Eine Körperspende ist in Deutschland die Vermachung des eigenen Leichnam an ein anatomischen Institut zu Lehr- und Forschungszwecken vermacht.
Im Zusammenhang mit der Ausstellung Körperwelten von Gunther von Hagens, bei der Plastination von teilweisen oder kompletten Leichnamen präsentiert wurden, haben sie zahlreiche Personen für ein Körperspende entschieden und diese ist dadurch auch allgemein bekannt geworden.
Beispiel einer Verfügung zur Körperspende:
- Erklärung über die Verwendung meines Körpers nach dem Ableben
- Hiermit bestimme ich letztwillig, dass mein Körper nach dem Tod dem Institut für Anatomie für Zwecke der medizinischen Ausbildung und Forschung zur Verfügung stehen soll. Wenn der Leichnam für diese Zwecke nicht zu verwenden ist (z.B. nach Obduktion, polizeilicher Beschlagnahme oder infektiösen Krankheiten) muß das Institut für Anatomie von der Verfügung Abstand nehmen.
- Das Institut für Anatomie rechnet die entstandenen Beisetzungskosten nach § 58 des SGB V mit der Krankenkasse ab. Die nicht durch das derzeit gesetzliche Sterbegeld abgedeckten Kosten, zur Zeit 400.- ?, werden von mir bzw. meinen Angehörigen übernommen. Bei Wegfall des gesamten gesetzlichen Sterbegeldes erhöht sich der aufzubringende Betrag auf zur Zeit 1000.- ?. Die Verfügung tritt nur dann in Kraft, wenn bei Vertragsabschluss bzw. bei Meldung des Sterbefalls die Kostenübernahme gewährleistet ist.
- Die Nachlaßangelegenheiten im Rahmen der Bestattung sind durch folgende Angehörige zu regeln:
- Die letztwillige Bestimmung kann von seiten des Körperspenders zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, von seiten des Instituts für Anatomie aus medizinischen Gründen.