Diskussion:Kündigungsschutz

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Jacks grinsende Rache in Abschnitt Vor- und Nachteile

Vorlage:Keine Auskunft

Kündigungsschutz im Mietrecht

Hier wird nur die Sinnhaftigkeit des Kündigungsschutzes im Arbeitsrecht betrachtet.

Interessant wäre es, auch etwas zum Kündigungsschutz im Mietrecht zu schreiben. Wegen des "besonderen Schutzrechts" des Mieters vor dem Verlust der Wohnung ist es schließlich - außer bei groben Verfehlungen des Mieters oder eben wegen Eigenbedarfs, und das ist sehr eingeschränkt - für den Vermieter fast unmöglich, einem Mieter die Wohnung zu kündigen. Hier versucht der Gesetzgeber zu verhindern, daß Leute auf der Straße landen, und das ist enorm wichtig.

Diese Vorschrift wurde zunächst als Notverordnung im WK-I erlassen, damit Kriegswitwen samz Waisen und Kriegsversehrte nicht auch noch auf die Straße gestzt werden. Im Laufe der Geschichte - insbesondere nach WK-II - wurde aus Verfassungsrechtlichen Gründen ( Vorrang des Schutzes des Eigentums gegenüber des Schutzes der Wohnung) der Kündigungsschutz mehr und mehr eingeschränkt. Es genügt, als Vermieter einen Einzeiler zu verfassen, in dem nur "wegen Eigenbedarfs" drin stehen muß. Ob vorgeschoben oder nicht - einem solventen, ruhigen und verträglichen Mieter (das ist die Mehrzahl der Mieter) kündigt man nicht ohne Nutzungsgrund, da dies der Vernunft widersprechen würde.

Umgekehrt kann man mal die KehrKATHARINAseite diskutieren, daß auch nach erfolgter fristloser Kündigung Mieter - ggf. unentgeltlich! - bis zu 12 Monaten und länger in einer Wohnung bleiben können, was sich für den Vermieter zur wirtschaftlichen Katastrophe auswirken kann (Stichwort: Mietnomaden). Die faktische Bedeutung des Kündigungsschutzes im Mietrecht ist wesentlich größer als die Bedeutung im Arbeitsrecht - einen Mieter wird man nicht einfach mit 0,5 Monatsmieten pro Mietjahr als Abfindung los.

Dies ist nur bedingt korrekt. Wer außerordentlich wegen Fehlverhaltens oder gar außerordentlich fristlos gekündigt bekommt, dessen Räumungsfrist nach § 721 ZPO ist sehr kurz - in der Regel nur 2 Monate. Nur eben: Das Amtsgericht ist nicht das Arbeitsgericht, das seine Fälle zügig innerhalb von 4 Wochen durchzieht. Zivilprozesse können sich über 6 Monate ziehen. In der Berufung geht es dann nochmal so ca. 3-6 Monate. Danach ist erst der titel da: Dann geht es wieder zurück zum Amtsgericht zur Vollstreckung. Das mit einem Jahr ist nicht übertrieben, hat aber leider nichts mit dem Kündigungsschutz zu tun, sondern mit der Überlastung der Amtsgerichte: Diese werden wegen jedem Blödsinn angerufen, selbst wenn eine Tanne 5 cm zu nah an der Grundstücksgrenze steht. Streitwert 20€, d.h. der Prozeß kostet auch noch nicht mal relevant Geld!!! Hier liegt der Hase im Pfeffer. Wegen o.g. Mietvandalen muß ein ruhiger und rechtschaffender Mieter leiden. Nach jahrelanger pünktlicher Zahlung wir er rechtlos (da nicht sozial schwach) vor die Türe gesetzt und muß auf die Schnelle etwas finden, so daß das Schlechteste und/oder Teuerste gut und billig genug sein muß - von einer Abfindung ganz zu schweigen. Natürlich sind es immer die Schwarzen Schafe, die eine an und für sich gute Regelung ad absurdum führen.


