Politik in Hamburg hat eine Besonderheit darin, dass es sich beim Stadtstaat Freie und Hansestadt Hamburg sowohl um eine Gemeinde als auch um einen Gliedstaat handelt. Hamburger Politik dreht sich dementsprechend von Details der Kommunalpolitik bis hin zum bundespolitischen Einfluss des Landes durch den Bundesrat.


Politisches System Hamburgs
Rechtliche Grundlagen des politischen Systems sind das Grundgesetz und die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Freie und Hansestadt Hamburg besitzt als Gliedstaat (Land) der Bundesrepublik Deutschland eigene Staatlichkeit. Sie ist Republik, Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat. Zugleich ist sie eine einzige Gemeinde (Einheitsgemeinde), eine Trennung zwischen staatlichen und gemeindlichen Aufgaben findet nicht statt.
Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) wird ausgeübt durch die das Bürgerschaft) (Volksvertretung, Landesparlament) sowie unmittelbar durch Volk (Volksgesetzgebung.
Die ausführende Gewalt (Exekutive) liegt grundsätzlich beim Senat (Landesregierung).
Die rechtsprechende Gewalt (Judikative) wird durch die insgesamt 18 hamburgischen Gerichte (siehe Liste deutscher Gerichte) ausgeübt, darunter das Hamburgische Verfassungsgericht).
Übersicht über die Legislaturperioden
vor 1945
siehe Hauptartikel Geschichte Hamburgs
1945 bis zur letzten Bürgerschaftswahl
Hamburg wurde von 1946 bis 1953 sowie von 1957 bis 2001 von SPD-geführten Senaten regiert. Zwischenzeitlich gab es von 1953 bis 1957 eine bürgerliche Koalition aus CDU, FDP und Deutscher Partei unter dem CDU-Politiker Kurt Sieveking. Nachdem 1993 das Hamburgische Verfassungsgericht die Bürgerschaftswahl von 1991 aufgrund undemokratischer Kandidatenaufstellungen der CDU Hamburgs für ungültig erklärte, konnte erstmals eine Wählervereinigung (STATT Partei DIE UNABHÄNGIGEN) mit dem ehemaligen CDU Rebellen Markus Wegner ins Rathaus einziehen und bis 1997 mit der SPD kooperieren. Anschließend regierte eine Koalition aus SPD/GAL. Seit den Wahlen im Oktober 2001 regierte eine Koalition von CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive (PRO) und der FDP, die nach dem Auseinanderbrechen der PRO am 9. Dezember 2003 durch den Ersten Bürgermeister Ole von Beust (CDU) aufgekündigt wurde. Die Neuwahlen am 29. Februar 2004 endeten mit einer absoluten Mehrheit für die CDU. Die Partei Rechtsstaatlicher Offensive, die noch bei den letzten Wahlen 19,4 % der Stimmen erhielt, und die ProDM/Schill von Ex-Innensenator Ronald Schill und Euro-Kritiker Bolko Hoffmann verpassten ebenso wie die FDP den Einzug in die Bürgerschaft. Die vor 2001 44 Jahre lang regierende SPD musste mit 30,5% ihr schlechtestes Ergebnis nach 1945 hinnehmen, während die GAL deutlich zulegen konnte.
Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft seit 1945 | ||||||
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Wahltermin | Wahlbeteiligung | SPD | CDU | FDP | GAL | Sonstige (Auswahl) |
13.10.1946 | 79,0% | 43,1% | 26,7% | 18,2% | - | KPD: 10,4% |
16.10.1949 | 70,5% | 42,8% | 34,5% (VBH) | - | DP: 13,3%, KPD: 7,4%, RSF: 2,0% | |
01.11.1953 | 81,0% | 45,2% | 50,0% (Hamburg-Block) | - | KPD: 3,2% | |
10.11.1957 | 77,3% | 53,9% | 32,2% | 8,6% | - | DP: 4,1% |
12.11.1961 | 72,3% | 57,4% | 29,1,2% | 9,6% | - | DFU: 2,9% |
27.03.1966 | 69,8% | 59,0% | 30,0% | 6,8% | - | NPD: 3,9% |
22.03.1970 | 73,4% | 55,3% | 32,8% | 7,1% | - | NPD: 2,7% |
03.03.1974 | 80,4% | 45,0% | 40,6% | 10,9% | - | DKP: 2,2% |
04.06.1978 | 76,6% | 51,5% | 37,6% | 4,8% | 4,5% (BL 3,5%; GLU 1,0%) | DKP: 1,0% |
06.06.1982 | 77,8% | 42,7% | 43,2% | 4,9% | 7,7% | HLA: 0,7% |
19.12.1982 | 84,0% | 51,3% | 38,6% | 2,6% | 6,8% | DKP: 0,4% |
09.11.1986 | 77,8% | 41,7% | 41,9% | 4,8% | 10,4% | HLA: 0,7% |
17.05.1987 | 79,5% | 45,0% | 40,5% | 6,5% | 7,0% | HLA: 0,4% |
02.06.1991 | 66,1% | 48,0% | 35,1% | 5,4% | 7,2% | REP: 1,2% |
