Langsamfahrstelle
Eine Langsamfahrstelle ist ein Gleisabschnitt einer Bahnstrecke, der nicht mit der für diesen Streckenabschnitt zulässigen Höchstgeschwindigkeit befahren werden darf. Langsamfahrstellen werden in der Regel durch Langsamfahrsignale (Lf) angekündigt. Man unterscheidet vorübergehende und ständige Langsamfahrstellen, die betrieblich unterschiedlich behandelt und unterschiedlich signalisiert werden. Eingelegt werden sie durch den Netzbetreiber, in Deutschland durch die DB Netz AG. Nur in dringenden Fällen, die Gefährdungen des Schienenverkehrs darstellen würden, kann das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde den Netzbetreiber übergehen und eine Langsamfahrstelle bis zur Beseitigung der Ursache anordnen. Langsamfahrstellen werden in der Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten kurz La, aufgeführt, die jedem Triebfahrzeugführer ausgehändigt und wöchentlich erneuert wird.
Vorübergehende Langsamfahrstellen

Vorübergehende Langsamfahrstellen werden meist an Baustellen eingerichtet oder wenn der Zustand der Strecke oder eines Bauwerkes eine Herabsetzung der Geschwindigkeit notwendig macht. Dem Triebfahrzeugpersonal werden diese Stellen durch Signal Lf1, schriftlichen Befehl, Fahrplananordnung (Fplo) oder per Fax (früher Telegram) mitgeteilt. Die an dieser Stelle angeordnete Geschwindigkeit ist zwingend einzuhalten. Im Bildbeispiel wird eine vorübergehende Langsamfahrstelle im Bremswegabstand mit Signal Lf1 und Kennziffer 9 (für 90 km/h) angekündigt. Das Ungültigkeitskreuz über dem Signal hebt wie in diesem Fall eine Langsamfahrstelle auf. Es darf nur genutzt werden, wenn der Grund für die Einrichtung der Langsamfahrstelle beseitigt wurde.
Ständige Langsamfahrstellen
Ständige Langsamfahrstellen werden in der Hauptsache an Gefahrenpunkten, beispielsweise an Bahnübergängen mit schlechten Sichtverhältnissen, oder vor Bauwerken, die ständig eine Verringerung der Geschwindigkeit erfordern wie Gleiswaagen und beweglichen Brücken, eingerichtet. Diese können auch im Buchfahrplan aufgeführt sein, einem Verzeichnis mit Fahrzeiten der Züge, Betriebsstellen (Bahnhöfe u. ä.), Signalstandorten sowie sonstigen Besonderheien wie ständige Langsamfahrstellen.
Langsamfahrsignale Schweiz
Die dauernden Langsamfahrstellen werden mit Geschwindigkeitsschwellen im Buchfahrplan gekennzeichnet, welcher im LEA (elektronischer Lokomotivführerassistenz, kleiner Computer) geladen ist. An der Strecke werden diese mit den entsprechenden Geschwindigkeitssignaltafeln gekennzeichnet.
Vorübergehende Langsamfahrstellen
Vorübergehende Langsamfahrstellen in der Schweiz werden mit den auf dem Bild abgebildeten Signalen gekennzeichnet. Sie beginnen immer mit einem Vorsignal, dessen Ziffer mal Zehn die erlaubte Höchstgeschwindikeit angibt. Dieses Vorsignal steht in Bremsdistanz zum Anfangssignal und ist mit Zugsicherungsmagneten versehen. Am Vorsignal sind zwei orange blinkende Lampen angebracht. Bei Erreichen des Anfangssignal, das mit einer orange blinkenden Signalleuchte ausgerüstet ist, muss der Zug die Geschwindigkeit reduziert haben. Er darf erst wieder beschleunigen, wenn das Zugende am Endsignal vorbeigefahren ist. Das Endsignal ist mit einer grün blinkenden Signalleuchte ausgerüstet.
Sollte der Fahrweg so eingestellt sein, dass er nach dem Vorsignal an einem Aufhebungssignal vorbei kommt, darf der Zug, sobald er mit seiner Spitze das Aufhebesignal erreicht hat, auf die normale Streckengeschwindigkeit beschleunigen.
Zur besseren Verständlichkeit können Zusatztafeln angebracht sein. Dies sind entweder Pfeile, die anzeigen, für welche Gleise das Signal gilt, oder auch Gleisnummern.
Bei einer Langsamfahrstelle mit gestaffelter Geschwindigkeitsbeschränkung kann anstelle der Anfangstafel eine zweite Vorsignaltafel mit einer niedrigeren Geschwindigkeitsangabe stehen. Diese hat aber nur ein orange blinkendes Licht, sie gilt als Anfangssignal des vorangehenden Vorsignals. In der Gegenrichtung, also bei einer Geschwindigkeitserhöhung in der Langsamfahrstelle, ist ebenfalls ein zweites Vorsignal mit nur einem orange blinkenden Licht aufgestellt und zwar hinter dem Anfangssignal. Auch hier darf erst beschleunigt werden, wenn das Zugsende am Signal vorbeigefahren ist.
Die vorübergehende Langsamfahrstellen werden auch angeschlagen und können elektronisch eingesehen werden. Kann diese aber nicht mindestens 72 Stunden vorher angekündigt werden, ist dem Lokomotivführer zusätzlich noch eine Meldung zu übergeben.