Unter Datenvernichtung versteht man Verfahren, um mit Daten behaftete Datenträger so zu behandeln, dass eine Rekonstruktion der Daten nach der Behandlung hochgradig ausgeschlossen ist. In dieser Hinsicht kann Datenvernichtung als Bestandteil von Datenschutz aufgefasst werden.
Die Datenvernichtung ist stark vom jeweiligen Datenträger-Medium abhängig.
Die Datenvernichtung kann sich als erstaunlich schwierig erweisen. So lassen sich Fragmente von Papier, die durch den Reißwolf erzeugt wurden, unter Umständen wieder zusammensetzen. Solche Verfahren sind heutzutage teilweise automatisiert. Der Inhalt einer Festplatte kann selbst nach einem Säurebad und anderer Zerstörungsmaßnahmen dennoch in sehr vielen Fällen ausgelesen werden, meist allerdings nur von speziellen Datenrettungs-Firmen.
bekannte Verfahren
Folgende Verfahren sind bekannt:
- bei Papier:
- bei digitalen Medien:
- Verschlüsselung
- bei magnetischen Medien (z.B. Festplatte):
- Erhitzen mindestens auf die Curie-Temperatur
- Mehrfaches überschreiben mit unterschiedlichen Bitmustern, z.B. anhand der Gutmann-Methode
- Festplatten werden auch als Elekrtonikschott geschreddert.
Literatur
- Klaus-Rainer Müller: Handbuch Unternehmenssicherheit. 2005. VIEWEG, ISBN 3-528-05889-7
Weblinks
- Sichere Löschung von Datenträgern aus dem Grundschutzhandbuch des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik