Willkür

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Willkür steht für:

  • historisch ein offizielles Privileg von Kurfürsten
  • soziologisch das soziale Handeln in Gesellschaft, siehe Wille
  • medizinisch die bewusste Kontrolle von Körperfunktionen, siehe Willkür (Medizin)
  • juristisch eine ins Belieben des Rechtssubjektes gestellte Ausgestaltung eines Rechtsgeschäftes, siehe Willenserklärung


Siehe auch: Wille (Begriffsklärung)

Wiktionary: Willkür – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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