Diskussion:Verfolgungsbetreuung

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Juli 2007 um 09:40 Uhr durch Boris Fernbacher (Diskussion | Beiträge) (Polemischer Begiff). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Boris Fernbacher in Abschnitt Polemischer Begiff

POV

Allein die Einleitung „Verfolgungsbetreuung meint das zielgerichtete und absichtliche Setzen von hohen Anforderungen an Arbeitslose, um sie aus dem Leistungsbezug auszugrenzen oder die Leistungen zu kürzen. Die Anforderungen richten sich z.B. an ihre Flexibilität oder an den Umfang der Bewerbungsbemühungen. Verfolgungsbetreuung geht mit verschärfter Kontrolle einher.“ ist ja wohl POV ohne Ende. Es wird der Einruck erweckt, als sollten Menschen zu Unrecht aus dem Leistungsbezug gedrängt werden. In Wirklichkeit geht es doch darum, dass Leistungsbezieher sich an den Gedanken gewöhnen sollen, dass Ihre bislan ungeprüften Angaben zu den Voraussetzungen des Leistungsbezugs seitens der Behörden auch überprüft werden. Wer im Antrag versichert hat, der Arbeitsvermittlung zur Verfügeung zu stehen wird doch nicht ernsthaft beanstanden wollen, dass das Arbeitsamt Fragen stellt und stichprobenartig seine kostbare Zeit in Anspruch nimmt? Im gegenwärtigen Zustand scheint mir die Sache eine ideologische Theoriefindung und der Artikel eigentlich ein Fall für einen LA zu sein. --Lung (?) 10:30, 21. Jan 2006 (CET)

Sicherlich sind die derzeitigen Formulierungen angreifbar. Vielleicht finden wir gemeinsam bessere. Ich bin zufälligerweise direkt nach Einstellung des Artikels darauf gestoßen, habe mich auch gleich daran "gerieben", merkte dann aber, daß der Autor noch dran arbeitete und wollte daher erst mal abwarten wie er (der Artikel) sich entwickelt.
Meine Auffassung ist, daß der Artikel derzeitig als Kritik an bestimmten Versuchen der Arbeitsagenturen (korrekter: der Arbeitsverwaltung? Ist im Moment wohl nebensächlich), diejenigen Leistungsempfänger zu identifizieren, die ungerechtfertigt Leistungen beziehen, zu verstehen ist. Wenn das andere Nutzer genauso sehen, dann ist der Artikel in der jetzigen Form POV. Andererseits ist der Begriff in manchen Kreisen, die diese Maßnahmen kritisieren, offensichtlich im Umlauf. Also ist der Artikel als solches gerechtfertigt.
Können wir den Einleitungssatz nicht so fassen, daß er schon in der Einleitung deutlich macht, daß dies ein („Kampf“)-Begriff derjenigen ist, die sich gegen anstehende Veränderung im Sozialsystem wehren wollen und mit der Absicht benutzt wird, diese Veränderungen zu verhindern.
Wäre das dann besser? Gruß --Raubfisch 10:43, 21. Jan 2006 (CET)
Das würde mich auch interessieren, wie verbreitet dieser Begriff ist, und von wem er hauptsächlich benutzt wird. Ehrlich gesagt ist mir die Bedeutung der Begriffsbildung nicht geläufig, soll das heißen, dass da jemand anstatt betreut zu werden, verfolgt wird oder wie? Meine totale Unkenntnis soll nicht gegen den Artikel sprechen, aber für eine Verständlichmachung des Lemmas in der Einleitung. Vielleicht ist es auch noch zu früh für eine Enzyklopädie, weil die Begriffsbildung noch im Gange ist? --Regiomontanus 11:45, 21. Jan 2006 (CET)
Sollte sich jemand gegen derartiges Behördenverhalten wehren wollen, wäre eine NPOV-Definition der Wikipedia sicher hilfreich. In gewissem Umfange setzten wir inzwischen die Begriffe selbst, so dass mit der Nennung in WP aus einer Begriffsbildung ein anerkannter Begriff wird. --ST 11:55, 21. Jan 2006 (CET)

Dieser Artikel ist zu 100% POV. Wollte man das Lemma retten, müsste man die polemische Zielsetzung des Begriffs zumindest ausführlich problematisieren. Es wundert mich sehr, welches Verständnis hier einige von Wikipedia und einem neutralen Artikel haben. --GS 12:14, 21. Jan 2006 (CET)

Ich bin ja nicht der Meinung, dass der Artikel NPOV ist. ;-) --ST 12:16, 21. Jan 2006 (CET)
Ich bestreite die Relevanz des Begriffs (nicht die der damit verbundenen Vorgänge, aber die gehören zu Hartz IV oder ähnlichen Lemmata). --Regiomontanus 12:32, 21. Jan 2006 (CET)
Vermutlich mit gutem Grund. Leider ist die Mehrheit ja gegenüber Relevanzbegründungen taub. Daher dürfte ein LA kaum durchkommen, auch wenn ich z.B. für ihn stimmen würde. Die prinzipielle Inklusion ist ja gerade ein Ergebnis der QA-Diskussion und der Power-LA-Virenbefall-Kampagne. --GS 13:01, 21. Jan 2006 (CET)
Was hast Du gesagt? "Die prinzipielle Inklusion ist ja gerade ein Ergebnis der QA-Diskussion und der Power-LA-Virenbefall-Kampagne." Versteh ich nicht. --Raubfisch 13:58, 21. Jan 2006 (CET)

Also der Artikel beginnt wirklich sehr POVmäßig; alerding impliziert das ja auch schon das Lemma. Der Begriff ist mir übrigens nicht geläufig. --C.Löser Diskussion 13:01, 21. Jan 2006 (CET)

Neutralität

Ich habe den Artikel jetzt einwenig umgestellt, mit Überschriften versehen und die Definition der Historie und des betreffenden Diskurses entsprechend angepasst. Das war auch notwendig, weil in der bisherigen Diskussion mehr in den Begriff hinein projeziert wurde, als das, was der Artikel adaequatio rei möglichst objektiv darstellen wollte. Die Darstellung des Diskurses und der Historie schien mir die neutralste From der Darstellung zu sein. Gibt es weitere Vorschläge, für eine interessensfeie Darstellung des Begriffs? Bitte keine Debatten pro und contra Sozialabbau, Hartz IV etc. - Grüße, andrax 13:25, 21. Jan 2006 (CET)