Eine Kündigung wegen Mietrückstandes ist ohnehin nicht besonders sinnvoll: Es geht hier dem Vermieter primär um pünktliche Mietzahlung und nicht um Räumung der Wohnung. Wie im Kapitel Mietnomade beschrieben, ist hier der Einzug der Forderung mittels Urkundenprozess der empfehlenswerte Weg: Zahlungsunwillige zahlen und ziehen aus, Zahlungsunfähige werden zum Weg zu Sozial- und Wohnungsamt motiviert, das fortan die Zahlungen leistet und quasi Vertragspartner wird. Dies ist insbesondere von großem Vorteil, wenn wegen sog. übermäßiger Abnutzung die Wohnung nach Auszug saniert werden muß.

"überarbeiten" von Kündigungsschutz im deutschen Versicherungsrecht

Hallo Benutzer:82.82.81.155 fügte heute in den Artikel zum ersten Absatz "Hier fehlt Rechtsgrundlage !!!" und zum zweiten Absatz "Nicht logisch aber wertend !!!" hinzu. Sollte überprüft werden. Gruß --Saibo (Δ) 23:52, 11. Jun 2006 (CEST) fnde ich genau so

Vorteil des Gesetzes

Ein wichtiges Pro-Argument fehlte: Und zwar würde, dass ist auch meine Meinung, die Lockerung oder gar die Abschaffung des Kündigungsschutzes zu einer Schwächung der Binnennachfrage führen. Die Geringverdienenden geben ja Anteilsmäßig am meisten von ihrem Lohn aus. Wenn diese aber nun ihren Job nicht mehr sicher haben und nie wissen, ob sie im nächsten Monat noch so viel Geld zur Verfügung haben, würden sie deutlich weniger kaufen. Somit würde eine Lockerung des Kündigungsschutzes der Konjunktur schaden. rusti 18:07, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Die Sicherheit eines Jobs kann nicht gesetzlich erhöht werden, da sie einzig von ökonomischen Faktoren abhängt (außer etv. Beamtentum).
Ohne Kündigungsschutz haben die Unternehmen weniger Kosten für Arbeitsprozessrisiken, Anwaltskosten, betriebsschädliche Sozialauswahl, schlechte Mitarbeiter, aufwändige Auswahlverfahren bei Neueinstellungen usw usw und ohne Kündigungsschutz bleibt somit mehr Geld für Investitionen und Wachstum (und das ist deutlich bedeutsamere Nachfrage!). Bei Wachstum können auch neue Leute eingestellt werden, und zwar welche, die man auch will und gebrauchen kann. ("Hire and Fire" bedeutet nun einmal nicht nur schnelles Feuern sondern auch schnelles Heuern!) Geringere Arbeitslosigkeit, schnelleres Heuern und daher auch geringere Angst vor Jobverlust haben positive Wirkungen auch auf die Konsumgüternachfrage. Insofern ist das Pro-Argument ziemlich fragwürdig. 217.232.60.171 19:57, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten
PS: Zitat Rusti: "Wenn diese aber nun ihren Job nicht mehr sicher haben... " Zur Zeit gibt es den Kündigungsschutz doch und wer hat denn hierzulande "seinen Job sicher"???? (abgesehen von Beamten...) 217.232.60.171 20:00, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Also dies läuft jetzt über die Diskussion, ob diese Argument hier stehen soll hinaus. Dir ging es scheinbar mehr um die Diskussion um das Gesetz als um den Inhalt des Artikels. Also es ist denke ich unnbestritten, dass es hierein gehört. Nun, natürlich bietet der Kündigungsschutz keine Arbeitsplatzgarantie. Doch er bietet eine gewisse Planungssicherheit. Und wenn man, wie Du es tust, sagt, man würde mehr einstellen, wenn es den Kündigungsschutz nicht gebe. Warum stellt man dann nicht einfach Saisonarbeiter ein? rusti 22:35, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Nö ich will nicht lang und breit über das Gesetz diskutieren. Ich wollte nur begründen warum ich diesen Artikeleintrag für fragwürdig halte. Das ist eine ziemlich eigenwillige und unwissenschaftliche Argumentation der Gewerkschaftsseite. Wenn man Jobsicherheit und Planungssicherheit so einfach dadurch schaffen könnte, dass man freien Menschen (Unternehmern) verbietet, eingestellte Leute wieder zu entlassen, dann ist das einfach lebensfernes Wunschdenken. Man sieht ja auch in der Realität, dass der existierende (!) Kündigungsschutz überhaupt keine Pleiten, Kündigungen und hohe Arbeitslosigkeit verhindern kann. Von "Sicherheit" ganz zu schweigen. Und die Frage, warum man nicht einfach Saisonarbeiter einstellt, verstehe ich nicht: Denn es werden doch Saisonarbeiter eingestellt (nach jedem Winter sinkt die saisonale Arbeitslosigkeit), und es werden befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen (diese darf man jedoch nicht beliebig oft verlängern). Ohne Kündigungsschutz hätten viele Arbeitgeber natürlich viel weniger Hemmung, jemanden unbefristet einzustellen, und DAS würde eine etwas höhere Planungssicherheit bedeuten, im Gegensatz zu Praktika und befristeten Jobs, mit denen man derzeit versuchen muss, den Kündigungsschutz zu umgehen... 217.232.34.242 23:52, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Vor- und Nachteile

