Fachoberschule

Schulform in Deutschland zum Erwerb der Fachhochschulreife
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. August 2007 um 00:45 Uhr durch Denkfehler (Diskussion | Beiträge) (revert; Agrarwirtschaft wird in Hessen in FR Wirtschaft zusammengefasst (http://berufliche.bildung.hessen.de/p-lehrplaene/fos/)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Fachoberschule (FOS) ist eine höhere Schule der Jahrgangsstufen 11 und 12, die mit der Fachhochschulreife (Fachabitur) abschließt. In den bundesdeutschen Ländern Nordrhein-Westfalen und Bayern gibt es seit dem Schuljahr 2004/2005 auch eine 13. Jahrgangsstufe der Fachoberschule, die nach Abschluss der 12. Klasse Fachoberschule besucht werden kann. Die 13. Klasse schließt mit dem Abitur (fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife) ab.

Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung zum Besuch der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule ist die mittlere Reife (Realschulabschluss/Fachoberschulreife) oder ein vergleichbarer Abschluss (M-10-Abschluss). In vielen bundesdeutschen Ländern, zum Beispiel in Bayern, wird zudem ein bestimmter Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Realschule von 3,5 oder besser gefordert.

Mit einer fachrichtungsbezogen abgeschlossenen Berufsausbildung (die genauen Regelungen sind in den Bundesländern nicht einheitlich) kann die Fachoberschule bis zur Fachhochschulreife auf ein Jahr (Klasse 12) bzw. auf zwei Jahre bis zur H-Reife (13. Klasse in Nordrhein-Westfalen/Bayern) verkürzt werden.

Strukturierung

Die 11. Klasse der Fachoberschule besteht zumeist aus einem Firmen- bzw. Behördenpraktikum und dem Besuch der Fachoberschule. Gelegentlich wird das betriebliche Praktikum auch in schulinternen Lehrwerkstätten absolviert. In Bayern jeweils hälftig aus Schule und Praktikum in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen der Fachrichtung. Die 12. Klasse besteht ausschließlich aus Schulunterricht, der (im Gegensatz zum Gymnasium) im Klassenverband erfolgt.

In Bayern werden seit dem Schuljahr 2006/2007 analog zur Kollegstufe des Gymnasiums bei den Leistungsfeststellungen Punkte (0 bis 15) statt Noten (1 bis 6) vergeben. Im Zwischen- und Abschlusszeugnis wird neben den erreichten Punkten (0 bis 15), auch die entsprechende Noten in Buchstaben (1 bis 6) gelistet.

Unterricht

Jedes Bundesland hat dabei trotz einheitlichen Unterrichtsstruktur verschiedene Fachrichtungen.

Bundesland Fachrichtung
Baden-Württemberg -
Bayern Technik / Wirtschaft, Verwaltung- und Rechtspflege / Gestaltung / Sozialwesen / Agrarwirtschaft
Berlin Technik / Gestaltung / Wirtschaft
Brandenburg Technik / Wirtschaft und Verwaltung / Sozialwesen / Ernährung / Agrarwirtschaft
Bremen Wirtschaft und Verwaltung / Technik / Gesundheit und Soziales / Ernährung und Hauswirtschaft
Hamburg Technik / Wirtschaft und Verwaltung / Sozialpädagogik / Hauswirtschaft / Gestaltung / Pflege und Gesundheit
Hessen Gestaltung / Gesundheit / Sozialwesen / Technik / Wirtschaft
Mecklenburg-Vorpommern Technik / Gestaltung / Sozialpädagogik / Wirtschaft
Niedersachsen Wirtschaft / Verwaltung und Rechtspflege / Technik / Agrarwirtschaft / Sozialwesen / Seefahrt / Gestaltung / Ernährung und Hauswirtschaft / Gesundheit
Nordrhein-Westfalen Technik / Wirtschaft und Verwaltung / Ernährung und Hauswirtschaft / Sozial- und Gesundheitswesen / Gestaltung / Agrarwirtschaft
Rheinland-Pfalz Wirtschaft / Agrarwirtschaft / Sozialwesen / Polizei / Gestaltung / Naturwissenschaften / Ernährung und Hauswirtschaft / Technik
Saarland Sozialpädagogik / Technik / Wirtschaft / Gestaltung
Sachsen Wirtschaft / Verwaltung und Rechtspflege / Technik / Agrartechnik / Sozialwesen / Gestaltung / Ernährung und Hauswirtschaft / Polizeivollzugsdienst
Sachsen-Anhalt Verwaltung und Rechtspflege / Technik / Agrartechnik / Sozialwesen / Gestaltung / Ernährung und Hauswirtschaft / Polizeivollzugsdienst
Schleswig-Holstein Wirtschaft / Technik / Gestaltung und Lebensmitteltechnik / Gesundheit und Ernährung / Sozialpädagogik / Agrarwirtschaft
Thüringen -

In den Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen existiert die Schulform Fachoberschule nicht. In den Bundesländern Berlin, Bremen und Sachsen existiert auch eine 1-jährige Form der FOS welche eine Berufsausbildung vorraussetzt. Außerdem besteht in Sachsen die Möglichkeit für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz am Cottbusser Kolleg in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung die Fachhochschulreife nachzuholen. Die Bundesländer Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein haben zu den einzelnen Fachrichtungen noch spezielle Unterrichtsschwerpunkte. In Mecklenburg-Vorpommern besteht die Möglichkeit seine Fachhochschulreife neben der Berufstätigkeit in einer Abendschule zu erwerben.

