Diskussion:Meinungsfreiheit
das zweite Beispiel sollte eher zu Pressefreiheit. --zeno 03:08, 28. Jan 2003 (CET)
Der Absatz am Ende von Einschränkungen ist eine Neutralitätsverletzung und ist in einem Stil geschrieben, der einer Enzyklopädie nicht angemessen ist ("um hier den Begriff Kultur..." spiegelt eine persönliche Meinung des Autors wieder). Außerdem ist er sehr unverständlich formuliert, man kann kaum verstehen, worin eigentlich die Einschränkung liegt. Nach einem Blick auf Versionen/Autoren ist mir aufgefallen, dass ähnliche Änderungen schon mehrfach vorhanden waren und gelöscht wurden. Ein für alle Mal: Politische Äußerungen und subjektive Meinungen gehören nicht in die Wikipedia! Wenn das hier so weiter geht - Wikipedia:Vandalismusmeldung ... - Timosch 16:32, 2. Mai 2007 (CEST)
Meinungsfreiheit in verschiedenen Ländern
Länder, in denen die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist
Länder mit weniger Einschränkungen als Deutschland
Niederlande, Spanien, Italien, Schweiz, Lichtenstein, Monaco, England, Australien, Kanada, Frankreich, usw. usf.
- Hm, das ist ja interessant. Wenn der Ersteller die Güte besäße und diese Liste erweiterte und Quellen angäbe, wäre sie schon viel besser. -- Versusray | Diskutiere mich! 16:14, 17. Jul. 2007 (CEST)
Korrekturen
Der Artikel ist an einigen Stellen korrekturbedürftig und insgesamt sehr unverständlich. Ich werde versuchen, ohne weitere Vorbereitung die wesentlichen Dinge etwas gerade zu rücken, so dass er hoffentlich etwas verständlicher wird. Eine komplette Überarbeitung wäre wahrscheinlich einfacher.
Konkret (Zitate eingerückt):
Einleitung
- Die Meinungsfreiheit ist das subjektive Recht eines jeden Menschen auf seine eigene Meinung.
Keine hilfreiche Aussage, da die Gedanken frei sind. Überall. Dazu braucht man kein Recht. Deshalb kommt es auch nicht auf das Haben einer Meinung an.
- Verbote, drohende Repressionen, Sanktionen oder eine vorher einzuholende Erlaubnis (Vorzensur), um eine Meinung äußern zu dürfen, stellen dagegen eine Verletzung der Meinungsfreiheit dar.
Ist das Verbot der Beleidigung eine Verletzung der Meinungsfreiheit? Dann gibt es wahrscheinlich keinen Staat, der nicht andauernd die Meinungsfreiheit verletzt. Erst recht, wenn er das auch noch sanktioniert.
Einschränkungen
- Aufgrund der Zahl der Schranken wird dieser Absatz auch als Schrankentrias bezeichnet.
Sehr geringer Erkenntniswert. Wenn man dem Nutzer einen Fachbegriff liefert, sollte der auch etwas mehr ausagen, als nur eine Zahl bezeichnen.
- Letztlich kommt aber dem Begriff des „allgemeinen Gesetzes” durch das die Meinungsfreiheit nur beschränkt werden darf, das grösste Gewicht zu.
„Letztlich” ersetzt leider nicht die Begründung.
- Das Bundesverfassungsgericht versteht darunter ein Gesetz, das nicht eine Meinung als solche oder die Meinungsäußerung an sich verbietet und zugleich einem im Vergleich zur Meinungsfreiheit höherwertigen Rechtsgut zur Durchsetzung verhelfen will.
Bis hierher ist es im Kern richtig, wenn auch, was eher dem BVerfG zuzurechnen ist, nicht verständlich.
- Das bedeutet, dass die Meinungsfreiheit immer dann beschränkt werden darf, wenn wichtige andere Rechte Dritter gefährdet werden. Dies ist bei Beleidigungen, Verleumdung, aber z.B. auch bei Blasphemie der Fall.
Falsch und schief. Wer ist der Dritte? Wenn einer den anderen beleidigt, ist der lachende Dritte nicht gefährdet. Im nächsten Satz wird es richtig unverständlich. Verleumdung erfordert eine Tatsachenbehauptung und dass Blasphemie geahndet würde, wäre ganz neu. Bitte immer Quellen für solch unerwartete Beispiele nennen, ansonsten halte ich es im Zweifel für besser, sie zu entfernen.
