Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Hallo, ist das hier eine URV von hier? --ZweiBein 14:04, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo? Hier ist wahrscheinlich eine URV! Interessiert das keinen? Muss ich das irgendwoanders melden? --ZweiBein 15:06, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Kann ich nicht erkennen. Wo denn? --NaHSO4 15:14, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Meine Güte!
Unter dem ersten Link steht das:
1969 bestehen 22 Mitarbeiter der Hoechst AG die Prüfung zum graduierten Ingenieur, Fachrichtung Chemie, nach berufsbegleitendem Studium im Ausbildungszentrum in Höchst. Danach entsteht die erste Partnerschaft mit der neugegründeten Fachhochschule Darmstadt, Abschluss Diplomingenieur Chemie (FH)
1977 Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags mit der FH Mainz über den berufsbegleitenden Studiengang zum Diplom Betriebswirt (FH).
Erweiterung der Kooperationen in den darauf folgenden Jahren: Studium zum Diplom-Informatiker und Diplom-Bioingenieur in Partnerschaft mit der FH Gießen-Friedberg
1999 Beschluss der Provadis zur Gründung einer eigenen Hochschule und Angebot der Bachelorstudiengänge in Betriebswirtschaft, Chemie-Ingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik
2003 Akkreditierung als eine der ersten Hochschulen Deutschlands mit einem internationalen Bachelorprogramm als mittlerweile staatlich anerkannte Hochschule
und in der Broschüre (zweiter Link) unter "Chronik der Provadis Hochschule", auf Seite 4, das:
1969 bestehen 22 Mitarbeiter der Hoechst AG die Prüfung zum graduierten Ingenieur, Fachrichtung Chemie, nach berufsbegleitendem Studium im Ausbildungszentrum in Höchst. Danach entsteht die erste Partnerschaft mit der neugegründeten Fachhochschule Darmstadt, Abschluss Diplomingenieur Chemie (FH)
1977 Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags mit der FH Mainz über den berufsbegleitenden Studiengang zum Diplom Betriebswirt (FH). 77 Berufstätige starten in das neue Studim, Dauer 4,5 Jahre. Voraussetzung Abitur, abgeschlossene kaufm. Berufsausbildung und fortlaufende berufliche Tätigkeit
Erweiterung der Kooperationen in den darauf folgenden Jahren: Studium zum Diplom-Informatiker und Diplom-Bioingenieur in Partnerschaft mit der FH Gießen-Friedberg
1999 Beschluss der Provadis - dem führenden Bildungsdienstleister in Hessen - zur Gründung einer eigenen Hochschule und Angebot der Bachelorstudiengänge in Betriebswirtschaft, Chemie-Ingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik
2003 Akkreditierung als eine der ersten Hochschulen Deutschlands mit einem internationalen Bachelorprogramm als mittlerweile staatlich anerkannte Hochschule
Ist das so schwer zu finden? --ZweiBein 15:37, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo! Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen, oben rechts auf dieser Seite verlinkt - ist das so schwer zu finden? --Fb78 17:05, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo Fb78. Möchtest Du mich verarschen? Ich fühle mich nämlich gerade mächtig verarscht. Was soll das? Und zur Sache: Man stellt bei Verdacht auf URV also einen Löschantrag, auch wenn man davon keinerlei Ahnung hat. Einfach mal einen Löschantrag stellen. Das ist die korrekte Vorgehensweise. Das kann sich nicht vorher mal jemand ansehen, der sowas schonmal gemacht hat und einschätzen kann. Einfach einen Löschantrag stellen. Das hätte man mir auch vor drei Tagen schonmal hier schreiben können --ZweiBein 23:11, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Geht's noch? Du kommst auf diese Seite. Du ignorierst den Hinweis ganz oben, man möge sich erstmal die FAQ durchlesen, wo es einen Absatz gibt: Hilfe:FAQ Rechtliches#Was mache ich, wenn ich in der Wikipedia eine Urheberrechtsverletzung entdecke? Du liest nicht, wie dort empfohlen, zuerst Wikipedia:Textplagiat. Du ignorierst auch den Hinweis auf die "Hilfreichen Links". Stattdessen pflaumst du den ersten Benutzer an, der auf deine Frage mit einer Gegenfrage reagiert, um anschließend die komplette URV im Volltext hier einzustellen, was wiederum eine URV darstellst. Dann bekommst du einen Hinweis auf die richtige Seite, auf der solche Probleme 20 Mal am Tag gemeldet und bearbeitet werden, und dann fühlst du dich "verarscht"? Geht's noch? --Fb78 11:27, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nutzung von Wikipedia Texten auf der eigenen Website

--124.157.209.23 08:07, 4. Aug. 2007 (CEST) Ich arbeite seit einigen Monaten an einer eigenen Website zum Thema Thailand. Da es meine erste Website ist, muss ich mich sowohl technisch als auch konzeptionell langsam step by step in das Thema einarbeiten - was nicht immer einfach ist. Nun habe ich entdeckt, dass es auf Wikipedia zum Thema Thailand einige sehr informative Seiten gibt, deren Texte ich gern übernehmen würde. Speziell die Seiten zum Thema Politik und Geschichte haben es mir angetan. So habe ich dann auch ausgiebig recherchiert, um herauszufinden ob - und wenn ja wie - das am einfachsten machbar wäre, ohne irgendwelche Rechte zu verletzten. Doch ehrlich gesagt, fühle ich mich durch die Erklärungen auf den Seiten http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung und http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen überfordert, und kann den Hinweisen zur Nutzung einzelner Wikipedia-Texte auf einer eigenen Website nicht folgen.[Beantworten]

Meine Wunschvorstellung wäre gewesen, mit der Maus einzelne Textseiten zu markieren und zu kopieren - um sie dann in meinen Texteditor zu importieren. Danach hätte ich dann folgende Infos dazu angegeben. Quelle: Wikipedia, Link: http://XXXX Datum: XX. XX. 2007. (... oder zumindest so ähnlich).

