Eine Kardinalfrage oder auch Eckfrage (lat. quaestio cardinalis) ist eine grundlegende Frage, durch deren Beantwortung ein Sachverhalt sich in einer wesentlichen Haupteigenschaft bestimmen läßt.
Das Wort kardinal ist entlehnt aus dem lateinischen Begriff cardinalis, den auch die Eindeutschung Eck- übersetzt. Dieser bedeutet wörtlich "zum Cardo, der nord-südlichen Hauptachse der quadratischen römischen Stadtanlage gehörig", in erweiterter Bedeutung "zu den vier Kardinalpunkten (der Himmelsrichtungen) oder Eckpunkten eines Quadrats gehörig", und hat in seinen übertragenen Bedeutungen dann vielfältige, je nach Kontext variierende Bedeutungen wie "grundlegend, bestimmend, entscheidend, aussschlaggebend".
Aufgrund dieser Etymologie wurden in der Frühen Neuezeit gerne vier Kardinalfragen unterschieden, so besonders in der Medizin, wo die quatuor quaestiones cardinales medicae im 17. Jahrhundert ein gängiges Schema für Universitätsprüfungen und ein häufiger Titel medizinischer Dissertationen waren. Juristen lernen noch heute fünf Kardinalfragen, mit denen sich jeder Fall in seinen Eckdaten erfassen lassen soll (Wer - welche Art des Begehrens - welchen Inhalts - gegen oder mit wem - auf welcher Grundlage?), siehe dazu den Artikel Frage.
Siehe auch: Gretchenfrage, Fangfrage, Suggestivfrage