- Es steht also jedem Menschen zwar frei zu glauben, sein Nachbar sei ein Idiot - allerdings wäre dies, öffentlich geäußert, eine Verletzung der Persönlichkeit des Nachbarn und somit nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Art.5 GG wird also von Art. 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar.”) auf nachvollziehbare Weise eingeschränkt. So kann auch das bewusste Leugnen einer Tatsache dem Gesetz widersprechen (siehe Urteil zur „Auschwitz-Leugnung” 1994 (BVerfGE 90, 241, S. 247 f.).
Der Anfang ist wiederum nicht besonders hilfreich. Die logische Verknüpfung löst allenfalls ergebnisloses Grübeln aus. Menschenwürde und Auschwitz-Lüge - das ist hier ein wenig zu hoch gegriffen, hat jedenfalls mit der Systematik wenig zu tun und bringt unnötigerweise eine weitere Komplikation ins Spiel: die Bewertung einer Leugnung als Tatsachenbehauptung. Das wäre gleichzeitig auch noch abzugrenzen, obwohl es hier um die Schranken geht und besser die Wechselwirkungslehre erklärt würde. Etwas viel, wenn man dann noch die Tatsachenbehauptung erklären muss.
- Der wohl bekannteste Rechtsstreit entbrannte jedoch über einen oft zitierten Artikel von Kurt Tucholsky mit der abgeleiteten Behauptung „Soldaten sind Mörder” (Weltbühne vom 4. August 1931, S. 191 f). Das Verfassungsgericht stellte hier 1995 klar, dass zu einer Beleidigung ein persönlicher Aspekt zählen muss, eine konkrete Person, deren Persönlichkeit angegriffen wird. Der abstrakte Begriff „Soldaten” ist jedoch nicht mit bestimmten Personen verbunden, sondern kritisierte als Kollektivurteil allgemein die soziale Funktion der Soldaten. Eine solche Kritik ist jedoch durch Art.5 GG geschützt (BVerfGE 93, 266-312).
Mit Superlativen wäre ich vorsichtig. Es gibt viele und wichtigere Entscheidungen zur Meinungsfreiheit. Die genannte Entscheidung ist eher im Strafrecht von Bedeutung, weil sie die Beleidigungsfähigkeit von Personengruppen erörtert. Passt hier also nicht, was die Beschreibung eigentlich schon zeigt. Der ganze Absatz sollte deshalb weg. Wie wäre es stattdessen mit Lüth, Blinkfüer und Lebach? Da steckt mehr drin. gerald h 01:36, 12. Sep 2005 (CEST)
Meinungsfreiheit bedeutet nicht unbedingt Redefreiheit. Die bloße Meinungsfreiheit gibt`s eigentlich überall. Wer wollte die auch überprüfen. Mit der Redefreiheit hapert es indes oftmals, auch hierzulande. Man denke doch nur an eine Redefreiheit im Betrieb. Wie schnell stößt man da auf Schranken! --HorstTitus 12:38, 31. Jul 2006 (CEST)
- Schlechtes Beispiel! Es geht bei der Meinungs- bzw. Redefreiheit darum, dass man vom Staat nicht wegen seiner Meinung oder deren Äußerung verknastet wird. Der Betrieb hingegen ist dein Vertragspartner, der im Arbeitsvertrag ein gewisses Verhalten von Dir als Vertragsbestandteil verlangt. Natürlich kannst Du dagegen genauso verstoßen wie gegen den Punkt, Morgens pünktlich zur Arbeit zu erscheinen (Diesen Punkt gibt es, ohne dass Du deshalb ein Sklave bist...). Es liegt in diesem Fall jedoch im Ermessen des Betriebes, Dich wegen der Verletzung des Arbeitsvertrages abzumahnen oder zu entlassen. Genauso wie DU kündigen kannst, wenn der Betrieb seine Vertragsverpflichtungen Dir gegenüber nicht erfüllt. Wo ist hier die Freiheit, insbesondere die Meinungsfreiheit eingschränkt? Überleg Dir als mündiges Individuum vorher, welche Verträge Du abschließt. MV --217.88.210.63 17:20, 2. Aug. 2007 (CEST)
Forderung nach Grundrecht auf Wissensfreiheit
Fällt die von diversen Bürgerrechtlern formulierte Forderung nach freiem Zugang zu Wissen (Grundrecht Wissensfreiheit) auch unter die Kategorie Meinungsfreiheit? Immerhin ist die Wikipedia diejenige Institution, die diesem Grundrecht am ehesten nachkommt. Mit Max Weber lässt sich sagen: Wissen ist Macht, Volksmacht (Demokratie) braucht Volkswissen. Wir sind das Volk - wir sind Wikipedia ;)
- Wikipedia kommt nur zu, KOSTENLOS „Wissen” anzubieten, welches jedoch von Artikel zu Artikel von höchst unterschiedlicher Qualität und leider auch oft falsch ist, je nachdem, wer gerade die „Lufthoheit” über einem Artikel hat. --217.224.66.241 09:22, 7. Jun 2006 (CEST)
EMRK Art.10
-Norbert
In der EMRK Art. 10 (Europäische Menschenrechtskonvention) wird klargestellt, daß die Meinungsfreiheit aus drei Teilen besteht! Recht zur Meinungsfreiheit, Meinungsäusserung und Meinungsempfang! Das ist ganz wichtig. Weiters wird Einschränkung und strafrechtliche Bestimmung zur Meinungsfreiheit laufend verwechselt. Verbot des Rechts zum Meinungsempfang, z.B. durch eine Bestimmung zum Entzug des Radioapparats oder durch Wegsperren des Menschen, ist nicht das Gleiche, als wenn durch eine strafrechtliche Bestimmung, nachträglich eine (gerechtfertigte) Strafe verhängbar wird. D.h. die Strafbestimmung ist noch keine Einschränkung, die „Straftat” (wenn z.B. durch Rufen „Feuer” eine Panik ausgelöst wurde) muß erst vor Gericht behandelt werden!! Auch das ist ein Menschenrecht!!