Ist es überhaupt enzyklopädisch Vor- und Nachteile aufzulisten? - ^_^ 09:30, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Na gut... dann lösche ich das eben mal. - ^_^ 17:36, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

wenn sich niemand fuer so eine bloedsinnige frage interessiert und antwortet, heisst das nicht, dass du einen freipass bekommst, hin und her zu loeschen! da haben viele leute energie reingesteckt und ich denke das die argumente sehr NPOV waren. mach deine loeschung sofort rueckgaengig!!! --Philtime 19:46, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Vor- und Nachteile sind nie NPOV! Schlag mal ein richtiges Lexikon auf. Weißt du warum da bei keinem Artikel Vor- und Nachteile stehen? Weil Vor- und Nachteile rein objektiv sind und in einem Lexikon nichts zu suchen haben! Nachteile sollten in Fließtext stehen, in Formulierungen wie "Es wird hingegen kritisiert, dass..." oder noch besser "Laut (irgendjemandem) besteht beim Kündigungsschutz jedoch die Gefahr, dass...". Bevor du hier so vermeintlich koordiniert deine Finger über die Tastatur schwingst, empfehle ich dir, das Gehirn einzuschalten! Und bloß weil viele Leute Energie in etwas stecken, muss es nicht gut sein. "Lass uns alle auf einen großen Haufen scheißen und es den Leuten weiterverkaufen. Unser Kot ist der Beste, denn wir haben sooo viel Energie reingesteckt!" - ^_^ 21:40, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten
soso, es existiert also in der ganzen wiki keine "Vor- und Nachteile" Textstellen und das Kapitel "kritik" gibts also auch nirgens... wenn viele daran gearbeitet haben, heisst das dass vermutlich einige drunter waren, die mehr von der sache und von der wiki verstehen als du... mach also deine ueberheblichkeit rueckgaengig. --Philtime 11:39, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Du verstehst nicht, um was es geht, richtig? Und anscheinend hast du auch keinen Gedanken daran verschwendet, warum man eine Vor- und-Nachteile-Sektion in keinem Lexikon findet. Im Übrigen habe ich große Zweifel daran, dass du Dinge kritisch hinterfragen kannst, wenn du Themen nach dem Motto "Das haben viele gemacht, also wird es richtig sein." angehst. Darum geht es hier nämlich. Dass einige Leute Sachen nicht kritisch hinterfragen können (auch Du nicht, typisches Wikipedia-Opfer!). Vor- und Nachteile SUGGERIEREN nur eine vermeintliche Neutralität. Die kritischen Wikipedia-Autoren (ich z.B.) sind dazu verpflichtet, den dummen, unkritischen (du z.B.) unter die Arme zu greifen, und Artikel so neutral wie möglich zu gestalten, damit niemand auf Manipulationen von Seiten anderer hereinfällt. Ich hoffe, du versteht das jetzt, wenn ich das so deutlich schreibe. - ^_^ 13:55, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten
du verstest dich also als oberste WP-Politik-Instanz? kannst du deine Meinung ueber deine Enzyklopaedepolotik durch irgendein von einem meinungsbild bestaetigten dokument/website unterlegen/belegen? nein. dachte ichs doch. das ziel der WP ist information und nicht krampfhafte neutralitaet. deine niveaulosigkeit wird durch repetieren von falschen argumenten nicht besser --Philtime 18:47, 23. Mär. 2007 (CET)Beantworten

du gibst also zu, dass deine duemmliche argumentation ins leere laeuft? --Philtime 19:25, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

also ich stimme Dir zu, dass der Abschnitt "Vor- und Nachteile" hier hinein gehört. Deshalb habe ich ihn wieder reingesetzt. rusti 21:48, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Das sind also deine Argumente: "Ich stimme Dir zu."? Hast du die Diskussion überhaupt gelesen? Ich habe den entsprechenden Abschnitt wieder entfernt, da nicht enzyklopädisch! - ^_^ 07:26, 27. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Wenn du die Wikipedia qualitativ kaputt machen willst, soll mir das auch egal sein. Macht also mit dieser Sektion was ihr wollt, ich mische mich hier nicht mehr mit ein. - ^_^ 12:52, 27. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Was ist bitte los? Begründe doch bitte, warum das nicht enzyklopädisch sein soll. Ich denke, dass das hier reingehört. rusti 15:19, 27. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Gründe stehen oben. Ansonsten soll bitte ein kompetenter Wikipedia-Benutzer mit dem zugehörigen Maße an Intelligenz und Weisheit sich die Sache anschauen und darüber entscheiden. Ansonsten bitte so wie immer machen: Der Benutzer, der sich gerade danach fühlt, soll so handeln, wie er sich fühlt. - ^_^ 22:20, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

um diesen bloedsinn zu entkraeftigen, Vor/Nachteile gehoeren nicht hier rein: Tobin-Steuer --Philtime 12:27, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Warum das? Und warum schreibst Du oben genau gegenteiliges? rusti 16:43, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

ah, ich habe jetzt verstanden, was Du mit "gehören nicht hier rein" meinst. Natürlich ist es richtig, dies nicht an erste Stelle zu setzen. Habe nur die Version von zuvor übernommen. Aber so ist natürlich besser. rusti 16:44, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

"Vor- und Nachteile sind nie NPOV" (Revert-Kommentar von Philtime). OK, haha, ich geb's auf. Der unkritische Durchschnitts-Wiki-Wichser frisst nun mal per Definition den Kot der Lobbys mit. - ^_^ 19:56, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Könntest Du Dich vielleicht mal ein wenig zivilisiert verhalten und ausdrücken. Danke. rusti 20:48, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hallo alle zusammen. Nun bitte mal alle schön mit der Ruhe; hier wird auf eine enorm aggressive Art und Weise „diskutiert“, die sich im Verlaufe des ganzen so stark hochgeschaukelt hat, dass ich Jacks grinsende Rache eben für zwei Tage im Hinblick auf unseren Grundsatz Nummer 4 („Keine persönlichen Angriffe!“) den Schreibzugriff entzogen habe. Bitte beachtet, dass das nicht bedeutet, dass sie damit automatisch inhaltlich Unrecht hat. Ohne inhaltlich tätig zu werden, möchte ich hier im Hinblick auf unsere Grundsätze 1 und 2 anmerken, dass es mit Sicherheit einen guten Grund geben wird, weshalb sich derartige Pro/Contra-Schlagwortlisten – die an sich eher Schülerreferatscharakter haben – nicht in anderen, seriösen Enzyklopädien finden. Ich hoffe, dass nach Ablauf der zwei Tage der Editwar nicht erneut losbricht, die Diskussion hier aber wieder auf einer konstruktiveren Ebene weitergeführt werden kann, und möchte bis dahin noch eine kleine Lektüre mit auf den Weg geben: en:Weasel word. Grüße an beide Seiten, --Gardini 00:02, 2. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Nochmal: Vor- und Nachteile

Die Aussagen im Artikel zu vermeintlichen Vor- und Nachteilen finde ich ärgerlich. Hier werden nicht nachweisbare Fakten, sondern Meinungen der Befürworter und der Gegner eines arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes dargelegt. Man kann das sicher in einer Enzyklopädie machen - es ist eine Tatsache, daß Befürworter diese und Gegner jene Argumente vortragen. Aber dann sollte man auch deutlich machen, daß es sich um Meinungen und nicht um Tatsachen handelt. Im Artikel selbst wird ja sogar angedeutet, daß das erste Argument gegen einen Kündigungsschutz überhaupt nicht belegbar ist. M.E. gilt das für alle diese Argumente. Ich habe ehrlich gesagt den Eindruck, daß unter dieser Überschrift Politik gemacht werden soll. Auch das ist legitim, solange es keiner merkt, aber das hier ist mir zu offensichtlich. Wenn schon Vor- und Nachteile eines Kündigungsschutzes beschrieben werden sollen, dann bitte mit Belegen und Quellenangaben. Da es die zu diesem Thema nicht gibt (die BILD-Zeitung einmal ausgenommen) ist die ganze Passage m.E. zu löschen. --Heinz.Biermann

hallihallo! also bis jetzt waren die Argumente, welche gebracht wurden, dass die Vor/Nachteile einfach POV seien und wir uns auf Deppen-niveau bewegen. Ich stimme ueberein, dass bis jetzt alle gelisteten argumente nicht von propaganda-muell befreit wurden. was aber nicht bedeutet dass alle Vor/Nachteile unwissenschaftlich oder wertlos sind. Die behauptung, es gebe keine Quellen und Belege fuer gewisse Auswirkungen des Kuendigungsschutz ist schlicht erbaermlicher Nonsens. man betrachte die Links oder schaue mal in eine Universitaetsbibliothek. Ich schlage Folgendes Vorgehen vor: wir loeschen alle Nicht-Akademischen Links und Quellen. (also insbesondere zB den ZDF Artikel) und versuchen die gebrachten Argumente durch Akademische Links und Quellen zu belegen, also insbesondere mal die Links, welche sich auf *IABInfoSpezial zum Thema Kündigungsschutz befinden. die OECD-Studie hat sicher auch viele gute inhalte. --Philtime 20:31, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Wirklich Wissenschaft?

Was hat das denn mit Wissenschaft zu tun? Wenn ich schon gleich als zweiten Eintrag den Artikel von Herrn Adomeit lese, wird mir klar, wie wissenschaftlich das ist. Herr Adomeit hat einmal im Rahmen der Frage, was im Rahmen des Günstigkeitsprinzips eigentlich günstiger ist, ausgeführt, es sei alles am Erhalt des Arbeitsplatzes zu messen, so daß jede noch so beschissene Arbeitssituation günstiger sei, als arbeitslos zu sein (ich gebe zu, Herr Adomeit hat das anders formuliert). Wenn der jetzt als wissenschaftlicher Beleg für oder gegen den Kündigungsschutz aufgeführt wird, kann ich mir ungefähr denken, wie wissenschaftlich das wirklich wird. Nur weil einer Professor ist, wird doch nicht jede Blase, die er aus dem Kopf läßt, gleich zu einer wissenschaftlichen Erkenntnis. Im übrigen kann man gerade die Herren Arbeitsrechtler in ihren Aufsätzen sehr deutlich als Vertreter der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer erkennen. Im Ergebnis machen sie genau so Meinung, genau so Politik, wie ein Herr Hundt oder ein Herr Bzirske.

