Das Wort Unterschrift kann zwei Bedeutungen tragen. Einmal kann eine Unterschrift nicht mehr als Gegenteil einer Ueberschrift sein. Sie gibt hier eine räumliche Vorstellung eines Zusammenhangs von Zeichen. Meistens aber wird unter einer Unterschrift ein Namenszug verstanden. Ein solcher Namenszug gilt als einmalig und somit als eine Leistung, die einen einzelnen Willen bekundet. Vor allem im Vertrag werden Unterschriften geleistet. Historisch geht die Verwendung der Unterschrift in Rechtsakten wahrscheinlich auf das Siegel zurueck. Die Abstraktion der Rechtsvorstellung findet wiederum in der elektronischen Unterschrift Unterschrift, digatal codierte ihren Fortgang und weitere Entwicklung.