Doch leider ist die Realität von einer so einfachen Vorgehensweise wohl Lichtjahre entfernt, oder sehe ich das falsch? Gibt es irgendwo eine kurze Checkliste, in der mit EINFACHEN Worten erklärt wird, wie man in einem Fall wie meinem vorgehen sollte bzw. könnte? Und gibt es vielleicht irgendwelche Muster, wie die beizufügenden Angaben zur Originalquelle aussehen sollten?

Würde mich sehr freuen, von Euch zu hören. Schöne Grüße aus Thailand, D. Gerdes

  1. Du musst den Text kopieren (weißt du ja schon).
  2. Du musst die Versionsgeschichte kopieren (aufrufbar über den Button "Versionen/Autoren").
  3. Du musst die Quelle angeben (also einen Link auf den Wikipedia-Artikel).
  4. Du musst die Lizenz beim Namen nennen (GFDL).
  5. Du musst von jeder Seite aus den Originaltext der GFDL verlinken.
  6. Du musst den Originaltext der GFDL lokal verfügbar halten (also nicht etwa auf einer fremden Webseite).
  7. Bei Bildern mit der Lizenz GFDL geht das genauso. Bei Bildern mit anderen Lizenzen kann das grundlegend anders sein.
-- ChaDDy 14:16, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Grenzfälle PD-alt bzw. PD-alt-100; Urheber = Rechteinhaber?

Folgende Problematik: Ein unbekannter, angestellter und bezahlter, zu einem unbekannten Datum verstorbener Zeichner eines im Auftrag einer übergeordneten Kommission handelnden Wissenschaftlers fertigt 1895 eine Zeichnung an. Der Wissenschaftler baut diese Zeichnung in einen Bericht ein, den er

  • Variante X: 1903
  • Variante Y: 1908

der übergeordneten Kommission zukommen lässt (und möglicherweise vorab publiziert). Der Wissenschaftler ist

  • Variante A: zäh und verstirbt erst 1946
  • Variante B: ungesund und verstirbt bereits 1909.

Die Kommission publiziert den Bericht in einem Sammelwerk

  • Variante 1: 1904
  • Variante 2: 1910

Unter welchen Voraussetzungen (XA1, YA1, XA2, YA2, XB1, YB1, XB2, YB2) kann ich die Zeichnung 2007 eigentlich guten Gewissens unter PD-alt oder PD-alt-100 uploaden? Danke schon mal im voraus und Gruß, --Hartmann Linge 22:33, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

So komplizert gestellt, und denoch einfach beantwortet, denn wenn du A oder B beantworten kannst, ist der Fall einfach. A PD-Alt, B Nur mit Einversteädniss-Erklarung seiner Erben. Und wenn du unbekannt verstorben nimmst, dann verweis ich einfach darauf hin, dass der Hochlader für eine allfälige Urherberrechtsverletzung gerade stehen muss. Und ob du das Verantworten kannnst egal welche Konstelation, ist deine Sache. Bobo11 00:10, 5. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
In der Frage von Hartmann Linge ist aber von einem unbekannt verstorbenen Zeichner die Rede. @Hartmann Linge: Die PD-alt-100-Regel ist eine wikipediainterne Pi-mal-Daumen-Regel. Anwendung nach eigenem Ermessen. Sofern nachweisbar ist, dass nicht der Wissenschaftler selbst Urheber der Zeichnung ist, und dass die Zeichnung 1895 entstand, würde ich allen von dir beschriebenen Fällen die PD-alt-100-Regelung zugestehen, denn maßgeblich sind allein die Lebensdaten des Zeichners. --Fb78 10:29, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
PD-alt-100-Regeln und Einweghochladesockenpuppen sind enge Freunde. Zumal der Wissenschaftler ja nach Art der Zeichnung und Rechtsordnung als (Mit-)Urheber angesehen werden könnte. (In DACH ein Ausnahmefall, aber nicht ausgeschlossen, woanders aber durchaus nicht abwegig).--sугсго.PEDIA-/+ 11:05, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Hinweise und Infos. Ein offensichtlich sehr „grauzoniges“ Feld. Werde mich bemühen, ein Maximum nutzbar zu machen ;-) Gruß, --Hartmann Linge 13:24, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Grauzonig ist es nicht, aber wir haben halt nicht den Überblick über alle Rechtsordnungen der Welt und Du willst Dich wahrscheinlich auch und gerade nicht gegen vollkommen unberechtigte Abmahnungen/Klagen wehren. Deahb noch mal die wichtigste Regel für Verhindrung von teuren und ärgerlichen Rechtsstreitigkeiten im Internet: Wo kein Beklagter, da keine Klage oder Abmahnung. Die IPs von angemeldeten Sockenpuppen fliegen regelmäßig und recht zügig aus den Servern der WMF. Ohne IP kein feststellbarer Beklagter. (Bitte dies nicht als Aufruf verstehen, ohne jedes Problembewusstsein Vielleicht-URV hochzuladen, weder die WMF, noch die Teilnehmer dieses Projektes hier wollen rechtswidrige (und sei es UR-wirdrige Inhalte)--12:37, 9. Aug. 2007 (CEST)

Veröffentlichung

Darf ich über "Gehörlosigkeit" aus eure Seite in meine private Homepage einfügen und veröffenlichen? Natürlich füge ich die Quelle ein.

