Gegenkönig
bezeichnet man einen König der gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wird, um diesen zu stürzen
Als Gegenkönig bezeichnet man einen König, der – aufgrund zerrütteter, instabiler oder unklarer Machtverhältnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge – gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wurde, um diesen zu stürzen. Gegenkönige traten in Wahlmonarchien wie dem deutschen Reich häufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich.
Manche der Gegenkönige konnten sich mit ihrem Herrschaftsanspruch durchsetzen und wurde als rechtmäßige Könige anerkannt (z.B. Friedrich II.). Bei einigen (z. B. Heinrich II. (Bayern), Ekbert II. (Meißen)) ist ihr Status als König oder Gegenkönig bis heute umstritten.
bekannte deutsche Gegenkönige
- Arnulf der Böse (Bayern) (919 möglicherweise gegen Heinrich I.)
- Rudolf von Rheinfelden (1077-1080 gegen Heinrich IV.)
- Hermann von Salm (1081-1088 gegen Heinrich IV.)
- Konrad von Franken (1127-1135 gegen Lothar III., deutscher König Konrad III. 1138)
- Friedrich II. (1212-1215 gegen Otto IV.)
- Heinrich Raspe (1246-1247 gegen Friedrich II.)
- Wilhelm von Holland (1248-1254 gegen Friedrich II. und Konrad IV.)
- Alfons von Kastilien (1257-1273 gegen Richard von Cornwall, †1272)
- Karl IV. (1346 gegen Ludwig IV.)
- Günther von Schwarzburg (1349 gegen Karl IV.)
- Friedrich von Braunschweig und Lüneburg (1400 gegen Wenzel)
englische Gegenkönige
- Wilhelm der Eroberer (1066 gegen Harald II.)
- Harald Hardraada (1066 gegen Harald II.)