Tiefkühlkost

durch Tiefkühlung konservierte Lebensmittel
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Tiefkühlkost (umgangssprachlich auch Feinfrost) ist die Bezeichnung für industriell hergestellte Lebensmittel, die durch das Verfahren der Tiefkühlung konserviert werden. Zur Tiefkühlkost zählen sowohl tiefgefrorene Zutaten für die Weiterverarbeitung als auch Fertiggerichte. Die Lagertemperatur von Tiefkühlkost darf höchstens -18 °C betragen.

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Tiefkühlkost verdreifachte sich in Deutschland zwischen 1975 und 2005 von 12,2 kg auf 37,1 kg (ohne Speiseeis).
Quelle: Deutsches Tiefkühlinstitut e. V.

Die Definition in der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) lautet: „Tiefgefrorene Lebensmittel [...] sind Lebensmittel, die einem geeigneten Gefrierprozess (Tiefgefrieren) unterzogen worden sind, bei dem der Bereich der maximalen Kristallisation entsprechend der Art des Lebensmittels so schnell wie nötig durchschritten wird, mit der Wirkung, dass die Temperatur des Lebensmittels an allen seinen Punkten nach der thermischen Stabilisierung mindestens minus 18 Grad Celsius beträgt, und mit einem Hinweis darauf, dass sie tiefgefroren sind, in den Verkehr gebracht werden.“[1]

Geschichte

Am 06. Juni 1930 wurde in Amerika in 18 Geschäften in Springfield, Massachusetts, von der Firma Birds Eye (s. Clarence Birdseye) zum ersten Mal Tiefkühlkost verkauft. Den Durchbruch in Deutschland schaffte Tiefkühlkost 1955, als sie zum ersten Mal auf der Anuga ausgestellt wurde. Die erste tiefgefrorene Fertigmahlzeit, das sogenannte TV-Dinner, wurde in den 1950er Jahren von Gerry Thomas in den USA entwickelt.

Produkte

Die Produktpalette reicht von Gemüse und Gemüseprodukten wie Pommes frites über Fleisch und Fleischprodukte, Fisch und Fischprodukte bis zu kompletten Mahlzeiten (Fertigprodukte). Speiseeis fällt nicht unter den Begriff Tiefkühlkost, da es nicht zwingend bei höchstens -18 °C gelagert werden muss. Im Haushalt selbst eingefrorene Lebensmittel werden als Gefriergut bezeichnet und häufig bei höheren Temperaturen (-12 °C) aufbewahrt.

Tiefkühlkost wird industriell und weitgehend auch maschinell gefertigt und gelangt über verschiedene Vertriebswege des Einzelhandels oder über Heimdienste zum Verbraucher. Tiefkühlkost unterliegt den Vorschriften der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV).

Für das Heimgefrieren von selbst bereiteten Speisen sind Gefriertruhen und -schränke im Handel, sowie spezialisierte Verpackungen (Beutel, Mehrzweckformen) für das Gefriergut, wozu häufig Polyethen-basierte Materialien verwendet werden. Um Gefriergut herzustellen, werden verschiedene Techniken verwendet, abhängig davon, um welches Lebensmittel es sich jeweils handelt: Gemüse wird beispielsweise meist vor dem Gefrieren blanchiert. Von der Art des Lebensmittels hängt auch ab, wie lange es in gefrorenem Zustand gelagert werden kann (meist 2-3 Monate, Fleischsorten erheblich länger), und wie lange das Auftauen dauert. Industriell hergestellte Tiefkühlkost ist durch das Schockfrosten deutlich länger haltbar als Gefriergut.

Wichtig für den Erhalt der hohen Qualität von Tiefkühlkost ist die Einhaltung der Tiefkühlkette (Temperatur höchstens -18 °C) vom Erzeuger bis zum Zeitpunkt der Zubereitung.

Qualität

Wissenschaftler sind sich heute einig, dass das Tiefgefrieren die schonendste Konservierungsform für Lebensmittel ist. Zudem ist der Vitamin- und Nährstoffgehalt bei tiefgefrorenen Produkten auch nach mehreren Monaten noch deutlich höher als bei solchen, die wenige Tage bei Zimmertemperatur gelagert wurden.

