Diskussion:Arbeitszeitgesetz

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Torsten.heise in Abschnitt Lücken im Artikel

Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Verkaufsstellen? --145.254.87.248 13:36, 17. Apr 2005 (CEST)

Gilt das Beschäftigungsverbot an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen auch für Tankstellen? --145.254.87.248 13:36, 17. Apr 2005 (CEST) ey tanke

=> Man kann mit Radio Eriwan antworten: Im Prinzip ja, aber es gibt ja die ganzen Ausnahmeregelungen.grap 13:40, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es muss auch schon vor 1993 ein "Arbeitszeitgesetz" gegeben haben. habe das gerade in einem Buch von 1986 gelesen... --217.233.67.20 18:54, 6. Jan. 2007 (CET)Beantworten

=> Amtlich wird das Gesetz derzeit wie folgt zitiert (http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html#BJNR117100994BJNG000600307): Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), zuletzt geändert durch Artikel 229 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407). Davor gab es diverse Entwürfe und lange Diskussionen sowie deren Veröffentlichung und die Arbeitszeitordnung. In der Literatur wird in der Zeit schon mal von Arbeitszeitgesetzen (Plural) gesprochen und damit sind alle Gesetze gemeint, die Regelungen zu Arbeitszeiten trafen. Dann gibt es sicher auch Literatur mit schlicht falschem Vokabular. grap 13:40, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Arbeitszeitgesetz

Warum sagt mein seit 20 Jahren bestehender Arbeitsvertrag das ich eine 40-Stunden-Woche habe? Warum sagt mein Tarifvertrag das ich eine 38,5-Stunden-Woche habe?

Nun kommt also diese Neuerung namens Arbeitszeitgesetz daher und sagt das ich theoretisch eine 60-Stunden-Woche habe! Sofern in einem gewissen Ausgleichszeitraum 48 Stunden nicht überschritten werden.

Dieses Gesetz soll eigentlich dem Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gelten; und andererseits eine Flexibilisierung der Arbeitszeit möglich machen, z.B. bei unerwartetem Arbeitsandrang.

Das Gesetz stellt sich für mich als letzte Rettungsmöglichkeit dar, 48 Stunden im Durchschnitt dürfen nicht überschritten werden. Aber ich habe ja einen Arbeitsvertrag (40 Stunden je Woche) und bin Gewerkschaftsmitglied (38,5 Stunden je Woche). Die günstigste Lösung für mich ist also der Tarifvertrag mit 38,5 Stunden. Aber Dank dieses Gestzes bin ich jetzt so flexibel das ich 48 Stunden, oder mehr, je Woche leiste. Wo bleibt da die Aussage der "Günstiger-Regelung", zählt nur das für den Arbeitgeber günstigere, oder muss da noch der Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers berücksichtigt werden?

Wo liegt eigentlich die Flexibilität wenn ich aufgrund der "Kann-Option des §3" täglich 10 Stunden arbeite? Eine vom Arbeitgeber ausgenützte Verlängerung auf 10 Stunden täglich, im Rahmen des Ausgleichzeitraumes bezüglich 48 Stunden, stellt für mich keine Flexibilität zu Grunde. Dies ist ein starres Verhalten auf die höchstmögliche Arbeitszeit und nicht flexibel!

Der Gesetzgeber schreibt einen freien Tag pro Woche vor, den Sonntag. Am Sonntag darf nur in sehr bestimmten Ausnahmen gearbeitet werden. Also bezieht sich die 48-Stunden-Regelung auf 6 Arbeitstage, ergibt 8 Stunden pro Tag!

Und hier kommt der gedankliche Oberhammer:

Wenn der Gesetzgeber eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden als normal annimmt, warum hat er dann in §3 Satz 1 formuliert "die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten".

Sie kann unter gewissen Umständen, siehe Folgeparagraphen die Ausnahmen regeln, auf 10 Stunden verlängert werden. Wenn die 10 Stunden zum Normalfall werden, warum hat der Gesetzgeber dann nicht gleich formuliert "die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten" ????