Gruß Nicole

Wenn Wikipedia als Quelle angegeben wird: ja. Entspricht GDFL --Soc Frage/Antwort 16:24, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
So einfach ist das nicht. Die GFDL hat sehr strenge Regelungen. Bitte Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen lesen. -- ChaDDy 16:58, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wahrscheinlich müssen auch die Hauptautoren angegeben werden. Nicht? --Soc Frage/Antwort 17:18, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn man nicht nur das Gentleman Agreement halten will nich nur die Hauptautoren --jodo 18:14, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Können sie meine Seite anschauen, ob ich richtig gemacht habe. Ich möchte keine Fehler machen. Schau mal: http://www.powerbanani.de.vu/ , dann bei Gehörlosigkeit klicken. Oben habe ich Quelle angegeben und unten auch.

Gruß Nicole

Noch nicht ganz. Schau mal hier: Wikipedia:Lizenzbestimmungen#für Artikel. --Fb78 09:57, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe eben geändert. Schauen sie nochmal rein. Sonst können sie mir melden, siehe Kontakt.

Gruß Nicole

„GNU Lizenz für freie Dokumentation“ muss auf eine lokale Kopie der Lizenz verlinken --Fb78 11:17, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist kompliziert und habe geändert. Ich hoffe, daß richtig ist.

Gruß Nicole

Prima! Gruß, --Fb78 16:16, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fahndungsplakat

Ist dieses amtl. Fahndungsplakat [1] hier verwendbar? --Soc Frage/Antwort 04:17, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

??? Weiss das wirklich niemand? --Soc Frage/Antwort 14:11, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Da sind Fotos drauf, auf die der Fotograf ein Urheberrecht hat. Also nein, wenn die nicht vom Fotografen selbst freigeben werden. --Herby 16:13, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich dachte, es wäre evtl. eine andere rechtl. Situation, da ein Fahndungsplakat ja für die Verbreitung bestimmt ist... --Soc Frage/Antwort 17:20, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bildrechte#Fahndungsfotos sollte deine Frage beantworten.--87.170.224.65 20:35, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ach Mist. - Das Urheberrecht ist schon eine mühsame Sache. Vorallem wenn es Deutschland bei banalen Lichtbilder dank der keinen Münze noch zusätzlich übertreibt. (Muss ja wirklich nicht sein) --Soc Frage/Antwort 04:17, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Darf ich folgendes Bild hochladen?

Hallo, Wikipedianer,

ich bin neu hier und möchte einen Artikel über Ernst August Hagen verfassen. Dazu möchte ich ein Bild von ihm mit einbringen, dass ich unter folgender URL fand:

http://www.gelehrtenfamilie-koenigsberg.de/ea-hagen.htm

Darf ich das einfach so hochladen oder verletze ich damit das Urheberrecht? Immerhin ist die Zeichnerin schon mehr als 70 Jahre tot, aber das Bild wurde eventuell vom Ersteller der Webseite verändert/geschützt?

Vielen Dank für eure Hilfe

--Sci-Fi-Fan 10:28, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe da keine Probleme, allerdings schadet das Hochladen unter einer Einwegsockenpuppe aber nie.--sугсго.PEDIA-/+ 11:14, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hi Syrcro

Verzeih mir meine impertinente Art und Weise, aber was in Gottes Namen sind Einwegsockenpuppen? :-)

Meinst Du damit Imagehoster? Oder anonyme Proxys? Leider, leider habe ich eine statische IP, da ich in einem großen Unternehmen (Firmennetzwerk) arbeite...

Vielen Dank für Deine Geduld und Hilfe

Siehe Wikipedia:Sockenpuppe, Abschnitt "Legitime Nutzung"! --Herby 16:15, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Logos

Hi, ich weiß, das Logos meist nicht diese Schöpfungshöhe erreichen, um voll geschützt zu sein, nur leider habe ich da bisher keinerleih erfahreungen, deshalb hier Links wo die die ich meine BAgebildet sind, wenn die verwendet werde können, werde ich die in den nächste Tagen Hochladen, Aber dann müssen die auf die Deutsche Wikipedia nicht Commons oder?

Sollte man da dann auch das Alwas precise übernehmen? ist cooperated design und Leitspruch

So jetzt noch ein 3 Teil der ist aber komplizierter, Trelock gehörte früher zu Winkhaus, deshalb würde ich diese Logos gerne in beide Artikel einbauen, ist das möglich? Meine die Bilder links. Wobei das eigentliche Logo, der Kreis mit den 3 Vorhängeschlößer ist. Die Frage ist jetz, kann man das ganze Bild verwenden oder darf man nur das Logo nehmen, gibt es noch mit einem Haus drum herum etc.

