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Benutzer:Wiki-Chris/Artikel in Überarbeitung 2

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Gewaltstraftaten (Bedrohung, Körperverletzung, Mord,...) bei denen Hilfsmittel verwendet wurden für den Großraum Frankfurt 1998-2005. [1]

Typ Waffe Anzahl Besitz illegal Besitzverbot Gesamt
Stichwaffen Messer 313 313
Werkzeug Eisenstange 22
Beil / Axt 19
Hammer 17
Spaten 2
Schraubenzieher 6
Kettensäge 1 67
Gegenstände Baseballschläger 33
Knüppel 9
Golfschläger 1
Motorradhelm 1
Fahrradkette 3
Stein 6
Getränkeflasche 5
Fleischgabel/Besteck-Gabel 4
Schere 4
Spielzeugpistole 4 70
freie Waffen (ab 18. LJ) Schreckschußpistole 14
Blasrohr 1
Schwert / Machete 9
Armbrust 2 26
legale Schußwaffen Pistole, Revolver 2
Jagdgewehr (Bedrohung) 1
Jagdgewehr (Selbstmord) 2 5
Dienstwaffen Polizeipistole 18 18
illegale Schußwaffen Pistolen/Gewehre 81 X 81
verbotene Waffen Maschinenpistolen 37 X
Handgranaten 19 X
Panzerfaust 3 X
Schlagring 3 X 61
Sprengstoff selbst gefertigt 2 X
in die BRD eingeschmuggelt 2 X 4
Sonstige Aids-Spritze 14
Ersticken 6
Ertränken 2
Hund 6
Gift 3
Feuer 2
Kfz 3
kochendes Wasser 2 38
Gesamt 683

Von 683 aufgezeichneten Fällen von Bedrohung, Körperverletzung, Totschlag/Mord bzw. Selbstmord wurde der Großteil (ca. 70 %) mit Gegenständen und Methoden verübt, auf die man in eigentlich jedem Haushalt Zugriff haben kann. In 46 % aller Taten wurden Messer verwendet.

Wirkliche Waffen wurden in 191 Fällen (ca. 30 %) verwendet. Dabei handelt es sich bei 4,5 % aller Taten um legale Blank- und Schußwaffen aus Privatbesitz. Der Anteil der Schußwaffen betrug 0,7 %. Bereinigt um Selbstmorde haben Straftaen mit legalen Schußwaffen aus Privatbesitz einen Anteil von 0,4 %.

Ca. 21 % der Straftaten wurden mit illegalen Waffen begangen. Diese teilen sich in zwei Kategorien auf. Zum einen handelt es sich um illegal besessene Pistolen und Gewehre (12%), zum anderen um Waffen, deren Besitz in Deutschland Privatpersonen generell verboten ist (9 %); dieses sind vornehmlich Kriegswaffen. Weitere 18 Straftaten wurden von Polizisten mit Dienstwaffen begangen.


Quellen

  1. Forum Waffenrecht, nach Horst Decker, Ranstad [[1]]