Die Problematik an der Einschätzung des Kündigungsschutzes liegt doch auf der Hand: Die Arbeitgeber behaupten, sie würden keinen einstellen, weil sie ihn nicht mehr loswerden könnten. (Ich dachte immer, sie beschäftigen so viele Arbeitnehmer, wie sie benötigen). Die Arbeitnehmer oder Gewerkschaften halten es für unsinnig, daß die Beschäftigungspolitik in diesem Bereich etwas bewirken könnte. Die Anzahl der Beschäftigten eines Betriebes lasse sich nicht an der Lösbarkeit der Arbeitsverhältnisse, sondern ausschließlich an der Menge zu bewältigender Arbeit messen.

Beide Argumente lassen sich trefflich mit weiteren Argumenten belegen oder bekämpfen. Aber genau dieses Argumentieren geschieht doch im Nebel.

Wirtschaftlich gesehen rechnet es sich natürlich für die Arbeitgeber, keinem Kündigungsschutz zu unterliegen. Die Arbeitnehmer, die Angst um ihren Arbeitsplatz haben müssen, weil sie langen Befristungen oder vereinfachter Kündigung unterliegen, werden seltener krank, werden keinen Betriebsrat gründen, werden eher mal Überstunden, Lohnkürzungen oder dergleichen hinnehmen, weil sie angesichts der Vielzahl von Arbeitslosen oft relativ problemlos ersetzt werden können. Vor diesem Hintergrund ist es durchaus nachvollziehbar, daß Arbeitgeber ein hohes Interesse an geringem Kündigungsschutz besitzen. Das Interesse der Arbeitnehmer am Kündigungsschutz ist existenzieller Natur. Mit dem Damoklesschwert im Nacken, daß ich meinen Arbeitsplatz jederzeit wieder verlieren kann, kann ich keine Lebensplanung aufbauen, kein Haus bauen, keine größere Investition eingehen. Außerdem werde ich ein Stück rechtloser. Wer verklagt denn heute noch seinen Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis nicht ohnehin vollkommen zerrüttet ist!

Also versuchen wir es mit Wissenschaft. Wir stellen fest, daß, trotzdem der Kündigungsschutz in den letzten drei Jahren nicht verringert wurde, plötzlich die Arbeitslosenzahlen sinken. Vorher konnten wir feststellen, daß trotz einer Verringerung des Kündigungsschutzes (Erhöhung des Schwellenwertes, Erleichterung betriebsbedingter Kündigungen, Verwässerung der Sozialauswahl) die Arbeitslosenzahl gleich hoch blieb. Als Ursache für die sinkende Arbeitslosigkeit wird keinesfalls der Kündigungsschutz angeführt, sondern vielmehr die gesamtwirtschaftliche Situation. Kein Ergebnis.

Nun können wir Befragungen veranstalten. Wir befragen z.B. die Arbeitgeber, ob sie bereit sind, mehr Leute einzustellen, wenn der Kündigungsschutz gelockert wird. Sie werden die Frage bejahen, weil sie sich wirtschaftliche Vorteile versprechen. Befragen wir die Arbeitslosen, ob sie erwarten, einen Job zu kriegen, wenn der Kündigungsschutz gelockert wird. Sie werden unterschiedlich antworten. Echte Erkenntnisse besitzen sie nicht. Befragen wir die Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz, ob sie eine Lockerung des Kündigungsschutzes befürworten. Sie können die Frage nicht ernsthaft bejahen. Wieder kein ernstzunehmendes Ergebnis.

Also beobachten wir die Abwanderung von Firmen ins Ausland. Die erfolgt aber nicht wegen des Kündigungsschutzes, sondern primär wegen der Höhe der Löhne und damit der Höhe der Produktionskosten. Der fehlende Kündigungsschutz geht in den Ländern, die gerade attraktiv für eine Abwanderung sind, mit der fehlenden Lohnhöhe und den fehlenden sonstigen Arbeitnehmerrechten einher. Die Situation, daß ein Unternehmen ins Ausland abwandert und dort niedrige Löhne, aber einen hohen Kündigungsschutz vorfindet, existiert nicht. Wieder kein Ergebnis.

Warum wohl?

Weil es keinen meßbaren oder nachweisbaren Zusammenhang zwischen Kündigungsschutz und Einstellungsverhalten der Arbeitgeber gibt.

Nimmt man diese These an, ergibt sich für die Diskussion über Vor- und Nachteile eine sehr viel sachlichere Grundlage: Kündigungsschutz ist für Arbeitenhmer vorteilhaft, weil sie auf Basis einer höheren Arbeitsplatzsicherheit eine "ungefährlichere" Lebensplanung durchführen können und ihre Arbeitnehmerrechte bereit sind, wahrzunehmen. Kündigungsschutz ist für Arbeitgeber nachteilig, weil ihr Direktionsrecht dadurch eingeschränkt wird und die Arbeitnehmer ihre Rechte eher bereit sind durchzusetzen. Dies sind die einzigen greifbaren Fakten zur Frage der Vor- und Nachteile des Kündigungsschutzes. Der Kündigungsschutz sorgt für einen Ausgleich unterschiedlicher Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen. Aufgrund des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 GG) ist er in einer Weise ausgestaltet, die die strukturelle Ungleichheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern berücksichtigt. Wer diese Ungleichheit verneint, mag zu seinem nächsten Einstellungsgespräch mit einem vorgefertigten Arbeitsvertrag gehen und dem potentiell neuen Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen vorschreiben, zu denen eine Einstellung erfolgen soll. Die Detailentscheidungen, wie Schwellenwert, persönlicher Geltungsbereich, Ausgestaltung des Kündigungsschutzes im einzelnen trifft der Gesetzgeber. Dabei läßt er sich alleine davon leiten, wie wirtschaftsfreundlich oder wie sozial er aufgrund der letzten Bundestagswahl zusammengesetzt ist.