Für eure Antworten bedanke ich mich bereits jetz, und verbleibe mit freundlichem Gruß --by Kollyn Diskussion 11:04, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Alle drei Logos haben meiner Meinung nach eindeutig geringe Schöpfungshöhe und können zusammen mit dem Lizenzbaustein {{LogoSH}} hochgeladen werden. Bitte unbedingt auf de-Wikipedia hochladen und nicht in die Commons, da sie dort auf jeden Fall gelöscht werden. --jodo 11:37, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Gilt das auch für das Komplette Bild, ich glaube wohl nicht oder? Siehe 3 Link das Elefanten Bild. Die Quellen der Bilder sind dann doch egal oder? Also ob ich die Scanne, als Datei schicken lassen, oder von der Homepage lade. Auf jeden Fall schonmal Danke für die Antwort. --by Kollyn Diskussion 14:55, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Weitere Frage

Was ist mit Produkten oder Teilprodukten? Kann man da einfach ein Foto machen, oder verletzt man dan unter Umständen das Uhrheberrecht. Beispiel, ich geh in einen Autohandel, sage ich will ne Probefahrt mit dem Ferrari machen, und halte dann nach 1 Kilometer auf nem Leeren parkplatz an, und mache davon 3 Fotos, dürften die hier rein? Und gilt das dann für alle Produkte, die Gekauft oder gemietet werden können? (Das man in einre Firma die Halberzeugnisse nicht klauen darf, zum Fotos machen ist klar) Nur darf man alles was man kaufen kan auch Fotografieren, und ist es dan wenn ich das will, Uhrheber des Fotos gemeinfrei? --by Kollyn Diskussion 16:11, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

...ohne große Erläuterung möchte ich dich einfach einmal auf Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum hinweisen, da gab es eine (etwas aufwändigere) interessante Diskssion zum gesamten Themenkomplex. Gruß --Btr 20:29, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Habe das Überflogen, aber nicht das gefunden was ich meine. Ein Beispiel, ich gehe zu Firma x, die Stellen sagen wir Handy Ladegeräte her, in deren Werksverkauf kaufe ich 3 Modelle, und Fotografiere die zuhause, dann stelle ich die Bilder hier ein. Diese dinge sind ja keine Künstlerischen Werke, uns ich habe sie gekauft, kann so etwas da Probleme machen? --by Kollyn Diskussion 12:09, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Genaueres über Urheberrecht

--Ernst Brandner 13:02, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe in Wikipedia einen Text über meinen Urgroßvater erstellt (Adam Brandner Edler von Wolfszahn). Im Nachhinein habe ich Fotos und Fotos von Gemälden die meinen Urgroßvater zeigen in den Text mit eingefügt. Sämtliche Fotos und Gemälde befinden sich in meinem Privatbesitz und ich habe mich als Urheber mit vollem Namen (Ernst Brandner, Heilbronn) kenntlich gemacht. Warum sind die Bilder trotzdem zum Löschen vorgeschlagen und wieso verlangen sie genauere Angaben zum Urheber, obwohl ich doch dieser bin und mich eingetragen habe?

Grüße Ernst Brandner

Lizenz fehlt. MF-Warburg (tet - si - m - cl? - imp?) 13:08, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der Urheber ist immer der Fotograf, nicht der Besitzer. -- ChaDDy 13:47, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was ist mit Fotografien (welche ich selbst abfotografiert habe) von Gemälden, wenn der Maler 1921 bereits gestorben ist, also über 70 Jahre tot ist? Außerdem Fotografien, auf denen nur mein Urgroßvater zu sehen ist, der Fotograf meine Urgroßmutter war, die im Jahre 1932 verstorben ist, also auch über 70 Jahre tot ist? Desweiteren handelt es sich um zwei Originalfotografien, die der Adjutant meines Urgroßvaters aufgenommen hat. Dieser ist in den letzten Kriegstagen im November 1918 gefallen.

Das weiß ich, Also die 70 Jahre Regel gilt immer, Also wenn der Uhrheber, also der Fotograf oder Maler bereits 70 Jahre Tod ist, sind die Werke frei. Dann können auch keine Kopie oder Abfotografie mehr geschütz sein. --by Kollyn Diskussion 14:59, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie verfahre ich nun, damit Wikipedia weiß, dass das Urheberrecht frei ist und die Bilder nicht löscht?

In dem du die Lizenz PD-old nimmst und als Urheber, den Urheber des Originals, also deinen Opa mit Namem und Todesdatum einfügst (Damit man nachvollziehen kann das Urheber länger als 70 Jahre Tod ist). Das du das Bild angefertigt hast darfst du natürlich da zu schreiben. Allerdings ist dein Foto eine Reproduktion eines freien Werkes, erhält somit kein Urherberrecht. Also keine GNU oder CC-lizenz verwenden! Bobo11 15:46, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
siehe auch Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) --Btr 19:15, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wieder mal Bilder: mittelalterliches Manuskript

Hallo Leute,

die Sache mit den Bildern wird immer komplizierter. Bei Wikimedia Commons habe ich ein Bild aus einer mittelalterlichen Handschrift gefunden (siehe Commons-Bildbeschreibungsseite), offenbar ein eingescanntes Reprofoto, das dort als PD-Art gekennzeichnet ist. Tatsächlich kann ich mir schwer vorstellen, warum jemand Rechte an diesem Bild haben sollte: es ist, wie gesagt, nur ein simpler Scan eines simplen Reprofotos (hinlegen – ablichten, praktisch gescannt), und der Buchmaler dürfte schon einige hundert Jahre tot sein. Nach der Lektüre von Hilfe:FAQ zu Bildern#Rechtliches und noch mehr des Rechtsgutachtens vom März 2005 (Abschnitt VII.: Bilder) weiß ich nun aber trotzdem nicht mehr, ob nicht vielleicht doch etwa der Reprograph etc. Rechte haben könnte...

