Unter Delkredere (ital.: 'del credere' 'des Glaubens') versteht man die Haftung eines Gläubigers durch eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Bei diesem auch als echtes Factoring bezeichneten Geschäft, übernimmt ein Delkrederegeber das Risiko des Lieferanten einer Ware vor der Insolvenz des Auftraggebers. Das Delkredere ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit. Der Delkrederegeber läßt sich für die Abdeckung des Risikos eine entsprechende Provisionszahlung geben. Diese ist abhängig vom eigentlichen Ausfallrisiko und kann demzufolge erheblich in der Höhe schwanken.