Swisscoy

Verband der Schweizer Armee im Kosovo
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Die Swisscoy ist ein Freiwilligenverband der Schweizer Armee im Kosovo. Er wird im Rahmen der friedensfördernden Militärmission der NATO im Kosovo mit einem Kontingent von maximal 220 Personen von der Schweiz zur Verfügung gestellt und finanziert.

Die Bezeichnung Swisscoy (Swiss Company) ist mittlerweile irreführend, da es sich lediglich zu Beginn des Einsatzes in den Jahren 1999-2003 um eine einzelne Kompanie handelte. Heute wird das Schweizer Kontingent als zwei Kompanien geführt: eine Infanterie- und eine Logistikkompanie. Daneben gibt es etlich OPCON unterstellte kleinere Detachemente. Die Gesamtleitung hat ein National Contingent Commander (NCC) mit seinem Stab.

Stationierungsort

Der Grossteil des Verbandes ist in einer ehemaligen Gummifabrik bei Suva Reka, dem sogenannten Camp Casablanca, stationiert. Der Name rührt von der weissen Farbe der Wohn-Container her und hat sich als Radio Casablanca auch auf das dort von Schweizern, Österreichern und Deutschen gemeinsam produzierte Rundfunkprogramm übertragen.

Gliederung

Die beiden Schweizer Kompanien stellen zusammen mit drei österreichischen Kompanien das Manöver-Bataillon Dulje. Dieses steht unter österreichischem Kommando und wird innerhalb der Multi National Task Force South (MNTF(S)) der KFOR eingesetzt.

Aufgaben

Schwergewicht der Logistikkompanie bilden die Wasseraufbereitung, die Material- und Treibstoffversorgung, der Campunterhalt, die Strassentransporte, die Übermittlung und die Verpflegung der Swisscoy und des Manöver-Bataillons Dulje. Die Infanteriekompanie hat die Campsicherung, die Patrouillentätigkeit und insbesondere den Schutz der ethnischen Minderheiten im Kosovo als Hauptaufgabe.

Ein Helikopter vom Typ Superpuma wird der MNTF(S) für Transporte zur Verfügung gestellt.

Bewaffnung

Vor Inkrafttreten der Revision des Militärgesetzes im Jahre 2001 (Art. 66a MG) waren die Soldaten der Swisscoy ausschliesslich zum Selbstschutz bewaffnet und trugen ihre persönliche Waffe (Pistole SIG P220 oder Sturmgewehr Stgw 90) nur ausserhalb des Camps. Bei Arbeiten innerhalb des Camps blieb die Waffe in einem speziellen Container eingeschlossen. Erst mit dem neuen Art. 66a MG wurde eine Beteiligung an den eigentlichen Bewachungsaufgaben des Bataillons in Form einer Infanteriekompanie möglich.