Die Reifeprüfung besteht aus einer Prüfung in Mathematik, Deutsch, Englisch und dem Unterrichtsschwerpunkt der jeweiligen Fachrichtung. In einigen Bundesländern kann der Schüler anstelle der vierten Prüfung auch ein entsprechend umfangreiches Projekt realisieren, beispielsweise als schriftliche Projektarbeit mit Präsentation und mündlicher Prüfung (Kolloquium).

In der Jahrgangsstufe 11 absolvieren die Schüler ein ganzjähriges gelenktes Praktikum, passend zu ihrer jeweiligen Fachrichtung in betrieblichen oder schulischen Werkstätten. Diese Praktikum kann auch in darin bestehen, dass die Schüler an betrieblichen Arbeitsplätzen - im Sinne einer Schnupperlehre -eingesetzt werden. Im Bundesland Bayern wird die 11. Jahrgangsstufe zur Hälfte in Form des sogenannten betrieblichen Praktikum absolviert. Der Praktikumseinsatz kann auch in behördlichen Dienststellen (zum Beispiel Landratsamt, Bundesverwaltung) erfolgen. Dieses entfällt bei der 1-jährigen FOS (siehe Berufsoberschule), da hier bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen muss.

Abschluss

Die Klasse 12 der Fachoberschule wird mit dem Zeugnis der (allgemeinen) Fachhochschulreife abgeschlossen und berechtigt ausschließlich zum Studium aller Fachrichtungen an einer Fachhochschule (FH), nicht jedoch zu einem Universitätsstudium. Allerdings gibt es die Möglichkeit, während des Studiums an einer Fachhochschule unter Umständen an eine Universität zu wechseln, wenn das Studium schon weiter vorangeschritten ist (zum Beispiel nach dem Vordiplom).

Der Abschluss der 13. Klasse vermittelt (in Zusammenhang mit entsprechenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache) die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), das zum Studium an allen Hochschulen (Fachhochschulen und Universitäten) berechtigt. Ohne zweite („humanistische“) Fremdsprache (in der Regel Französisch oder Latein; seltener Italienisch und Spanisch; in Einzelfällen: auch andere Sprachen wie Polnisch, Arabisch) erhält der Absolvent der FOS 13 die fachgebundene Hochschulreife, die zum Studium an Universitäten ausschließlich in seiner Fachrichtung (Technik, Wirtschaft etc.) berechtigt. Beispielsweise FOS 13 Wirtschaft (ohne zweite Fremdsprache) erlaubt das Studium von Betriebs-, Volkswirtschaftslehre und ähnliches an der Universität sowie das Studium in allen Fachrichtungen an der Fachhochschule.

Ein mindestens 6-Wöchiges Praktikum oder eine Berufsausbildung in einem anderen Fachbereich erlaubt es dem Absolventen mit einer Fachhochschulreife ein Studium in einer anderen Fachrichtung einzuschlagen.

Bayern[1]

Im Bundesland Bayern gibt es seit dem Schuljahr 2004/2005 in jedem Regierungsbezirk Schulen (insgesamt 19 Standorte), welche die Klasse 13 als Schulversuch anbieten. Aufgrund der geringen Nachfrage von Seiten der Schüler nahmen im Schuljahr 2004/2005 nur 14 Schulen an diesem Schulversuch teil. Im Schuljahr 2007/2008 wird der Schulversuch mit 26 Klassen in allen Fachrichtungen an verschiedenen regionalen Standorten fortgeführt.[2] Soweit Ende Juli 2007 bekannt, können aufgrund der niedrigen Anmeldezahlen nicht alle geplanten 26 Klassen im Schuljahr 07/08 eröffnet werden.

Es werden nur überdurchschnittliche Absolventen der FOS 12 zugelassen. Deshalb liegt der geforderte Mindestnotendurchschnitt („Allgemeine Durchschnittsnote“) im Zeugnis der Fachhochschulreife (nach FOS 12) derzeit bei 2,5. Bei der Berechnung werden auch „Nebenfächer“ (außer Religion, Musik, Turnen etc.) miteinbezogen. Bei den Abschlußprüfungsfächern wird die Note zu gleichen Teilen aus Jahresfortgangs- und Abschlußprüfungsnote ermittelt. Die Abschlußprüfungsnote überwiegt jedoch im Zweifel.

Melden sich mehr Schüler als aufgenommen werden können, so wird der Notenschnitt entsprechend nach oben korrigiert.

Der Schulversuch ist vorläufig auf 5 Jahre angelegt. Der Lehrplan entspricht im Wesentlichen dem der BOS 13.

Finanzielle Förderung

Zumindest für Bayern gilt, dass FOS-Schüler entsprechend dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden, wenn die Schule von der Wohnung der Eltern so weit entfernt ist, dass der Schüler nicht bei den Eltern wohnen kann. In Hessen muss die Schule über eine Stunde Fahrtzeit von der Wohnung der Eltern entfernt sein. Die landesspezifischen Regeln sind bei den örtlichen Ämtern für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zu erhalten.

  • Regelung in Niedersachsen [1]
  • Bisherige Prüfungsaufgaben im Bundesland Sachsen [2]

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Infoseite des Bay. Kultusministeriums zur FOS http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/berufliche/fachoberschule/index.shtml
  2. Pressemitteilung des bayrischen Kultusministeriums zum Schulversuch FOS 13 http://www.km.bayern.de/km/asps/presse/presse_anzeigen.asp?Index=1082