Kurz: können wir dieses Bild in der dt. Wikipedia verwenden oder nicht? Ich habe es unter Physik (Aristoteles) eingebunden, weil es sehr schön passt, werde es aber natürlich sofort wieder löschen, falls es damit Probleme gibt – bzw. bitte Euch, das zu tun.

Besten Dank, --Aristeas 14:50, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Durch eine einfache Reproduktion (z. B. durch abzeichnen, scannen) erreicht man kein Urheberrecht. Wir können es verwenden. -- ChaDDy 15:01, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

ein fast ähnliches Problem

Ich habe folgende gescannte Bilder in Wikimedia Commons hochgeladen:

Sie sollen den Artikel Vereinfachter Nebenbahnbetrieb illustrieren.

Ich bin im Besitz dieser Vorschrift durch Auflösung der damaligen Dienststellen der Deutschen Reichsbahn gekommen, da sie nicht archiviert oder vernichtet werden mußte. Ich nahm an, wenn ich die Abbilder davon selber scanne, sei ich im Besitz der Urheberrechte am Bild. Ich bin Newcomer und wurde von einem guten Betreuer damit konfrontiert, daß die Rechte an der Vorschrift (nicht am gescannten Abbild) wohl bei der Rechtsnachfolgerin der DR, der Deutschen Bahn AG lägen und es damit Probleme geben könnte. Inzwischen wurde ich schon in Wikimedia Commons auf das Lizenzproblem angesprochen, es läuft ein Löschantrag.

Hier meine Frage: Die Vorschrift ist aus dem Jahre 1959. Sie war nie geheim und einem breiten Mitarbeiterkreis, auch nicht übernommenen Lehrlingen bzw. Azubis und ausgeschiedenen Eisenbahnern bekannt. Sie wurde bis 1994 mehrfach angepaßt und mit Gründung der DB AG wurden die Vorschriften von DB und DR harmonisiert. Kann ich, auch wenn ich natürlich nicht der Autor der Vorschrift selbst bin, dieses alte Dokument dennoch als Bild verwenden? Die DR war damals einer Behörde gleich und vielleicht fällt das Abbild von Vorschriften ja unter "Amtliches Werk"? Ich hatte als Lizenz CC-By-SA/2.5 gewählt, vielleicht ist eine andere Lizenz besser anzuwenden? Was kann ich tun, um die Bilder im Interesse einer Illustration und Ergänzung/Bereicherung des Artikeltextes doch verwenden zu können?

Danke im Voraus für eine (hoffentlich positive) Antwort! --Uschu 21:31, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ob das ein amtliches werk (in betracht kommt nur absatz 1 von § 5 urhg) ist, wäre zu prüfen. die bahn war damals ja ein staatsbetrieb und verwaltungsvorschriften könnte man eventuell als solche betrachten, aber dazu müsste man den text kennen. was auf den bildern zu sehen ist, hat aber jedenfalls keine schöpfungshöhe --84.60.255.59 21:48, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hi, Danke erst mal. Eine eigene Schöpfungshöhe von mir hat die gescannte Abbildung tatsächlich nicht. Das seh ich selbst so, war auch nicht die Absicht. Das Bild soll nur den Text visuell ergänzen, ähnlich einer Illustration in einem Lexikon. Aber wie kann ich die Anerkennung als Amtliches Werk prüfen (lassen)? --Uschu 20:44, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die abgebildeten Formulierungen und Layouts sind urheberrechtlich nicht geschützt und dürfen hier wie auch überall sonst frei reproduziert werden. Allerdings solltest du die GFDB/CC-BY-Lizenzen ersetzen durch {{PD-ineligible}}, da dir durch das Scannen keine Rechte entstehen, die du lizenzieren könntest. --Fb78 11:12, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ein Schein am Ende des Lizenztunnels!! Danke. Die Lizenz {{PD-ineligible}} kannte ich noch nicht, obwohl ich bestimmt über 1 h im wiki-Lizenz-Urwald herumgeirrt war. Ich versuche das nun anzuwenden. --Uschu 20:44, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder von Münzen & Godwins Worte sind Law

Histo als IP? -- ChaDDy 22:30, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich hab ihn nicht gesperrt. (Bitte Histo komm zurück, ohne Deine Pöbelleien ists hier so langweilig.--sугсго.PEDIA-/+ 12:39, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
PS: Der Coinsoftime-Artikel ist cool: Das Auf-den-Scanner-legen required demnach technical skill and, therefore, is both creative and original and worthy of protection. Cool das werde ich meinen StuHK-Freunden an der Uni erzählen, dann können die von ihren Profs für die Nutzung ihrer Kopieren noch eine Lizenzgebühr verlangen.

Kapitel auslagern

Aus dem Artikel Erster Weltkrieg sollen Stück für Stück einige Teile ausgelagert und gekürzt werden. Wie ist bezüglich der Versionsgeschichte bei den ausgelagerten Kapiteln zu verfahren?

  1. Versionsgeschichte von Erster Weltkrieg auf der Diskussionsseite verlinken und Auslagerungsdatum angeben.
  2. Alle Diffs raussuchen, in denen das Kapitel verändert wurde und auf der Diskussionsseite verlinken.
  3. Die Hauptautoren auf der Diskussionsseite nennen.

Welche(r) dieser Punkte sollte angewendet werden? Oder würdet ihr ein ganz anderes Vorgehen vorschlagen? -- 217.232.44.248 00:59, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich wollte zwar hier eigentlich eine Frage stellen und nicht beantworten, aber ich würde es so machen wie auf Wikipedia:Urheberrechte beachten#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien im Punkt Artikel aufteilen beschrieben. Dann steht in der ersten Version des neuen Artikels alles drin, der gesamte Ausgangstext und die gesamte Versionsgeschichte, und in der zweiten Version steht dann nur noch der beibehaltene (ausgelagerte) Text. Das findet man dan auch immer wieder. Natürlich auch entsprechende Hinweise in die Zusammenfassung und Quellen schreiben --Diwas 01:35, 9. Aug. 2007 (CEST)--Diwas 01:41, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Möglicherweise ist das Verfahren aber nicht geeignet die Lizenzbestimmungen einzuhalten.--Diwas 15:33, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Doch, doch. Das ist gut genug, dass dir niemand an den Karren fährt. Wir sollten einen Rest an Realisistätssinn auch bei juristischen Fragen behalten. --h-stt !? 20:29, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Texte entnehmen aus Wikipedia möglich und wenn was muss ich ins Impressum schreiben?

Hallo, ich möchte eine Broschüre über Nordstrand und etwas über Husum erstellen ca. 40 Seiten. Ist es möglich den Lebenslauf von Theodor Storm, sowie weitere Texte, z.B. den Westerhever Leuchtturm zu kopieren, d.h. die wichtigsten Sachen herauszuschreiben? Würde es reichen "Entnommen aus Wikipedia" im Impressum? Lieder hab ich nichts weiter im FAQ gefunden und mein Englisch ist nicht so gut um die Lizensbestimmungen zu lesen. Sehr verwirrend leider! Danke für Ihre Mühe Viele Grüße André W.

Siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen, bei der konkreten Auslegung der Lizenz kannst du dir an dem Buch http://www.wikipress.de/WikiPress:Wikipedia , welches es auch als PDF zum Download gibt, ein Vorbild nehmen (Nennung der Hauptauthoren, aller Authoren+Bildauthoren, GFDL abgedruckt). Bilder die unter Creative Commons lizensiert sind, kannst du auch einfacher nutzen, die GFDL ist da (leider) schon schwierig. --Kolossos 08:55, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Leider finde ich den Autoren nicht unter http://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Storm können Sie mir evtl. helfen was ich da genau angeben muss um die Lizensbestimmungen nicht zu verletzen? Es handelt sich nur um den Text (Lebenslauf) nicht um die Werke. Viele Grüße André

du findest die liste aller autoren unter versionen/autoren. eine übersichtliche und kopierbare liste kann dir dieses tool erstellen. einfach den artikelnamen einfügen, die sprache der gewünschten wikipedia eingeben und "envoyer" klicken. --JD {æ} 01:20, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie finde ich den Artikelnamen? Wäre es z.B. "Theodor Storm"? er zeigt mir immer nur error an, leider gibt es dort 500 Anderungen, einen Namen wer den Text erstellt hat ist somit ja fast unmöglich oder? hilfe ich blicke da wirklich nicht mehr durch

oha! das tool kommt mit dem leerzeichen im artikelnamen nicht klar. wenn du dagegen "Theodor_Storm" eingibst, dann funktioniert es. der text ist mit großer wahrscheinlichkeit in gemeinschaftlicher arbeit entstanden, weshalb man am besten einfach alle autoren angibt. wenn du wissen willst, welcher satz jetzt nun genau von wem in welcher form stammt, dann müsstest du rein theoretisch alle versionen des artikels stück für stück durchgehen. das macht keinen sinn.
solltest du pc-technisch gut in form sein, könntest du dir aber auch das hier und das da mal näher anschauen. gruß --JD {æ} 13:12, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild von Original Manuskript von Das Kapital

[2] - kann man das nutzen? --Tets 20:52, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Urheber - Karl Marx - ist vor über 70 Jahren gestorben. Also ist der urheberrechtliche Schutz schon lange ausgelaufen. Das Faksimile ist nur eine Reproduktion und daher nicht schützfähig. Das geht also mit {{Bild-PD-alt}}. Aber, es kommt darauf an, wie das Foto des Manuskripts entstanden ist. Entweder mit einem Fotoapparat, dann ist es ein Lichtbild und geschützt. Wenn es aber mit einem Flachbettscanner entstanden ist, ist es ebenfalls wieder nur eine Reproduktion und damit frei. -- ChaDDy 23:34, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Art der Wiedergabe ist egal, 2D-Vorlage 1:1-Faksimile = PD-Wiedergabe.--sугсго.PEDIA-/+ 23:59, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nicht ganz. Wenn es ein Lichtbild ist, ist das Lichtbild an sich geschützt. Die Vorlage ist zwar frei, das Lichtbild aber nicht. -- ChaDDy 00:13, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nach WP:BR sind auch Fotos nicht schützbare Reproduktionen. --A.Hellwig 11:16, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

