichte werden verschiedene Formen von Gottesdienst erwähnt.

Justin der Märtyrer († 165) beschreibt einen christlichen Gottesdienst mit Leseordnung, Predigt, Fürbittegebet und Abendmahlsfeier.

Orthodoxe Kirchen

Die Ostkirchen hingegen halten an der Bezeichnung Heilige Liturgie für ihre Form des Gottesdienstes fest. Nur die Abendmahlsfeier ist nach diesem Verständnis Gottesdienst.

Römisch-katholische Kirche

Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil nahm sich auch die römisch-katholische Kirche des Gottesdienstes (bzw. Wortgottesdienstes) als cultus divinus an.

Formen des römisch-katholischen Gottesdienstes sind:

Evangelische Kirchen

Seit dem 16. Jahrhundert durch Luther geprägt, dem die Feier des Wortes Gottes in der Gemeinde zentrales Anliegen war, war er als Reform des katholischen Messopfers lange in der evangelischen Kirche verankert.

Judentum

Im Judentum findet der Gottesdienst am Samstag und an Feiertagen in der Synagoge statt.

Der Gottesdienst besteht aus Liedern, Gebeten, Glaubensbekenntnis und Schriftlesungen. Die Gottesdienstordnung ist je nach Richtung und Synagoge verschieden.

Islam

Der Islam versteht unter Gottesdienst (Ibada) Dienst an Gott nämlich völlige Unterordnung und Ergebung in das, was Gott wohlgefällig ist, und absolute Ausrichtung des gesamten Lebens nach dem Muster des Islams.

Das Freitagsgebet (Cuma Salah), das nur in der Gemeinschaft in der Moschee stattfinden kann ist eine Entsprechung zum christlichen und jüdischen Gottesdienst.