Was hast Du gesagt? "Das war auch notwendig, weil in der bisherigen Diskussion mehr in den Begriff hinein projeziert wurde, als das, was der Artikel adaequatio rei möglichst objektiv darstellen wollte.." Versteh ich auch nicht. --Raubfisch 13:58, 21. Jan 2006 (CET)
Ein Artikel sollte den Begriff ideologiefrei darstellen, er spiegelt den Begriff der Wirklichkeit entsprechend wider, ohne, dass der Autor sich von Interessen geleitet sieht. Thomas von Aquin hat den terminus adaequatio rei et intellectus geprägt (Übereinstimmung der Sache und des Verstandes) oder einfach adaequatio (Übereinstimmung) rei (Sache, Gegenstand des Zuerkennenden). Grüße, andrax 14:43, 21. Jan 2006 (CET)
  • Hat der Begriff nun seine Herkunft in einem nicht näher beschriebenen Arbeitskampf mit nicht näher Beschriebenen Zielen des Arbeitskampfes, der in einer Behörde ausgetragen wurde, oder stammt er von der (Journalistin?) Dorothee Fetzer und wurde von vornherein als Kampfbegriff initiiert? Gruß --Lung (?) 13:51, 21. Jan 2006 (CET)
Die Herkunft des Begriffes liegt in diesem Arbeitskampf der Arbeitsamtsmitarbeitern aus Bochum um ihre Arbeitsbedingungen. Durch die Vorgaben ihrer Arbeitsverwaltung sahen sie sich in ihren beruflichen Aufgaben missbraucht. Ich habe das jetzt im Artikel ergänzt. Soll ich das detailierter beschreiben? Güße, andrax 13:55, 21. Jan 2006 (CET)

Ich zitiere die Mitarbeiter des Arbeitsamtes: Zitat: Wir als Beschäftigte haben ganz aktuell die neue Geschäftspolitik des Vorstandes auszubaden. (…) Mit unserem nachstehendem Statement, das auch der Presse zugeleitet wird, wollen wir aufzeigen, dass die Sozialpolitik von Regierung und Vorstand der BA die Rahmenbedingungen der Beschäftigten der Arbeitsämter erheblich verschlechtert. (…) Den Arbeitslosen droht die „Verfolgungsbetreuung“. Konkret bedeutet das, jede mögliche und unmögliche Gelegenheit zur Verhängung einer Sperrzeit wird genutzt. Der Druck auf die Arbeitslosen macht auch vor den Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern nicht halt. Es werden Hitlisten eingerichtet, mit dem Ziel, zu schauen, wer in welcher Zeit wie viele Sperrzeiten verhängt. In der Arbeitsvermittlung verschärft sich der Umgangston mit den Arbeitslosen, in der Leistungsabteilung brechen die Kolleginnen und Kollegen unter der Flut von Leistungseinstellungen und Sperrzeitbescheiden zusammen. (…) Die Ideenliste zur Schröpfung der Arbeitslosen scheint schier unerschöpflich, ebenso wie der Druck auf die KollegInnen in der BA, diese Ideen umzusetzen. (…) Ist es der massive Druck, mit welchem der BA-Vorstand seine Mitarbeiter in den Arbeitsämtern zwingt, an der Grenze der gesetzlichen und moralischen Legalität, gegen Arbeitslose vorzugehen, allein mit dem Ziel, ihnen die finanzielle Lebensgrundlage zu kürzen oder zu sperren? Gerhard Küster AA Dortmund Brigitte Fuchs AA Bochum Franz Mevenkamp AA Münster Redaktionsteam ver.di Landesbezirk NRW, März 2003, -- andrax 14:19, 21. Jan 2006 (CET)

Hier - siehe Zitat - gehen die Arbeitnehmer mit der Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen an die Öffentlichkeit. Sie kämpfen damit um bessere Arbeitsbedingungen. Soziologisch nennt man das Arbeitskampf. andrax 16:54, 21. Jan 2006 (CET)
  • Achja, und zur Person von Frau Fetzer, die ja als Referenz für den (wissenschaftlichen Begriff?) Verfolgungsbetreuung herhalten mußte, ist es da nicht so, dass sich ihre wesentliche Beschäftigung aus diesem Thread ergibt, der zumindest NPOV Äußerungen von ihrer Seite nicht erwarten läßt, da sie neben anderen erstaunlichen Beschäftigungen - doch wohl eindeutig einseitig die Interessenvertretetung derer übernommen hat, die jede Änderung im überkommenen System der Arbeitsverwaltung und den damit verbundenen Transferzahlungen ablehnen? -- Gruß Lung (?) 14:34, 21. Jan 2006 (CET)
Daß es ein wissenschaftlicher Begriff sei, hat ja wohl niemand behauptet.
Es erscheint mir eindeutig, daß es ein Kampfbegriff derjenigen ist, die sich gegen die Modernisierung unserer Sozialsysteme und gegen die Maßnahmen, die den Leistungsmißbrauch eindämmen sollen, wehren wollen. Wenn der Artikel neutral sein soll, dann muß diese Einordnung ganz deutlich werden. Der Artikel sollte den Kontext darstellen, in dem der Begriff entstanden ist und darf nicht selbst zum Medium für Angriffe gegen diese Reformen werden. Ist das ein Weg zur Neutralität des Artikels? --Raubfisch 14:40, 21. Jan 2006 (CET)
  • Der einzige Weg (Sofern man den Artikel nicht lieber löscht und den kleider nur knappen seriösen Teil seines Inhalts in ein geeignetes Lema aus dem Bereich Arbeitslosigkeit und daraus resultierender Bedarf an Soziallleistungen einbaut. Gruß --Lung (?) 14:47, 21. Jan 2006 (CET)
Mir scheint, du verwechselst den Gegenstand mit der Darstellung. Der Gegenstand ist sicher als politisches Schlagwort zu Kategorisieren. Wir haben lediglich die Aufgabe diesen Begriff objektiv darzustellen. Wo fehlt dir in der Darstellung die Seriösität? --andrax 15:57, 21. Jan 2006 (CET)

Zur Relevanz nur ein paar Beispiele:

  • google: 583 für Verfolgungsbetreuung [1] zum Vergleich der Jargonbegriff: Wholecar : 699 oder Zigarettenwährung : 345
  • zentraler Begriff im Schwarzbuch Harz IV: Dorothee Fetzer: Verfolgungsbetreuung, Schikanen und Verletzungen der Privat und Intimsphäre
  • Feststehender Begriff z.B. bei Ver.di
  • die Jahre lange Präsenz und Aktualität des Sozialabbau-Diskurs etc.

-- andrax 16:04, 21. Jan 2006 (CET)

  • Der Vergleich ist nicht Dein Ernst? Das eine ist ein Begriff aus einer kriminellen Subkultur, und da möglicherweise etabliert. Das andere (mit noch weniger Treffern) soll ein etablierter Begriff aus der sozialpolitischen Diskussion in der Öfentlichkeit sein? --Lung (?) 16:16, 21. Jan 2006 (CET)
Oder Böckenförde-Diktum : 545 - seit Mai 2004 in der Wikipedia Kategorie:Soziologie, 2 Literaturangaben. Ich glaube, die Frage der Relevanz können wir uns schenken. Was ist den nun mit der Darstellung nicht okay? -- andrax 16:33, 21. Jan 2006 (CET)
  • Ich habe zwischenzeitlich für Löschen gestimmt: Meines Erachtens wird hier nichts weiter versucht, als einen aktuellen politischen Kampfbegriff, der eine deutlich diskriminierende Tendenz gegenüber den Behörden und Mitarbeitern der Arbeits- und Sozialverwaltung erkennen läßt und auch nicht etwa aus einem Arbeitskampf stammt, sondern aus internen politischen Auseinandersetzungen in Behörden, in ein Enzyklopädisches Lemma zu überführen. All dies offensichtlich mit dem Ziel, damit auf die öffentliche Meinungsbildung in einer aktuellen Frage durch einseitige Diskreditierung von Maßnahmen der Behörden Einfluß zu nehmen. Dies ist nicht die Aufgabe einer Enzyklopädie, es ist ihr Mißbrauch für (Partei)politische Zwecke. --Lung (?) 16:47, 21. Jan 2006 (CET)
Das widersprich völlig dem sachlichen Teil der Diskussion, zu dem wir wieder zurückkommen sollten. So, wie du gerade argumentierst könntest du auch gegen Blühende Landschaften, Gießkannenprinzip, Sozialabbau, Präventionsstaat, Leitkultur, McDonaldisierung ... argumentieren. Grüße, andrax 17:01, 21. Jan 2006 (CET)