Herstellung

Für die Herstellung von Tiefkühlkost sind heute verschiedene technische Verfahren verfügbar. Die meisten Verfahren führen die Kühlung in wenigen Minuten herbei. Bei der industriellen Herstellung hat sich die kostengünstge Sprühkühlung verbreitet. Hier werden die Nahrungsmittel (meist Fleisch) mit lebensmitteltechnisch neutralen, tieftemperaturigen Flüssigkeiten oder Gasgemischen (z.B. Stickstoff, Kohlenstoffdioxid) besprüht, was dem Kühlgut rundum schnell und schonend Wärme entzieht. Bei einer nachfolgenden leichten Erwärmung um einige Grad verflüchtigen sich die Kühlmittel wieder. Der Kühlvorgang wird meist durch Fließbänder ermöglicht.

Wesentlich schneller erfolgt die Kühlung beim Eintauchen in verflüssigte Gase, was jedoch technisch ineffektiver ist und heute industriell nicht eingesetzt wird. Daneben gibt es die klassische Kühlung durch einfaches Einlagern der Nahrungsmittel in Tiefkühlhäuser, die auch als Lagerhallen benötigt werden. Für das Einlagern frischer Waren werden hier oft abgetrennte Schleusen oder Eingangsräume verwendet, in denen die Temperatur im Vergleich zur übrigen Halle niedriger ist, um ein schnelles Einfrieren zu ermöglichen und die Hallenkühltechnik nicht zu überlasten.

Bei der Herstellung von Tiefkühlkost gelten strenge Arbeitsschutzbestimmungen. Insbesondere die Sprühkülung ist lebensgefährlich. Schutzkleidung ist vorgeschrieben. In Türen zu Räumen mit Tiefkühltechnik dürfen in Deutschland keine Schlösser eingebaut werden, es sei denn sie können unabhängig vom Schließzustand von innen ohne Kraftaufwand geöffnet werden, wobei die Tür beim Lösen des Mechanismus von allein aufspringen muss und nicht erneut zufallen darf. Dazu werden oft einfache frostsichere Hebelverschlüsse eingebaut, die durch ihr Eigengewicht die Tür bei leichtem Handdruck von innen öffnen lassen.

Verbrauch

Nach Angaben des Deutschen Tiefkühlinstitutes wurden in Deutschland 2006 knapp 3,11 Millionen Tonnen Tiefkühlkost verzehrt (pro Person 37,7 kg). Davon gingen 53,7% in den Lebensmittelhandel, 46,3% in die Außer-Haus-Verpflegung. Der wertmäßige Umsatz betrug 10,05 Mrd. Euro.

Verbrauch von Tiefkühlkost in Deutschland seit 1996

Der gesamte Verbrauch (Privatverbraucher, Außer-Haus-Verpflegung) von Tiefkühlerzeugnissen inkl. Speiseeis stieg in Deutschland im Jahr 2005 auf über 3,5 Millionen Tonnen.

Tiefkühlkost in t 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Gemüse 234.200 246.100 258.200 269.100 274.100 292.000 279.400 283.900 288.200 291.600
Obst und Fruchtsäfte 27.500 52.400 61.100 59.600 64.900 66.600 60.700 60.300 62.300 64.200
Kartoffelerzeugnisse 327.400 328.300 336.400 335.800 359.400 362.600 357.600 373.300 394.200 406.200
Fleisch einschl. Wild 154.600 155.400 218.500 236.900 243.900 201.600 234.000 228.100 226.200 221.900
Geflügel einschl. gefrorenes 376.000 350.000 331.000 329.000 324.000 342.000 307.000 315.000 307.000 285.000
Fische, Fischerzeugnisse 151.700 157.400 175.700 180.400 183.600 207.500 206.800 204.500 223.200 233.400
Milcherzeugnisse 4.200 4.200 9.500 8.700 8.200 8.400 8.900 9.200 9.200 10.100
Fertiggerichte 570.400 637.900 681.300 722.300 758.900 838.200 881.900 961.200 992.800 1.000.700
Back- und Teigwaren 210.100 236.600 336.700 426.000 457.300 480.100 500.200 497.100 515.500 534.500
Eiskrem 518.000 535.500 532.700 558.500 524.000 521.500 539.500 561.400 517.600 535.400
Insgesamt 2.574.100 2.703.800 2.941.100 3.126.300 3.198.300 3.320.500 3.376.000 3.494.000 3.536.200 3.583.000

Quelle: Statistisches Bundesamt, Jahrbuch 2006

Quellen

  1. TLMV §1 Abs.1