Sofortige Beschwerde

gerichtliches Rechtsmittel im Zivilprozess oder im Strafprozess
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Die Sofortige Beschwerde ist ein gerichtlicher Rechtsbehelf im ZivilprozessVorlage:Zitat de § ff. ZPO), im Strafprozess (Vorlage:Zitat de § StPO) und im FGG-Verfahren (Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, (Vorlage:Zitat de § FGG)).

Sofortige Beschwerde im Zivilprozess

Die Sofortige Beschwerde ist eines der drei Rechtsmittel im Zivilprozess.

Anwendungsfälle

Die sofortige Beschwerde kann in erster Instanz eingelegt werden,

Beschwerdeverfahren

Hält das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so hat es der Beschwerde abzuhelfen. Andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen (Vorlage:Zitat de § ZPO).

Beschwerdegericht

Die sofortige Beschwerde geht an das im Rechtszug nächst höhere Gericht, also z. B. bei einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts an das Landgericht als Beschwerdegericht und bei einer Entscheidung des Landgerichts an das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht. Gegen Beschlüsse eines Oberlandesgerichts ist nach Vorlage:Zitat de § ZPO keine sofortige Beschwerde möglich.

Frist

Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen.

Weiteres Rechtsmittel

Gegen Entscheidungen im Beschwerdeverfahren selbst ist die Rechtsbeschwerde eröffnet (Vorlage:Zitat de § ZPO). Die Rechtsbeschwerde steht auch gegen Beschlüsse im Berufungsverfahren und gegen erstinstanzliche Beschlüsse des Oberlandesgerichts offen. Sie ist revisionsähnlich ausgestaltet. Rechtsbeschwerdegericht ist stets der BGH (Vorlage:Zitat de § GVG).

Sofortige Beschwerde im Strafprozess

Im Strafprozess beträgt die Beschwerdefrist nur eine Woche.

Sofortige Beschwerde im FGG-Verfahren

In FGG-Verfahren ist die sofortige Beschwerde in vom Gesetz genau bezeichneten Fällen innerhalb der Zweiwochenfrist einzulegen (Vorlage:Zitat de § FGG). Sie steht neben der unbefristeten einfachen Beschwerde als weiterem Rechtsbehelf.

Beispiele für die sofortige Beschwerde finden sich z.B. in (Vorlage:Zitat de § FGG) (Verfahren zur Betreuervergütung), in (Vorlage:Zitat de § Abs. 4 FGG) (Betreuungsverfahren) und in (Vorlage:Zitat de § FGG) (Unterbringungsverfahren).