19.09.1993 | 69,6% | 40,4% | 25,0% | 4,2% | 13,5% | STATT: 5,6% |
21.09.1997 | 68,7% | 36,2% | 30,7% | 3,5% | 13,9% | DVU: 4,97% |
23.09.2001 | 71,0% | 36,5% | 26,2% | 5,1% | 8,6% | Schill 19,4% |
29.02.2004 | 68,7% | 30,5% | 47,2% | 2,8% | 12,3% | Pro DM/Schill: 3,1% |
laufende Legislaturperiode
Am 17. März 2004 wählte die Bürgerschaft Ole von Beust erneut zum Ersten Bürgermeister. Der Senat besteht zur Zeit aus folgenden Mitgliedern:
- Birgit Schnieber-Jastram (CDU), Behörde für Soziales und Familie und Zweite Bürgermeisterin
- Dr. Michael Freytag (CDU), Finanzbehörde
- Udo Nagel (parteilos), Behörde für Inneres
- Gunnar Uldall (CDU), Behörde für Wirtschaft und Arbeit
- Jörg Dräger, PhD (parteilos), Behörde für Wissenschaft und Gesundheit
- Axel Gedaschko (CDU), Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
- Carsten-Ludwig Lüdemann (CDU), Justizbehörde
- Alexandra Dinges-Dierig (CDU), Behörde für Bildung und Sport
- Prof. Dr. Karin von Welck (parteilos), Kulturbehörde
Volksentscheide
siehe Artikel Volksgesetzgebung in Hamburg
aktuelle Themen der Landespolitik
Hochschulpolitik
Der Senat betreibt gegenwärtig die Umstrukturierung der Hamburger Hochschullandschaft. Nachdem in den letzten Jahren Studiengebühren erst für auswärtige Studierende eingeführt wurden, dann für Langzeitstudierende ist nun die allgemeine Studiengebühr erklärtes Ziel des Senates.
- Empfehlungen der Strukturkommission an den Senator für Wissenschaft und Forschung der Freien und Hansestadt Hamburg zur "Strukturreform für Hamburgs Hochschulen" (Januar 2003) PDF
- HIS-Gutachten zum Umbau der Universität Hamburg (Februar/ Juni 2004, mit dem Titel: "Auswirkungen der Empfehlungen der Strukturkommission auf den Ressourcenbedarf der Universität Hamburg", Bearbeiter: Horst Gerken, Christiane Büchter, Hochschul-Informations_System GmbH (HIS), Hannover) PDF
Volksentscheid Neues Wahlrecht in Hamburg
Am 13. Juni 2004 wurde zusammen mit der Europawahl auch über einen Volksentscheid des Hamburger Bündnisses Mehr Demokratie e.V. abgestimmt. Der Volksentscheid (unterstützt auch von GAL und FDP) erreichte 256.507 Ja- (21,1% der Wahlberechtigten) und 129.035 Nein-Stimmen. Der Vorschlag der Bürgerschaft (CDU, SPD und PRO) bekam nicht genügend Stimmen (197.524 (16,3%) Ja, 169.446 Nein).
Am 11. Oktober 2006 änderte die Bürgerschaft in zweiter Lesung das noch unerprobte Volkswahlgesetz und fügte diesem Komponenten hinzu, die die Auswahlmöglichkeit beschränken, wie z.B. eine Relevanzschwelle für die Wahlkreislisten, die 5-Prozent-Hürde für die Wahlen zu den Bezirksversammlungen sowie eine Mehrheitsklausel für die Landesliste.
Am 4.12.2006 reichten die Oppositionsparteien der Hamburgischen Bürgerschaft zusammen mit den Wahlrechtsinitiatoren von Mehr Demokratie Verfassungsklage vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht ein. Neben den angeführten Änderungen rügten die Antragstellter außerdem eine Verletzung des Grundsatzes der Organtreue. Eine Entscheidung des Hamburgischen Landesverfassungsgerichts wird für den 27. April 2007 erwartet.
abgeordnetenwatch.de
Seit dem 8. Dezember 2004 gibt es in Hamburg außerdem die Möglichkeit den Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft online Fragen zu stellen. Die Antworten sind anschließend auch online nachzulesen. Abgeordnetenwatch ist damit Hamburgs virtuelles Wählergedächtnis und möchte den Wählern bei der nächsten Wahl, dann ja nach dem neuen Wahlrecht, die Wahl erleichtern. www.abgeordnetenwatch.de
weitere Themen
- Privatisierung von Stadtvermögen, etwa des Landesbetrieb Krankenhäuser
- Bambule, Bauwagenplatz-Kultur
- Elbquerung
- Elbvertiefung
- Mühlenberger Loch
- Nordstaat
- wachsende Stadt (HafenCity), Gentrifizierung
Siehe auch: Hamburger Bürgermeister, Hamburgische Bürgerschaft, Ergebnisse der Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland