Diskussion:Bayerische Armee

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Feliks in Abschnitt Reichskriegsverfassung

Österreich-Ungarn

An den Verfasser: Österreich-Ungarn gibt es erst seit dem AUSGLEICH von 1867. Zuvor gabe es das Kaistertum Österreich 1804-1867 Und allg. gebräuchlich Österreich als Sammelbezeichnung für die Habsburgischen Besitzungen (Abgeleitet von Casa Austria bzw. Haus Österreich).


Reichskriegsverfassung

"Aufgrund der Reichskriegsverfassung von 1681 war auch Bayern zur Errichtung eines stehenden Heeres verpflichtet. Am 12. Oktober 1682 wurden in einem Feldlager bei Schwabing die geworbenen Truppen in bayerischen Dienst genommen. ...."

Die Reichskriegsverfassung von 1681/82 verpflichtete die Reichsstände zur Stellung von Truppen- immer an einen bestimmten Zweck und so auch zeitlich gebunden-, nicht aber zur Einführung eines stehenden Heeres. Es müssen also andere Gründe für die Verstetigung des Heeres vorgelegen haben!!--Joerg! 20:46, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die Reichskriegsverfassung verpflichtete in der Tat zwar nicht explizit zur Errichtung stehender Truppen, aber zumindest in dem Umfang, in dem die größeren Staaten danach Truppen auf Abruf zu stellen hatten, ging dies nur durch Vorhalten von Trruppen. Ein anderer Grund war natürlich der trend der Zeit: Insourcing des Kriegswesens als Mittel absolutistischer Machtpolitik als Abkehr von der Wallenstein-Methode ("Armee aufstellen und und für teuer Geld vermieten") VG auch --Feliks 11:20, 2. Aug. 2007 (CEST)Beantworten