Wir haben in Deutschland über 4 Mio. Arbeitslose, gleichzeitig haben die Beschäftigten zig Millionen Überstunden. Betriebe erwirtschaften Gewinne im Milliardenbereich und bauen gleichzeitig Arbeitsstellen ab! Die Überstunden könnten durch neue Arbeitsplätze ersetzt werden und sowohl die Sozialkassen als auch die Wirtschaft beflügeln. Beflügelt werden aber nur überteuerte, sich selbst bedienende Manager und Politiker.

Leidtragend ist die gesamte Bevölkerung. Sie wird durch immer neue Abgaben zur Finanzierung der Sozialkassen, (Rente mit 67) und dubioser Manager oder Betriebsräte, sowie der Selbstbedienungsmentalität der Politiker (Namen sollten bekannt sein), ausgepresst.

Rechtsanwälte und Ihre Beiträge muss man unterscheiden lernen, auf welcher Seite stehen Sie?

Auf der Seite der Arbeitgeber oder der der Arbeinehmer?

Wer hat wohl die größeren Finanzmittel und damit die Macht und das Recht hinter sich?

Noch eine kleine Anmerkung zum Thema Pause laut ArbZG. Bei einer Beschäftigung über 6 Stunden muss der Arbeitgeber euch 30 Minuten Pause gewähren! Zwischen 2 Dienstschichten muss eine Ruhezeit von 11 Stunden liegen. 24 Stunden minus 11 Stunden Ruhezeit ergibt somit 13 Stunden. Bei einer täglichen Beschäftigung von 6-8 Stunden könntet ihr somit 5 Stunden Pause machen.

Allerdings könnte dies zu betrieblichen Problemen führen. --85.180.19.191 18:42, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

=> Das Gesetz mus eine Gratwanderung machen. Regelungen zum Entgelt, Urlaub, Arbeitszeit etc. sind laut Grundgesetz Sache der Tarifparteien und der Staat hat sich da nicht einzumischen. Vereinbarungen zu einer beispielsweise 40-Stundenwoche fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Tarifparteien oder gar direkt in den individuellen Arbeitsvertrag. Für Regelungen zur Länge der täglichen Arbeitszeit und Lage der Pausen sind die Betriebsparteien zuständig. Ein Gesetz darf hier nicht unnötig eingreifen!

Das Arbeitszeitgesetzt kommt deswegen als Arbeitnehmerschutzgesetz daher, ähnlich wie ein Jugendschutzgesetz oder ein Mutterschutzgesetz. Es spannt damit einen Rahmen auf, der durch die genannten zuständigen Parteien dann konkretisiert und ausgefüllt werden muss. Das Problem ist, dass der Rahmen so beschaffen sein muss, dass jenseits des Rahmens tatsächlich und für Gerichte beweisbar gesundheitsbeinträchtigende Arbeitsverhältnisse beginnen. Andere Regelungen wären beim Bundesverfasssungegericht wohl gekippt worden.

Ein weiterer wichtiger Hintergund ist, dass ja 1984 bereits nicht nur mit großem Aufwand die 38,5 Stundenwoche in der Metallindustrie tariflich erstritten wurde, sondern gleichzeitig auch Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit erstmalig vereinbart wurden. Darin liegt ein enormes Potenzial zur Produktivitätssteierung, das nach wie vor noch unzureichend genutzt wird (klar nach China outsourcen ist für das Management spannender und weniger herausfordernd). Im ersten Schritt allerdings erwies sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Flexibilisierungsregelungen in den Tarifverträgen erst einmal die alte AZO als ein zu enges und starres Korset, in dem die Tarifparteien zu wenig Spielraum hatten. Die Reform zum Arbeitszeitgesetz war schon aus diesem Grunde (es gab etliche weitere) notwendig. Daher der Anspuch, Flexibilisierung zu unterstützen. Natürlich trägt das Gesetz dann auch deutlich die Handschrift der Kohl-Ära. grap 13:40, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Lücken im Artikel

Ich bin nicht der Meinung, dass noch mehr Informationen hier hinterlegt werden sollten. Es soll schießlich nicht das ganze Gesetz wiedergegeben werden, oder? Ich würde sogar noch ein paar Passagen kürzen! Wer mehr über das Gesetz wissen möchte kann schließlich dem Link folgen und selbst nachlesen. -- Torsten.heise 15:17, 16. Jul. 2007 (CEST)Beantworten