Pille danach

Präparat zur postkoitalen Empfängnisverhütung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. November 2004 um 09:52 Uhr durch Treverer (Diskussion | Beiträge) (Religiöse Sicht). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Pille danach ist ein hormonelles Mittel zur Verhütung bzw. Beendigung ungewollter Schwangerschaften, wenn bei nicht ausreichend geschütztem Geschlechtsverkehr Sperma in die Vagina der Frau eingedrungen ist oder sein könnte (z.B. durch ein gerissenes Kondom). Die Pille danach muss je nach Präparat innerhalb 48 oder 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Die Wirkung ist umso sicherer, je früher das Präparat eingenommen wird.

Wirkmechanismus

Die Pille danach hat je nach Zyklusphase eine unterschiedliche Wirkungsweise: Sie verhindert entweder den Eisprung, sofern dieser noch nicht stattgefunden hat, oder sorgt dafür, dass eine gegebenenfalls bereits befruchtete Eizelle sich nicht in der Gebärmutter einnisten kann. Sie wirkt also sowohl als Ovulations- wie auch als Nidationshemmer. (Quelle: netdoktor.de, profamilia, BzgA u.a.) Die Pille danach ist nur als Notlösung zu verwenden, sie kann eine vernünftige Empfängnisverhütung (z.B. durch die Antibabypille, Spirale, das Kondom oder das Diaphragma) nicht ersetzen. Auch ist sie nicht so sicher wie die verlässlichen Verhütungsmittel und verursacht zum Teil erhebliche Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen.

Juristische Sicht

Die Pille danach ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Zur Zeit (Ende 2003) wird diskutiert, ob die Pille danach auf Grund der Erfahrungen in anderen europäischen Ländern aus der Verschreibungspflicht entlassen werden soll. Eine endgültige Entscheidung ist aber nicht vor Mitte 2004 zu erwarten.

Die Einnahme der Pille danach gilt in Deutschland nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) rechtlich gesehen nicht als Abtreibung. Mit der Pille danach ist also nach juristischer Definition keine Abtreibung möglich. Insofern darf sie nicht mit der so genannten Abtreibungspille verwechselt werden, die auch nach §218 StGB eine bereits existierende Schwangerschaft beendet. Aus ethischer oder philosophischer Sicht besteht dieser Unterschied nach Ansicht von Kritikern nicht.

Religiöse und ethische Sicht

Aus religiösen und ethischen Gründen wird die Pille danach unter anderem von den christlichen Kirchen, im Islam und im Judentum abgelehnt, da für sie das menschliche Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt (und nicht erst mit der Einnistung) und unter dieser Perspektive der Einsatz der Pille danach die Tötung menschlichen Lebens darstellt. Auch die Lebensrechtsbewegung lehnt das Präparat aus diesem Grund als unethisch ab.

Präparate

Zur Zeit werden zwei unterschiedliche Präparate angeboten: Das reine Gestagen Levonorgestrel (Handelsnamen: Duofem, NorLeva, Vika bzw. Vikela) und eine Östrogen-Gestagen-Kombination (Handelsname: Tetragynon)

Siehe auch: Juzpe-Regime, Mifepriston.

Notfallverhütung mit der gewöhnlichen Antibabypille

In vielen Antibabypillen sind dieselben Hormone wie in der Pille danach enthalten. Aus diesem Grund ist es möglich, mit diesen Arzneimitteln die gleiche Wirkung wie mit der Pille danach zu erzielen. Allerdings besitzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine der Antibabypillen eine Zulassung zur Notfallverhütung und die Anwendung als Notfallverhütung wird deshalb auch nicht in der Packungsbeilage dokumentiert, was in einigen Staaten allerdings mittlerweile Vorschrift ist.

Aus diesen Gründen ist es sehr wichtig, im Vorhinein mit der Frauenärztin zu klären, ob das Präperat für die Notfallverhütung geeignet ist, welche Risiken bestehen und in welchem Zeitraum und in welcher Dosis die Antibabypillen eingenommen werden müssen.

Die Menge an Antibabypillen, die für eine Notfallverhütung notwendig sind, variiert je nach Produkt zwischen 8 und 50 Pillen und es kann, wie bei der Pille danach, zu Übelkeit und Erbrechen kommen.

Viele Informationen und Diskussionen zur Pille danach: [1]