So ist es, hätte ich von euch nicht die Schnauze voll, würde ich das mit meiner eingeloggten Autorität bestätigen --134.130.68.65 20:07, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ach Histo... (Ich würde ja ein Comeback befürworten, aber das entscheidest du.) -- ChaDDy 20:12, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Folgere ich richtig, dass ich das Bild hir im deutschsprachigen Wiki hochladen kann? Wie sieht es mit wiki-commons aus? Geht es dort auch? Nebenbei eine Frage: Hat dieses Bild überhaupt die Notwendige Schöpfungshöhe um urheberrechtlich geschützt zu sein? --Tets 13:24, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Na, von mir aus. Solange die Vorlage nicht 3D ist. @Tets: Ja, mit {{Bild-PD-Vervielfältigung}}. -- ChaDDy 14:17, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Super danke. Wie sieht das jetzt mit den hochladen des Bildes aus Commons aus - kann mir das hier jemand sagen oder muss ich dort nachfragen? Grüße --Tets 14:27, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Lad es besser hier hoch. Auf Commons hat heute einer die Mona Lisa zur Löschung gemeldet, da man ja auf das Reprofoto kein Amerikanisches Recht (Bridgeman vs. Corel und vergleichbare Urteile) anwenden könnte! Offenbar will der ein Exempel statuieren. Wenn das durchgeht, werden auf Commons bald schon nur noch Werke einiger US-amerikanischer Künstler verbleiben... --Herby 21:06, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
ACK Histo - auf .de problemlos. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:45, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

WP ist nicht PD

Könnte einer von euch die Website http://www.100bestwebsites.org/ darauf hinweisen, dass die Texte von Wikipedia.org nicht Public Domain sind, im Gegensatz zu der Behauptung bei Platz 13? --Gruß, Constructor 23:20, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sprüche, Zitate und Verse aus dem Internet 1:1 übernehmen, in Buchform bringen und veröffentlichen ? Urheberrechtsverletzung ?

Ich möchte Sprüche, Zitate und Verse aus dem Internet in Buchform bringen und sollte wissen, was zu beachten ist wenn 1) der Urheber eines Spruchs mit "unbekannt" betitelt ist; 2) wenn der Urheber verstorben ist ( kürzer wie 70 Jahre ); 3) muss jeder mir bekannte Autor angefragt werden, ob man seinen Text 1:1 in einem Buch veröffentlichen darf; 4) ist urheberrechtliches Werk immer als solches zu erkennen und wie ist es zu erkennen? Danke schon jetzt für Eure Informationen Hans

--193.108.100.193 12:59, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Frage einen Anwalt deiner Wahl. Wir geben hier keine allgemeine Rechtsberatung.--A-4-E 13:48, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Kategorie:Urheberrecht bietet erst mal eine Menge Infos zum Selbststudium. --Fb78 14:26, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das heißt „kürzer ALS 70 Jahre“. Ich würde mal hier nachschauen, steht da vermutlich drin. Ich bin leider auch kein Rechtsexperte, aber wenn du dich daran hältst, müsstest du sicher sein. --Gruß, Constructor 18:02, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

"Vor mehr als 70 Jahre" wäre richtig... -- ChaDDy 18:06, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schau dir einfach mal die Communityseiten von de.wikiquote.org an ... --134.130.68.65 20:08, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

historische Daten aus Wikipedia für die eigene webpage übernehmen

Hallo an alle Wikipedia-Mitarbeiter, für meine private Homepage zum Thema Astrologie und statische Überprüfungen der Korrelation von Sternzeichen und Berufen möchte ich die Daten der Rubrik "Geboren" verwenden, die über die Unterseiten der historischen Jahrestage (z.B.: http://de.wikipedia.org/wiki/21._März) erreichbar sind.

Diese Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und kurze Beschreibung) sollen in einer mySQL-Datenbank gespeichert werden und nach verschiedenen Kriterien abrufbar sein. Zum Beispiel: Suche alle Personen, die den Begriff "Rennfahrer" in ihrer Beschreibung haben und in deren Geburtshoroskop Mars im Schützen steht. Das Resultat würde neben den biografischen Daten (Name, Geb.Datum, Beschreibung) zusätzliche weitere berechnete Informationen enthalten, z.B. Sonne in Wassermann, Mond in Skorpion, Jupiter Quadrat Saturn etc...

Meine Fragen im Speziellen: 1) Reicht es aus, wenn ich als Herkunft der biografischen Daten "Wikipedia" angebe?

2) Müßte ich die Ergebnisliste einer Abfrage (Anzahl auf xy Datensätze limitiert) unter der GNU-Lizenz veröffentlichen oder gilt diese als eigene Wertschöpfung?

3) Gilt dies auch für die historische Daten der Rubriken Sport, Politik etc..?

4) Darf ich die aufbereiteten biografischen Daten als optionale Demodaten (produktspezifisches Dateiformat) für ein kommerzielles Softwareprodukt anbieten?


Für die Antworten vielen Dank im Voraus!

C.T.D.

Panoramafreiheit Schaukasten

 

|der Schaukasten]]

 
und das Bild selbst (Farbkorrektur vergessen)

In einem Schaukasten der Seigneurie auf Sark befindet sich ein Foto der zugehöriegen Gärten. Dieses habe ich abfotografiert. Zwar hat die Qualität dabei gelitten, trotzdem halte ich das Bild für die WP bzw. die im betreffenden Artikel verlinkte Commons-Galerie für interessant, da es die Gärten aus einer schönen Perspektive darstellt, zu der der normale Besucher keinen Zutritt hat: Vom Turm der Seigneurie.

1. Frage: Zwar fallen in Schaukästen ausgestellte Inhalte nach einen im Wikipedia-Artikel Panoramafreiheit herangezogenen Kommentar nicht unter die Panoramafreiheit. Da der betreffende Schaukasten aber nicht die typischen temporären Schaukasteninhalte enthält, sondern Angaben wie Eintrittspreise zu den Gärten und eben Bilder, die vermutlich dauerhaft hängen bleiben bzw. so lange, bis sie infolge der Sonneneinstrahlung nichts mehr gleichsehen, lässt sich dieser Schaukasten m. E. als Ausnahme betrachten. Ist das richtig?