Nachdem ich mit meinen bescheidenen geistigen Fähigkeiten, die weder durch ein Soziologiestudium, noch vertiefende gewerkschaftliche Erfahrung oder gar praktische Erfahrungen in Arbeitskämpfen beeinflusst sind, den Artikel und vor allem auch die Disk quergelesen habe, komme ich zu dem Ergebnis: löschen und vielleicht Teilaspekte in andere Artikel einarbeiten. Ich will das mal aus meiner Sicht begründen:

  • Begriff: wer verfolgt den Betreuten um ihn zu betreuen?
  • Begriff: ist für mich ein Kunstwort um eine bestimmte Aktion zu verschlagworten
  • Aktion: Die hier genannten Zitate von Mitarbeitern eines bestimmten Arbeitsamtes sind bezeichnender Weise aus einer Gewerkschaftsquelle. Die Interessenlage ist damit wohl eindeutig.
  • Aktion: Allein die in dem Zitat abgegebene Begründung für die zur Wehrsetzung gegen die angebliche "Verfolgungsbetreuung" spricht Bände und begründet auch den Artikel-POV.

Wenn der Dienstherr seine Beamten bzw. Angestellten anweist, ihr Ermessen eng anzuwenden, um Missbrauch möglichst zu verhindern, dann ist doch die Begründung: ".allein mit dem Ziel, ihnen die finanzielle Lebensgrundlage zu kürzen oder zu sperren" wohl POV in Reinkultur. Ich schlage folgenden Abschnitt z.B. in Arbeitsvermittlung vor: Die Verfolgungsbetreuung ist ein Begriff der 2003 von einigen Mitarbeitern eines Arbeitsamts geprägt wurden, die sich gegen eine interne Behördenanweisung zur Missbrauchsverfolgung wendeten. --Pelz 22:31, 21. Jan 2006 (CET)

  • a) Jede Meinungsäußerung ist POV (egal ob von einer Regierung, Partei, Gewerkschaft) - darum geht es also nicht.
  • b) In Arbeitsauseinandersetzungen, bei denen die Leute damit zur Gewerkschaft und auch an die Öffentlichkeit gehen, werden Meinungen vorgetragen.
  • c) Diese Auseinandersetzung hat ganz offensichtlich Einfluss auf einen bestimmten Diskurs. Der Begriff wird für vergleichbare Vorgänge - in der Meinunsäußerung - verwandt.
  • d) Wenn der Dienstherr seine Beamten bzw. Angestellten anweist, ... - die größeren Zusammenhänge wurden zumindest in älteren Versionen des Artikels erklärt.

Wir haben es hier also mit einem historischen Ereignis und mit einem Diskurs zu tun - der sogar wesentlichen Eingang in das Scharzbuch Harz IV gefunden hat, den wir objektiv und nachvollziehbar darstellen müssen. Dass ist unser Job. Das der Begriff eine Meinunsäußerung darstellt, wird ja wohl nicht so schwer darzustellen sein, sollte aber für dich beim Schreiben aber kein Problem darstellen. Grüße, andrax 23:37, 21. Jan 2006 (CET)

Relevanz? Trotz gut 600 Googletreffern sprechen zdf.de und die verlinkte Sendung vom 29.04.05 für eine deutliche Relevanz. Das Problem ist zudem bekannt und belegt (der ZDF-Artikel liefert schöne Quellen). Ich finde es soweit ok, die Formulierung ist bestimmt nicht perfekt, aber da bin ich leider auch kein König drin. Das Wort ist recht neu, aber es hat sich schon durchgesetzt. ((ó)) Käffchen?!? 12:50, 22. Jan 2006 (CET)

Danke für den Hinweis. Zurzeit läuft ja noch der LA. Sicher ist der Hinweis dort auch interessant. Grüße, andrax 18:04, 22. Jan 2006 (CET)

„die Einrichtung roulierender Trainingsmaßnahmen für Berufsrückkehrerinnen

Was sind roulierende Trainingsmaßnahmen?


Ich kann mir vorstellen, dass es sich evtl. um eine Wortneuschöpfung handeln könnte... allerdings wäre mir der Sinn dann etwas suspekt... --Keigauna 10:18, 23. Jan 2006 (CET)

roulieren siehe Duden: rou|lie|ren <sw. V.; hat> [frz. rouler < afrz. roller, → rollen]: 1. (veraltet) umlaufen. ... - Trainingsmaßnahme ist eine gängige Bezeichnung für Fortbildungsmaßnahmen. gr, andrax 18:53, 23. Jan 2006 (CET)

Danke, ich dachte nämlich eher, dass es was mit dem englischen to rule zu tun hat, was ja, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, so viel wie jemanden erziehen zu tun hat? Könnte ja auch sein...--Keigauna 21:02, 23. Jan 2006 (CET) Allerdings störte mich dabei ein bisschen das O vor dem U ;-)))

Einleitungstext

... habe ich erstmal hierher verschoben, da ich ihn so nicht kapiere. Könnte m.E. klarer, einfacher, weniger konfliktandeutend formuliert sein. stinknormaler Benutzer 01:41, 24. Jan 2006 (CET)


Der Begriff wurde 2003 geprägt als Parole des sozialpolitischen Meinungskampfes, mit welcher insinuiert werden soll, es würden künftig höhere Anforderungen an Arbeitslose bei der Geltendmachung eines Leistungsanspruches gestellt und sie würden hierbei schikaniert. Angeblich entstammt der Begriff Protesten gewerkschaftlich organisierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeter des Arbeitsamtes Bochum gegen neue Verwaltungsanweisungen zur Kontrolle der Leistungsempfänger, die neben der Einführung von Kontrollmechanismen für Arbeitslose einerseits, andererseits naturgemäß auch zu zusätzlicher Arbeitsbelastung der Beamten und Angestellten der Verwaltung führt. Die von den Arbeitsagenturen zu überprüfenden Anforderungen richten sich z.B. an die „Flexibilität“ oder an den Umfang eigener Bewerbungsbemühungen, sie gehen mit verschärfter Kontrolle einher. Als Sanktion können Leistungen in der Höhe gekürzt oder ganz eingestellt werden. Heute wird der Begriff im Diskurs um den Sozialstaat verwendet. In diesem Zusammenhang soll der Begriff Verfolgungsbetreuung nicht das Handeln des einzelnen Fallmanagers oder einer Sachbearbeiters bezeichnen, sondern allgemein die als restriktiv empfundenen Vorgaben seitens der Politik und der Verwaltungsspitze. (Def. vgl. D. Fetzer - Literatur, S. 31)