Ich habe diesen Absatz leicht korigiert wieder eingestellt. Falls er nicht falsch ist, sollte er schon so stehen bleiben oder man sollte begründen, warum man ihn herausnehmen will:
Dieses Menschenrecht ist in der BRD und Österreich nicht vorhanden. Reine Meinungsdelikte werden in der BRD mit bis 5 Jahren und Österreich mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft. Eine Verteidigung ist hierbei in der Praxis nicht mehr möglich, da entlastende Beweisanträge wegen angeblicher Offenkundigkeit zurückgewiesen werden können. Auch kann die Verteidigung nicht mehr frei sprechen, da gegen sie dann ebenfalls geklagt wird. Heutige Meinungsdeliktprozesse ähneln in der BRD und Österreich sehr stark den Hexenprozessen. Jüngste Beispiele solcher Prozesse sind die Prozesse gegen Gerd Honsik, Jürgen Graf, David Irving, Ernst Zündel und Germar Rudolf.
Meinungsfreiheit in der Wikipedia
... ist nicht mehr als eine Illusion. In aller Stille werden massenweise Benutzer gesperrt wegen dieser Diskussion. -- Himmel17 09:13, 6. Jun. 2007 (CEST)
- Kein Wunder, wenn man es direkt auf Eskalation anlegt. Ich zitiere: Diese Sperrung wurde unzureichend und falsch mit "Pöbelpuppe" begründet. Nach Recherche über den wahren Grund der Sperrung ist nichts zu finden, was irgendwie als Sperrgrund interpretiert werden könnte.. Derjenige war sehr wohl eine "Pöbelpuppe" oder auf alle Fälle ein Troll. [1]
- Außerdem: Seine Meinung darf man haben und auch ausdrücken (sic!), auch in der Wikipedia. Nur, wenn man nicht diskutieren, sondern provozieren und verletzen will und ungehemmt rumtrollt, wird man halt gesperrt.
- Fazit: Konstruktive Mitarbeit ist immer erwünscht, freie Meinung auch, aber sich auf die Meinungsfreiheit zu berufen um andere zu beleidigen oder zu denunzieren ist falsch.
- Oh, hab vergessen zu signieren. --Versusray | Diskutiere mich!
leitfaden
ich würde jemand der sich rechtlich da recht gut auskennt bitten mal ein kurzen und praktibalen absatz zu erstellen in der art wo kurz erklärt wird wo in deutschland zb bei hitzigen diskussionen in einem internetforum die meinungsfreiheit aufhört, also strafbare äußerungen anfangen. ich denke das dürfte ein häufiges motiv vieler internetnutzer sein diesen artikel aufzurufen ;-) ich selber kenne mich da aber leider viel zu wenig aus um das zuverlässig sagen zu können.
- Gabs da nicht das Heise-Urteil? Werd ich vielleicht mal nachtragen --Versusray | Diskutiere mich! 15:45, 18. Jul. 2007 (CEST)
- Zufall! Nur einen Tag nach deiner Antwort kam das hier auf Telepolis: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25721/1.html --Gruß, Constructor 14:03, 21. Jul. 2007 (CEST)
- Hab ich schon längst gelesen wie ich das hier bemerkt hab! (bin treuer Heise-Leser) ;-) --Versusray | Diskutiere mich! 18:49, 21. Jul. 2007 (CEST)