Mein Fazit: Weg mit der unsinnigen Aufstellung von ausschließlich politisch bzw. wirtschaftlich motivierten Vor- und Nachteilen des Kündigungsschutzes aus einem Artikel in einer Enzyklopädie, die sich auf die Fahne geschrieben hat, keine politische Ausrichtung zu besitzen. --Heinz.Biermann 01:04, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Der Fehler liegt dabei, dass du anfaengst politik zu machen! Als "Wahrheit" wird im allgemeinen das genommen, was mit wissenschaftlichen Methoden statistisch relevant nachgewiesen werden kann. Und als Wissenschaft wird im allgemeinen die Akademie anerkannt. wenn du alle professoren in den Politischen Sumpf wirfst und einfach Gewerkschaftspropaganda runterleierst, untergraebst du deine Glaubwuerdigkeit total. Ich schlage vor den Titel "Vor/NAchteile" in "Auswirkungen des Kuendigungsschutzes im Arbeitsrecht" umzutaufen. und dir Heinz schlage ich vor 1) mal die Wirtschaftsgeschichte von Neuseeland und Suedkorea anzuschauen.... bezueglich gewerkschaft <=> wohlstand... und 2) eine akademische Quelle fuer "Weil es keinen meßbaren oder nachweisbaren Zusammenhang zwischen Kündigungsschutz und Einstellungsverhalten der Arbeitgeber gibt." anzugeben. --Philtime 19:33, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Wirklich schade, daß Du Dich nicht inhaltlich mit meiner Argumentation auseinandersetzt. --Heinz.Biermann 01:00, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
nein tue ich nicht, weil es nicht um Inhalte gehts sondern um das Meta. und dazu hast du es wohl nicht noetig, dich zu aeussern... Die Inhalte werden von Leuten gemacht, die sich wissenschaftlich damit befassen. also nicht von dir und mir. --Philtime 10:13, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Zu dumm! --Heinz.Biermann 18:17, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Schade. Die Diskussion hat letztenendes irgendwie einen leicht schalen Nachgeschmack. Der Vergleich mag vielleicht hinken, aber es schmeckt etwas nach "Die Nationalsozialisten setzen sich gegen die schweigende Mehrheit durch". - ^_^ 01:16, 28. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das dürfte einer der schwachsinnigsten Nazivergleiche aller Zeiten sein. Näheres unter Godwins Gesetz 87.184.44.165 09:38, 28. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Stimmt schon. - ^_^ 13:27, 28. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Diese Pro und Contra Aufstellung ist grundsetzlich sinnvoll. Aber einige Behauptungen sind schlichtweg überzogen und stellen die Meinung einzelner dar. Der Satz:" Deshalb ist es für behinderte Menschen in Deutschland so gut wie unmöglich eine Arbeitsstelle zu finden (auch wenn sie für diese qualifiziert sind)." ist so nicht richtig. Er basiert nicht auf Tatsachen und ist eine völlig übertriebene, wenn nicht sogar falsche Behauptung. Offensichtlich wird hier verkannt, dass Betriebe einen festgelegten Prozentsatz an Behinderten Menschen einstellen MÜSSEN. Tun sie das nicht, müssen sie Strafen zahlen. Daher ließt man in Stellenanzeigen oft "Behinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt...". Im öffentlichen Dienst sind die geforderten Anteile an behinderten Menschen besonders hoch. Daher findet man in diesen Anzeigen sehr häufig solche Formulierungen.

Ich werde den Satz deshalb löschen.

Literatur

hallo! ich habe ein paar Literaturquellen angegeben, mit der wir die diskussion versachlichen koennen. Quellen, welche ich zwar gut finde, fuer den Artikel aber nicht so wichtig, dass sie drin stehen muessen sind sind im folgenden gelistet.

  • Franz, Wolfgang (2005): Den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftssicher machen * eine Strategie für die neue Bundesregierung. In: ZEW news, H. September, Sonderausgabe zur Bundestagswahl 2005. S. 1-16; 195 KB. Link
  • (Wirtschaftstheoretische Uebersicht) Jahn, Elke J. (2002): Brauchen wir einen allgemeinen Kündigungsschutz?. Erlangen u.a.: 23 S.; Reihe / Serie: Universität Erlangen, Nürnberg, Lehrstuhl für Arbeitsmarkt- und Regionalpolitik. Diskussionspapiere Nr. 09. http://www.arbeitsmarkt.wiso.uni-erlangen.de/pdf/DP9.pdf
  • Lang, Anna-Naomi (2005): Arbeitsrechtliche Kündigungsschutzsysteme und ihre Sanktionen * ein Vergleich des englischen, deutschen und schweizerischen Rechts. Bern u.a.: Lang 336 S. Reihe / Serie: Europäische Hochschulschriften. Reihe 2, Rechtswissenschaft Nr. 4210.
  • Rehwald, Rainer (2003): Weniger Kündigungsschutz gleich mehr Beschäftigung? - Die Gewerkschaftssicht. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. Zweiwochenschrift für die betriebliche Praxis, Jg. 20, H. 21, Sonderbeilage. S. 46-47.
  • Pull, Kerstin (2005): Standortfaktoren Arbeitsrecht * die Bewertung durch ausländische Investoren. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 85, H. 10. S. 638-645.
  • Walwei, Ulrich (2001): Mehr Arbeitsplätze durch weniger Beschäftigungssicherheit?. In: D. Ehring & P. Kalmbach (Hrsg.), Weniger Arbeitslose - aber wie? : gegen Dogmen in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Marburg: Metropolis-Verlag S. 143-176.

gruesse, P.