Die Winterzeit ist die Zeitperiode, die am letzten Sonntag des Monats Oktober beginnt und am letzten Sonntag des Monats März mit der Sommerzeit endet. Mit dem Beginn der Winterzeit werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt, um den verkürzten [[Tag]esphasen Rechnung zu tragen bzw. sie zu kompensieren. Die Umstellung erfolgt in der Regel um 3 Uhr.
Die Winterzeit entspricht dabei der Normalzeit.
Der Wechsel von Normalzeit auf Winter- und Sommerzeit wurde im Jahre 1980 durch Erlass eingeführt. Zum einen wollte man sich bei der Zeitumstellung an die Nachbarländer anpassen, zum anderen hatte dies energiepolitische Hintergründe.
Auszug aus dem Zeitgesetz vom 25. Juli 1978 in der geänderten Fassung vom 13. September 1994:
§ 3 Ermächtigung zur Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an diejenige benachbarter Staaten durch Rechtsverordnung für einen Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen. (2) Die mitteleuropäische Sommerzeit soll jeweils an einem Sonntag beginnen und enden. Die Bundesregierung bestimmt in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 den Tag und die Uhrzeit, zu der die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt und endet, sowie die Bezeichnung der am Ende der mitteleuropäischen Sommerzeit doppelt erscheinenden Stunde. |