2. Frage: Beim Drucken und Abfotografieren von Fotos leidet, wie erwähnt, die Qualität, insbesondere der Farben. Ist es zulässig, mittels Bildbearbeitung die Farben wieder etwas „kräftiger“ zu machen oder wäre das schon eine unzulässige Veränderung?--Hannes2 Diskussion  11:57, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Um es konkret beantworten zu können, muß man das Objekt kennen. Lade das Bild hoch (auf .de, nicht Commons) - wenn vorhanden, auch ein Foto des gesamten Kastens in seiner Umgebung. Farbveränderungen sehe ich bedenkenlos. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:12, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

zu frage 1: bei der panoramafreiheit geht es um das urheberrecht von architekten bzw. urhebern von kunstwerken im öffentlichen raum, das passt also schon grundsätzlich bei einem schaukasten nicht. deine annahme ist also leider falsch.

zu frage 2: die frage ist schon deshalb überflüssig, weil du durch das abfotografieren eines fotos das urheberrecht des fotografen beeinträchtigst. du kannst das also nicht guten gewissens als dein eigenes werk hochladen. insofern kommt es auf eine weitere bearbeitung gar nicht mehr an.

3. entspricht das von dir abfotografierte foto schon an sich nicht der panoramafreiheit (von einem turm aus, der nicht öffentlich zugänglich ist), aber auch darauf kommt es hier gar nicht mehr an.

mfg,--85.180.153.233 12:31, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die IP wirft mal wieder alles durcheinander...--RalfRBIENE braucht Hilfe 12:45, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
äh, nein. mir scheint eher, dass du grundsätzlich missverstanden hast, was panoramafreiheit eigentlich ist.--85.180.153.233 13:19, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bilder sind hinzugefügt.--Hannes2 Diskussion  12:51, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich würde sagen, hier kann von dauerhafter Anbringung ausgegangen werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:04, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
nein, gründe siehe oben. hinzukommt, dass ein paar zettel mit reißzwecken sicherlich auch nicht eine dauerhafte befestigung sind.--85.180.153.233 13:19, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Einfach mal Panoramafreiheit lesen: Unter Juristen bestehe Einigkeit darüber, dass das Merkmal „bleibend“ jedenfalls dann zu bejahen sei, wenn sich ein Kunstwerk für seine natürliche Lebensdauer an einem öffentlichen Platz befinde, befand der BGH in der genannten Entscheidung. - ob das Reißzwecken, Klebestreifen oder was auch immer sind, ist dafür unerheblich. Es gibt kein Indiz dafür, daß die Bilder irgendwann entfernt werden und somit nicht dauerhaft angebracht sind. Es ist kein Schaukasten mit wechselnden Inhalten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:45, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die IP wirft einiges durcheinander, insbesonders bei Antwort 1: "bei der panoramafreiheit geht es um das urheberrecht von architekten bzw. urhebern von kunstwerken im öffentlichen raum" Eben, und ein auf einer Schautafel angebrachtes Bild ist ein Kunstwerk im öffentlichen Raum. Fällt also, wenn dauerhaft angebracht unter die Panoramafreiheit.
In diesem Fall hier sind die Bilder aber nicht dauerhaft angebracht. Sondern sie sind als Bilder in der Schautafel angeheftet. Es stellt sich also schon die Frage, ob die Bestücker des Schaukastens nicht schon eine Urheberrechtsverletzung vorgenommen haben, d.h. wurde die Erlaubnis des Fotografen eingeholt die Bilder hier auszustellen.
"durch das abfotografieren eines fotos das urheberrecht des fotografen beeinträchtigst." Wenn Panoramfreiheit gewährleistet wäre, dann ist eine Freistellung eines Teils der Schautafel durch die Panoramafreiheit gedeckt. Das ist was oben im Artikel Panoramafreiheit befürwortet wird.
"entspricht das von dir abfotografierte foto schon an sich nicht der panoramafreiheit (von einem turm aus, der nicht öffentlich zugänglich ist), aber auch darauf kommt es hier gar nicht mehr an" Darauf kommt es hier wirklich nicht mehr an, denn wenn das besagte Bild korrekt auf einer Schautafel angebracht ist, dann sind diese Rechte im Vorfeld schon geklärt und im Rahmen der Panoramfreiheit irrelevant.
Meiner Meinung ist also das einzige stichhaltige Argument gegen eine Verwendung des Bildes, dass die Bilder nicht dauerhaft im öffentlichen Raum ausgestellt sind. --Wuselig 14:00, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag zu RalfR: Die Frage die also einzig zu diskutieren ist: Dauerhaft oder nicht?--Wuselig 14:02, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Volle Zustimmung! --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:01, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dauerhaft eher (+).--sугсго.PEDIA-/+ 15:13, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
 
Beispiel
...und noch ein Beispiel von mir ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:34, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Pro dauerhaft

 

--84.60.210.183 18:50, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Erreicht das Logo der RapidShare AG die nötige Schöpfungshöhe um Urheberrechtsstatus zu genießen?

Konkret geht es dabei um dieses Logo. Vielen Dank! --Lukas0907 00:51, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Meine persönliche Meinung: Nein. Begründung: Die Schrift ist banal und auf die Erde gibt es kein Urheberrecht. ;-) - Daumenregel: Kann das Logo jemand mit mittleren Fähigkeiten herstellen: Ja, definitiv. Also: keine Schöpfungshöhe. --Soc Frage/Antwort 01:46, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]