Konkretion

Hier finde ich einen recht anschaulichen, dabei nicht irgendwie parteipolitisch oder propagandistisch motivierten Bericht, den ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Dergleichen gibt es tatsächlich, man muss nicht Soziologe oder PDS-Sympathisant sein, um von Behördenwillkür betroffen zu werden. Der Artikel sollte nicht nur eine akademisch abgehobene Metadebatte über den Begriff darstellen, sondern deutlich machen, worum es im Alltag der Arbeitslosen auf den Arbeitsämtern dabei tatsächlich geht. stinknormaler Benutzer 02:25, 24. Jan 2006 (CET)

Kritik

Ich habe mal einleitend einen Kapitel Kritik angelegt. Offensichtlich erschienen mir bislang vor allem die Punkte "Befürwortung von Kontrollmaßnahmen" sowie Kritik am "polemischen" Gehalt des Begriffes. Weitere wichtige Aspekte? andrax 17:51, 25. Jan 2006 (CET)

Zum Löschantrag

Benutzer:ThePeter hat in der Löschdiskussion möglicherweise neue Argumente eingebracht, die aber nicht nur diesen Artikel, sondern eine ganze Reihe von Artikeln betreffen, die als "Kampfbegriffe" interpretiert werden. Diese Argumentation richtet sich also nur einschließend auch gegen den dieses Lemma, zielt aber auf eine ganze Kategorie von Lemmata, von der dieses Lemma nur das dritte in einer Reihe von gelöschten Lemmas wäre.

Allerdings lautete der Löschantrag anders, er enthielt keine neuen Argumente, da der Löschantragsteller die alten Löschdiskussionen bestenfalls überflogen hat. Der alte Löschantrg ist daher formell ungültig und es wäre im Sinne weiterer Löschungen mit der Argumentation von ThePeter, die eindeutig nicht nur diesen Artikel betrifft, sinnvoller, einen neuen Löschantrag zu stellen. Wie dem auch sei, der jetzige LA macht keinen Sinn und ich werde ich wieder löschen, wozu ich laut Regel 6 der Löschregeln berechtigt bin. -- schwarze feder 16:17, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Sperrung des Artikels

Leider ist der Artikel aus nachvollziehbaren Gründen bis zum Ende der Löschdiskussion gesperrt. Das ist insofern fatal, dass er nun nicht verbessert werden kann, ich denke dabei an eine neutralere und vielleicht auch fundiertere Darstellung (falls sich das jemand zutraut). Im gegenwärtigen Zustand wird er wohl eher der Löschung anheimfallen, bedauerlicherweise. --Hardenacke 17:41, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Formuliere doch bitte genauer deine Verbesserungsvorschläge? -- andrax 11:38, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist doch mehr Dein Gebiet. :-) Ich wollte nur, dass sich überhaupt etwas tut, denn so kann der Artukel auch jetzt nicht bleiben. --Hardenacke 14:59, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Arbeitsvermittler des Arbeitsamtes Bochum ... gibt es dafür Quellen, Belege? --Hardenacke 15:01, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Mitteilungen der ver.di -Fraktionen im BPR und der BJAV im Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen; sowie der ver.di Landesfachgruppe Arbeitsverwaltung. März 2003: [2] Vgl. auch Dorothee Fetzer S. 31 1. Absatz. --15:31, 9. Jun. 2007 (CEST)
S.a. Professorein Helga Spindler unten: selbst kritische Mitarbeiter in Arbeitsämtern sprechen hier schon von „Verfolgungsbetreuung“ [3] --andrax 18:04, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Quellen

Irgendwelche Gewerschaftsleute wie Fetzer, die in obskuren Schwarzbüchern publizieren, als ernsthafte Referenzen, für ausgedachte Theorien anzugeben, ist schon recht unverfroren. Genauso lächerlich die unseriösen Weblinks. 84.56.197.167 15:18, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es wurden Dokumente gewünscht, die finden sich nunmal im Original vor allem Bei ver.di. Synoptische Quellen habe ich eingefügt: insb. Butterwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaates. 3., erweiterte Aufl. 2006. VS-Verlag. -- andrax 15:35, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ein weiteres Beispiel: Nach einem Leitbild, das die Bertelsmann - Stiftung vorschlägt, soll der Casemanager gegenüber dem Arbeitslosen die Rolle des „teacher, preacher friend and cop“ einnehmen. (21) „Eine Hand“ soll nicht nur Hilfevereinbarungen vorschreiben, den Hilfebedürftigen „fürsorglich belagern“ ( 22 ) „Ungemütlichkeit“ organisieren (23 ), sondern durch gleichzeitige Drohung mit Leistungseinstellung oder Zurückhaltung von Geldleistungen auch diktieren dürfen, was zu tun ist. Das ist vor allem Kontrolle aus einer Hand; selbst kritische Mitarbeiter in Arbeitsämtern sprechen hier schon von „Verfolgungsbetreuung“. Schon wird versucht, Arbeitslose in Kategorien zu erfassen, die nicht nach Fähigkeiten und beruflichen Anforderungen, sondern nach dem Maß von Integrationswilligkeit und Persönlichkeitsstörung unterscheiden, und darauf Strategien auszurichten, die nur wenig mit Arbeitsvermittlung zu tun haben. … [4] ... Helga Spindler, Professorin für Öffentliches Recht von der Universität Essen. --andrax 18:02, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist hier nichts anderes als Überflutung mit unpassenden Referenzen und Literatur um den Leser irreführend und manipulativ von einer nicht vorhandenen Relevanz und Existenz des Begriffs zu überzeugen. 84.56.206.61 19:07, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Mag schon sein, aber der Begriff existiert, wird in bestimmten Kreisen verwendet und ist damit relevant, ob er gefällt oder überhaupt zutreffend ist, ist eine andere Sache. Wenn es ein oder zwei Belege zur Kritik gefunden werden, wäre mir auch wohler. Oder ist es tatsächlich so, dass der Begriff von seinen Kritikern total ignoriert wird? --Hardenacke 20:31, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Im zitierten Evaluationsbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales taucht der Begriff Verfolgungsbetreuung nicht auf und lässt sich auf nicht dafür vereinnahmen. Die zitierten Abschnitte zur Kundensegmentierung bei der Bundesagentur für Abeit sind so wie sie im Artikel zitiert werden aus dem Zusammenhang gerissen. Es wird ignoriert, dass in dem Evaluationsbericht dokumentiert wird, dass die Anzahl der Sperrzeiten in den vergangen Jahren mit Ausnahme des Jahres 2003 nicht zugenommen haben und die Bundesagentur Sonderprogramme für Geringqualifizierte und Ältere zusätzlich aufgelegt hat. Daher wurde der Evaluationsbericht als Quelle gelöscht. [[Benutzer:88.73.79.242 11:47, 18. Jun. 2007 (CEST)


