Der Fachberater für Finanzdienstleistungen, ist ein finanzwirtschaftlicher Abschluss, der nach erfolgreich abgelegter Prüfung vor einer IHK vergeben wird.
Der Rahmenstoffplan umfasst nach dem überarbeiteten Rahmenstoffplan aus dem Jahre 2004 einen Umfang von 370 Unterrichtsstunden und wird bundeseinheitlich an zwei Prüfungstagen abgelegt.
Bis 1999 haben die IHKn auch berufsbegleitende Teilprüfungen angeboten, die jedoch Rationalisierungsbestrebungen zum Opfer fielen.
Der Abschluss Fachberater für Finanzdienstleistungen ist auf eine privatkundenorientierte Finanzberatung ausgelegt.
Die schriftlichen Klausurprüfungen setzen sich zusammen aus den Fächern:
- Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre - Recht und Steuern - Versicherungsprodukte für private Haushalte - Bankprodukte für private Haushalte - Bausparen und Immobilien sowie Finanzmathematik
Weiterhin werden in einer mündlichen Prüfung nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungen die Fächer
- Kundenberatung und Arbeitsorganisation
in einem simulierten Beratungsgespräch abgeprüft.
Der Fachberater für Finanzdienstleistungen findet im Gesetzgebungsverfahren zur Gewerbeerlaubnis von Versicherungsvermittlern gem. EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie als Qualifikation Berücksichtigung.
Die erforderliche Berufserfahrung für Fachberater für Finanzdienstleistungen wurde auf zwei Jahre (vormals drei Jahre) reduziert.