Bitte unterschreibe deine Beiträge, sonst sind sie irrelevant.
Bitte belege deine Behauptungen, sonst sind sie irrelevant.
Bitte unterlass das undiskutierte Löschen ganzer Textpassagen, sonst wirst du als Vandale gemeldet und gesperrt.
Bitte nimm zur Kenntnis, dass der Begriff VB dort nicht auftauchen muss, um ein Argument zu belegen, und dass der Text nicht vollständig zitiert werden muss, sondern nur das, was zum Thema und Gedankengang gehört.
Wenn dadurch der Text unzulässig verzerrt worden sein sollte, begründe, inwiefern das der Fall ist, sonst ist dein Beitrag irrelevant. Jesusfreund 11:42, 18. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Revert „Kampfbegriff“

Hallo JF, ich halte Deine Reverts nicht für zielführend. Es ist schon richtig, einen solchen Begriff, der nur von einer Seite in der Auseinandersetzung gebraucht wird, bereits in der Einleitung als solchen zu kennzeichnen. Dass es kein neutraler, allseitig verwendeter Begriff ist, ist ja wohl unstrittig. Gruß --Hardenacke 20:36, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wichtig ist, das der point of view herausgestellt wird, das macht sehr schön die wissenschaftliche Darstellung des Bergriffs seitens Butterwegge: Er bezeichnet nach Christoph Butterwegge in „Gewerkschaftskreisen und Arbeitsloseninitiativen die Drangsalierung der Betroffenen mittels mehr oder weniger subtilen Drucks“. Meinst du nicht, dass damit klar ist, dass der Begriff nicht von der Regierung oder von den Arbeitgeberverbänden stammt? Können wir eine Bewertung nicht getrost den Lesern überlassen? Das die Leser ihre Wertungen vornehmen, sehen wir doch anhand der Reaktionen in der Lösch-Diskussion, dort werden tatsächlich die entsprechenden Wertungen vorgenommen. Wertungen und Kritik gehören sicher in den Artikel, aber sollten wir nicht auch hier den point of view herausstellen und ihn belegen?. Zudem haben wir den Absatz "Kritik", findest du das der nicht deutlich genug ist? Gruß, --andrax 10:53, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Relevanz

Die Relevanz des Begriffs wird mit guten Gründen bestritten. Befürworter des Artikels, versuchen, durch Verweis auf einzelne Verwendungen des Begriffs die Relevanzbehauptung zu stützen. Zuletzt wurden sogar Vordiplomsarbeiten herangezogen. Seminararbeiten sind aber definitiv keine reputablen Quellen. Betrachtet man aber diese Arbeit genauer, wird eigentlich die Relevanzlosigkeit des Begriffes durch sie belegt. Es heisst in einer Fußnote zu der einzigen Erwähnung des Begriffs: "'Verfolgungsbetreuung' ist ein Begriff, den Professionelle des damaligen Arbeitsamts Bochum 2003 geprägt haben, um politisch oder dienstlich sanktionierte Exklusionsstrategien zu bezeichnen. Durch überzogene Anforderungen an Bewerbungsbemühungen und Flexibilität oder durch verschärfte Kontrollen sollen Klienten aus dem Leistungsbezug hinausgedrängt werden." Es ist also kein wissenschaftlicher Begriff. Woher der Begriff stammt, zeigt vielmehr ein Blick in das Literaturverzeichnis. Hier gibt es eine einschlägige Publikation. Sie heisst: Fetzer, Dorothee 2006: Verfolgungsbetreuung, Schikanen und Verletzungen der Privat und Intimsphäre, in: Agenturschluss (Hg.), Schwarzbuch Hartz IV. Sozialer Wandel und Widerstand – eine Zwischenbilanz, Berlin/ Hamburg, 31-45. Es handelt sich um eine Publikation der sog. Aktion Agenturschluss (s. auch Wikipedia). Was ist Agenturschluss? Eine PDS-nahe (Beleg) Aktion der organisierten Linken. Sie taucht sogar in den Verfassungsschutzberichten unter Linksextremismus auf (Verfassungsschutzbericht Berlin, 2005, S. 252, VS-Bericht Hamburg 2004, S. 86 um nur zwei zu nennen) Der Verfassungsschutz Berlin zitiert die Gruppe mit folgender Zielsetzung: “Uns geht es nicht um Arbeitsplätze zu den Bedingungen des Kapitals, sondern um eine andere Gesellschaft jenseits von Lohnarbeit und Kapitalismus! [...] Für den Kommunismus!“ (S. 252). Für die Wikipedia gibt es also neben dem Relvanzgrund auch noch gute andere Gründe, sich solche Begriffe nicht zueigen zu machen. Fazit: der Begriff taucht im linksradikalen Umfeld auf, sonst nicht (Beleg). Wikipedia ist aber nicht Indymedia. Ein Forum für solche Ziele gibt es bereits (Indymedia). --GS 12:02, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Verfolgst du mit deiner VS-Manie schon DGB Mitarbeiter? Darf Dorothee Fetzer vom DGB [5]und Koordinierungsausschuß der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen Bremen nicht in einer Publikation veröffentlichen, dessen Herausgeberinnen sich "Agenturschluss" nennen, selbst wenn diese Herausgeber mit deiner VS-Quelle identisch wären? Willst du hier die Kontaktschuld einführen? Übrigens bezieht sich Dorothee Fetzer auf Prof. Dr. Helga Spindler Professorin für öffentliches Recht, Sozial- und Arbeitsrecht an der Universität Essen. Sie thematisiert "Verfolgungsbetreuung" in diversen Beitragen (z.B.[6]) Das ist allemal schon eine wissenschaftlich reputative Referenz. Ist jetzt auch schon der VS Verlag für Sozialwissenschaften entstanden aus dem Zusammenschluss der beiden traditionsreichen sozialwissenschaftlichen Verlage Westdeutscher Verlag (gegründet 1947) und Leske + Budrich (gegründet 1974) für dich linksextremistisch: Dort findet sich die gestern von mir eingepflegte Referenz: Christoph Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates. 3., erweiterte Aufl. 2006. ISBN 978-3-531-44848-0. Auch der Autor des VS-Verlages nimmt Bezug auf den Beitrag von Dorothee Fetzer. Natürlich ist V. keine primärer wissenschaftlicher Begriff, sondern wird von der Wissenschaft aufgenommen, um eine gesellschaftliche Position für eine bestimmte Entwicklung des Sozialstaates zu verdeutlichen. Das ist seitens der Wissenschaft legitim und notwendig und für uns eine täglich Praxis des N.P.O.V. Ist auch Attac jetzt linksextremistisch, weil sie über das Thema "Verfolgungsbetreuung" öffentlich informiert und diskutiert? Mit deiner VS-Manie übertreibst du hier und trägst damit politischen p.o.v. in die WP. Deine Referenzinterpretation arbeitet hier mit bedenklichen Original research (OR)[7]. Ich fände es zuträglciher, wenn deine Recherche sich stärker auf wissenschaftliche Publikationen sich konzentriert, die Thema und Begriff behandeln. Politische Wertungen – vom VS liegt zu dem Begriff noch nicht mal eine Wertung vor – halte ich dagegen, gerade bei der politisch aufgeheizten Diskussion in der Löschantragsdiskussion und hier auf dieser Seite, nicht für sehr konstruktiv. Grüße, -- andrax 13:24, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Andrax, folgendes meine ich ganz unironisch: Wenn ich die Argumentation bezüglich Deines Ideals einer kritischen Wikipedia richtig verstanden habe, so müssen Begriffe doch dekonstruiert und auf ihren politischen Kern zurückgeführt werden, damit das ideologisch Umfeld der Entstehung eines Begriffes offengelegt wird. Wenn dieses Lemma erhalten bleiben sollte, so wäre zumindest dieses zu leisten. Gruß --GS 16:14, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Die Dekonstruktion betrifft eher die Wissenschafttheorie, dort hat sie die Wissenschaft sehr voran gebracht. Das schätze ich. Mein Arbeitsideal in der WP ist die Neutral Point Of View Policy – NPOVP (s. meine Anmerkungen dazu). Ein Prinzip in Wissenschaft und Journalistik, dass sich mit der Ablehnung von Wahrheiten sehr gut verträgt, wie die Methoden der Dekonstruktion auch. Wir können gerne einen Punkt aufmachen, in dem der Diskurs des Themas innerhalb der radikalen Linken dargestellt und bewertet wird. Da kenne ich mich nicht so aus. Wenn du dazu wissenschaftliche Literatur hast, wäre das einer politischen Referenz, wie der VS es nun einmal ist, vorzuziehen. Vielleicht helfen ja Rezensionen des "Arbeitsagenturschluss"-Buches weiter? Das wäre meine erste Vermutung, wo wir reputative Quellen für diesen Punkt herbekommen könnten. Gruß, -- andrax 18:23, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Übrigens kommt die "Berliner Zeitung" in ihrem Bericht über das "Scharzbuch" ohne VS-Bericht aus: [8]. Auch bei heise-online wird ein solcher Zusammenhang nicht dargestellt. Interessant ist, dass die BZ auch auf Widersprüche innerhalb der Anti-Hartz IV Demonstrationen hinweist. Dagegen erscheint mir dein VS-Hinweis sehr vereinnahmend und undiffrenziert. Wo liegen diese Differenzen? Welche ideologischen Differenzen tun sich zwischen (lt. BZ) Gewerkschaften und Attac auf? Sind beide Organisationen überhaupt radikal links oder gar im VS-Sinne linksextrem? Das scheint mir so nicht annähernd eindeutig. Also VS, da lass ich lieber die Finger von. -- andrax 18:44, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Relevanz kann man hier auch jenseits des VS belegen - auch mit einer Fachtagung, die von der Regierung finanziert wurde: In Fachkreisen [9] zum SGB-II findet der Begriff in der Auseinadersetzung mit dem Konzept des aktivierende Sozialstaats [10].und dem damit verbundenen Perspektivwechsel [11] in der Sozialpolitik seine Verwendung. Hierbei wird die Problematik der Koppelung von Hilfeleistungen und Sanktionen hervorgehoben und die Konflikte zwischen politischen Zielvorgaben, sozialrechtlichen Vorgaben und Individualrechten ebenso thematisiert, wie die sich verändernden Rollen der Mitarbeiter in den Sozialbehörden.

vgl. Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der aktivierende Sozialstaat [12]. Vgl. Fachtagungen Netzwerk SGB II, dazu die angegebene Literatur: Michael Wolf, FH Koblenz, (2006), Uwe Berlit (2006). Vgl.: Helga Spindler (2003), Fördern und Fordern – Auswirkungen einer sozialpolitischen Strategie auf Bürgerrechte, Autonomie und Menschenwürde, in: Sozialer Fortschritt S. 11-12. Helga Spindler(O.J./2005): Wohin steuert der Sozialstaat? [13] (Leicht gekürzt inzwischen veröffentlicht : Umbau des deutschen Sozialstaats durch neue Steuerungselemente und Hartz IV in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2005, Heft 1 S. 50 – 62). Vgl.: Peter Schruth (2004): Hartz IV bzw. das neue SGB II: Auf dem Weg in den autoritären Staat – eine Material- und Argumentationssammlung. Vgl.: Daniel Bieber, Volker Hielscher, Peter Ochs, Christine Schwarz, Simon Vaut: Organisatorischer Umbau der Bundesagentur für Arbeit. Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission.

Gruß, -- andrax 11:50, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Strafverfolgung und Missbrauchsdebatte

Den Aspekt "Strafverfolgung und Missbrauchsdebatte" habe ich anhand eines Fachjournalbeitrags eines Hochschulmitarbeiters ergänzt. Dietrich Schoch berichtet in seinem Beitrag Sozialhilfe und Missbrauchsdiskussion in der "Zeitschrift für das Fürsorgewesen" Ausgabe Nr. 10/1998 an, dass Mitarbeiter des Sozalamtes in einem Zeitraum von 18 Monaten 185 Strafanzeigen gestellt haben. Mitarbeiter des Amtes, das für ein bestimmtes Bürgerrecht verantwortlich ist, gingen also - so die Kritik - dazu über, staatsanwaltschaftiche Aufgaben zu übernhemen: " Es kann nicht Aufgabe eines Sozialamtes sein, sich als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft zu verstehen. Die ausnahmslose Verfolgung von Verdachtsfällen in einem solchen Umfang durch Strafverfahren kann kein geeignetes Mittel der Sozialhilfe sein." Der Konflikt zwischen der Aufgabe der Sozialämter die Bürger zu betreuen und wie in diesem Fall gar auf Verdacht die Hilfesuchenden einer "Verfolgung" auszusetzen, wird in ähnlicher Form ja bereits von den Bochumer Arbeitsvermittlern, von Ver.di von Professorin Spindler und anderen aufgezeigt. Mein Vorschlag wäre, diesen Aspekt weiter zu vertiefen. --andrax 14:48, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Fußnote 19

Wieso kann ich in der Fußnote 19 nirgendwo die Ziffern A.3, A.27, B.1, B.3, B.5 oder E.2 finden? Heißt BGB nicht Bürgerliches Gesetzbuch? Franquesa 17:28, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Literatur

Benutzer:Franquesa hat die Literaturangabe "AA-Runbrief" entfernt und dies mit Google-Treffern begründet. Ich finde dies unsinnig. Literaturangaben sollten nie aufgrund von Google-Treffern sondern ausschließlich aufgrund inhaltlicher Relevanz eingestellt/gelöscht werden. Mir scheint der AA-Rundbrief inhaltich relevant zu sein. -- schwarze feder 18:07, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Zumindest sollte jemand die Existenz nachweisen können. Denn das Teil heißt BA-Rundbrief [14] und widersinnig ist es schon, wenn am 6. März 2003 BA-Rundbrief 23/2003 erschienen ist mit dem BA-Rundbrief 1/2003 auf den 7. März zu warten. Entweder, dieser ominöse AA-Rundbrief wird genauer bezeichnet oder er bleibt draußen. -- Achates Differenzialdiagnose! 19:13, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Die Bundesagentur bietet Rundbriefe und Geschäftsanweisungen von 2003 nicht mehr an, aber andere reputable Quellen beziehen sich auf solche Rundbriefe, z.B. hier oder hier. Ich vermute daher allenfalls einen Druckfehler, aber die Existenz der angegebenen Quelle lässt sich dadurch nicht in Abrede stellen. Vielleicht lässt sich der Text noch in älteren Cache-Versionen im Original irgendwo auftreiben. Jesusfreund 19:25, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn Nummer 1 je veröffentlicht wurde, gibt ja schließlich auch Interna. Wenn ich jetzt noch den Link dazulege, hier wird ganz unten „die Gültigkeitsdauer der BA-Rundbriefe 13/2003 vom 10. Februar 2003 und 119/2003 vom 10. November 2003“ verlängert, dann erhärtet das den Verdacht, dass die Teile chronologisch sortiert sind. Und dann müsste nach den Gesetzen der Logik, die Nummer 1 möglicherweise im Januar, spätestens vor dem 6. März erschienen sein. Also sollte derjenige der die mögliche Primärquelle drinnenhaben will klären, wer der Urheber ist. -- Achates Differenzialdiagnose! 19:46, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nach den Gesetzen der Logik ist irgendwann mal auch eine Nr 1. vor einer Nr. 13 und 119 veröffentlicht worden, richtig. Ich habe die Agentur angemailt, ob sie mir einen Rundbrief vom 7. März 2003 zugänglich macht. Mehr geht momentan nicht, es sei denn jemand besitzt diese Rundbriefe noch oder es gibt öffentliche Sammelausgaben davon. Jesusfreund 19:52, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nur der Neugierde halber: Welche? -- Achates Differenzialdiagnose! 22:14, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Also: Das Knäblein kennt ein Mädelein, das an der Quelle sitzt. Der BA-Rundbrief 1/2003 vom 7. Januar 2003 mit dem Aktenzeichen Ia1 - 5402.31/6300.3/7714/2603/2657 betrifft die „Methodische Grundlagen der Beratung; Grundwerk individueller Beratung "Richtig beraten, Anregungen, Techniken" (RAT)“. Ich zitiere aus dem Rundbrief: „Ziel des Grundwerks ist die Sicherung und Erhöhung der Beratungskompetenz in der BA. Hierzu bedarf es einer Harmonisierung der Beratungskonzepte und –methoden in der Berufsberatung Jugendlicher und der Arbeitsberatung erwachsener Kunden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anliegen und Beratungsbedarfe, die Jugendliche und Erwachsene aufgrund ihres Alters, ihrer beruflichen Vorerfahrung und ihrer materiellen Rahmenbedingungen haben.“ weiter „R A T ist deshalb nicht nur eine Arbeitshilfe für aktive Beraterinnen und Berater und eine Grundlage für die Qualifizierung von Beratungsfachkräften in der BA, sondern soll auch zur Qualifizierung der Beratungsarbeit in diesem Handlungsfeld außerhalb der BA beitragen. Kooperationspartner und interessierte Dritte können R A T über die Geschäftsstelle für Veröffentlichungen in Nürnberg kostenpflichtig anfordern.“ Kleiner Hinweis: Beratung ist nicht das gleiche wie Vermittlung. -- Achates Differenzialdiagnose! 11:20, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der Zusammenhang ist doch der, dass die Bochumer Agentur für Arbeit eben aufgrund der Anweisungen der BA eigene Anweisungen für die Mitarbeiter formuliert hat. Dann wäre es nicht wie du vermutest der BA-Rundbrief (der auch das falsche Datum hat), sondern wie von der Autorin angegeben der AA-Rrundbrief. Da unser Job darin besteht, den point of view der Autorin wiederzugeben, brauchen wir nicht denn AA oder BA-Rundbrief und es reicht die Referenz auf ihren Beitrag im Schwarzbuch. Wenn uns der AA-Brief weiter interessiert, könnte jemand bei der Autorin oder bei dem Betriebsrat der Bochumer Arbeitsagentur anfragen. Könnte letzteres nicht dein Kontakt machen, Achates? -- andrax 02:15, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe meinen Job getan und aus Bochum kenne ich bestenfalls die, die unter Söhne und Töchter im Ortsartikel stehen und selbst dann kenn ich die nicht. Kinder, ihr wollt die Quelle, ihr findet den Herausgeber raus ich gehe mal davon aus, dass es reichen müste, sich eine Liste der rund 180 Agenturen für Arbeit zu nehmen an den Ortsnamen vermutlich nur noch ein @arbeitsagentur.de hintanzusetzen und zu fragen: „Sag mal hast Du im Mätz einen AA-Rundbrief herausgegeben?“ So einfach geht das. -- Achates Differenzialdiagnose! 07:54, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kritik

Boris Fernbacher hat den Satz eingefügt:

"Kritisiert wird insbesondere die „polemische Zielsetzung des neugeschaffenen Begriffs“, der schon in seinem Namen die Abwertung der Reformmaßnahme enthalte."

Stammt das als Zitat aus der Quelle darüber? -- Mbdortmund 19:19, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das ist aus dem Kritikabschnitt weiter unten. Also nicht von mir. Das muss halt in der Einleitung auch mal erwähnt werden, wenn`s erlaubt und genehm ist. Oder sollen wir in der Einleitung schreiben: "100% der Deutschen halten diesen Begriff für passend. Wir sind alle Butterwegge." Boris Fernbacher 19:41, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Für mich wird so, wie es jetzt drinsteht nicht ganz deutlich, aus welcher Quelle es stammt. -- Mbdortmund 20:48, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Schwarzarbeit etc.

Abschnitte zu Zoll, Schwarzarbeit, illegale Arbeiter gelöscht. Das hat absolut nichts mit dem Lemma zu tun. Was ist das eigentlich für ein Artikel hier ? Eine Generalabrechnung mit dem Staat, oder was ? Gruß Boris Fernbacher 19:47, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es geht hier um den Zusammenhang, den z.B. Dietrich Schoch von Verwaltungsfachhochschule des Landes Hessen so beschreibt: „Es kann nicht Aufgabe eines Sozialamtes sein, sich als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft zu verstehen. Die ausnahmslose Verfolgung von Verdachtsfällen in einem solchen Umfang durch Strafverfahren kann kein geeignetes Mittel der Sozialhilfe sein.“ Der Gegenstand der Kritik an der Entwicklung des sozialen Rechtsstaates, drückt sich bei Butterwegge, Spindler, Fetzer etc. u.a. genau an diesem Konflikt aus und wird als Verfolgungsbetreuung kritisiert. Wir sollten aber nicht einfach nur die Meinungsäußerungen zu dem Artikelgegenstand darstellen, sondern auch den Gegenstand der Kritik verdeutlichen. Das geschieht hier – wie in allen besseren WP-Artileln - eben auch mit Referenzen seitens der "neutraler" Quellen, wie den Landesbeauftragten für Datenschutz etc. und mit Datenmaterial, dass dann auch Einblick in die Dimension des Artikelgegenstandes geben kann. Deshalb kann ich deine Löschung in seiner Pauschalität gar nicht nachvollziehen. Begründe das doch anhand des Gegenstand des Lemmas genauer-- andrax 13:37, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Polemik?

In der Einleitung steht, dass der Begriff "polemisch" gebraucht würde. Ich bin da skeptisch und halte dies nur für eine Interpretation. Ich interpretiere Verfolgungsbetreuung - auch gerade in der scheinbaren Widersprüchlichkeit, die dem Begriff inhärent zu sein scheint - als machtanalytischen Begriff und nicht als "polemischen Kampfbegriff". Mit dem Begriff wird korrekt und ohne jede Polemik der Gegenstand beschrieben, der beispielsweise in Michel Foucaults Konzeption der Biomacht gemeint ist. Ob es diesen Gegenstand gibt, ist eine andere Frage. Es interessiert hier eher, wie der Begriff gedacht und eingesetzt wird von denjenigen, die ihn benutzen. Der Eingangssatz behauptet zur Zeit, er werde im wesentlichen polemisch benutzt. Dies müsste nachgewiesen werden. Meiner Meinung nach wird er mindestens ebenso analytisch und machtkritisch benutzt. -- schwarze feder 19:57, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Was hat das ganze denn mit Machtanalyse, Foucault, Biomacht zu tun. Hier muss nicht etwas analytisch zergliedert und von X Seiten beleuchtet werden, was nur eine temporäre Wortschöpfung einiger interessierter Gruppen ist, oder was es (wie du selber zugibst) eventuell gar nicht gibt. Ein bisschen Kontakt zur Realität muss schon sein. Wir beschreiben hier Dinge aus der BRD und dem Hier und Jetzt und nicht Vorgänge auf dem Holodeck von Raumschiff Enterprise. Und was es nicht gibt, von dem muss man auch nicht sprechen (Zitat Ludwig Wittgenstein). Gruß Boris Fernbacher 20:06, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Bevor du dein bürgerliches Halbwissen hier weiterverbreitest: "Wovon man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen.", Wittgenstein -- schwarze feder 20:36, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Was es gibt und was es nicht gibt ist hier erstens Gegenstand eines Point of View, wie du der Löschdiskussion entnehmen kannst: für die einen gibt es den Gegenstand der Verfolgungsbetreuung (Kritiker der Arbeits- und Sozialpolitik), für die anderen gibt es diesen Gegenstand nicht (Befürworter der derzeitigen Praxis). Wikipedia hat sich demgegenüber neutral zu verhalten (NPOV). Aber davon abgesehen sind natürlich auch Gegenstände Lemmata in Wikipedia, die es nicht gibt. Mit Holodeck und Raumschiff Enterprise hast du ja zwei Beispiele angeführt. Ich habe übrigens nicht zugegeben, dass es diesen Gegenstand nicht gibt. Im Gegenteil, ich kann mir sehr gut vorstellen was Verfolungsbetreuung ist und ich gehe davon aus, dass sie täglich praktiziert wird. Aber du bist nicht auf das eingegangen, was ich gesagt habe: dass nämlich von denjenigen, die den Begriff benutzen, nicht davon auszugehen ist, dass er polemisch gemeint ist. Ich habe als ein Beispiel Michel Foucaults Begriff der "Biomacht" angeführt, noch treffender wäre sein Begriff der Gouvernementalität um deutlich zu machen, dass der Begriff eine konkrete Praxis beschreibt, die Gegenstand der Machtanalyse Michel Foucaults ist. Daher sollte die Formulierung "polemisch" gelöscht werden. -- schwarze feder 20:18, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ja, ja. Schon recht. Freu dich doch, dass du nicht nur so ein bürgerliches Halbwissen hast. Bau den Artikel halt noch mal um das Doppelte mit virtuellen, soziologischen Kunstsprüngen aus. Dann wird das Ganze noch viel relevanter. Gruß Boris Fernbacher 20:43, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich glaube, du hast die Überschrift "Polemik?" falsch verstanden. Wenn also nichts dagegen spricht, ändere ich den Eingangssatz? -- schwarze feder 22:43, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
polemisch ist nicht in toto falsch. Was fehlt ist, zu welchem Zweck die Polemik hier dienen soll. Im Sinne von Bloßstellen und Überführen ist z.B. polemisch durchaus eine zutreffende Charakterisierung. Nur fehlt hier überhaupt ein Bezug dazu, wie diese Polemik zu verstehen sei. Korrekt wäre polemische Bezeichnung für ..., sonst bleibt die Definition flach. Vielleicht hat Boris dazu Beispiele, dann können wir schauen, ob es passt oder nicht. Des Weiteren ist polemisch einschränkend und für eine Lemmadefinition nicht umfassend genug. Als Alternative schlage ich schlicht kritische Bezeichnung statt polemische Bezeichnung vor. Bleiben wir bei polemisch und der Dichotomie der Definition (hier die xyz, dort die zyx), so müssen wir im Sinne der Dichotomie bei den Reformbefürwortern von Apologeten der Reform sprechen, um beim Griechischen zu bleiben und um eine einseitige Pejoration zu vermeiden, die ohne historisch kritische Deskription des Begriffes einfach mitschwingt. Das fände ich unschön, wie die Dichotomie überhaupt. Eine andere Lösung ist, polemisch gleich zu übersetzen. Boris, könntest du sagen, wofür polemisch hier stehen soll? -- andrax 01:50, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Schaut halt mal in die Versionsgeschichte. Den Begriff "polemisch" habe ich gar nicht rein gesetzt. Fragt den, der es reingebaut hat. Gruß Boris Fernbacher 07:23, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Hardenacke hat die Passage eingeführt, aber wenn du oder sonst wer die Passage nicht mehr verteidigen will, nehmen wir sie halt raus. -- schwarze feder 14:53, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Es werden hier enge Maßstäbe an jede Edit, an jede Aussage, an jede Literaturangabe gesetzt. Vor allem seitens der Meinungsfraktion. Deshalb sollt sich diese auch selbst solche Maßstäbe anlegen und "polemisch" belegen. -- zikke 18:56, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Genauer?

Das unter „Schadensfall“ Leistungsbezug geschilderte Vorgehen der Kundendifferenzierung bedeutet doch, dass in „Betreuungskunden“ aus wirtschaftlichen Gründen nichts mehr investiert werden soll, wie genau belegt die Quelle eine „Verfolgungsbetreuung“? -- Achates Differenzialdiagnose! 01:53, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Schön, dass du das ansprichst. In dem angesprochenden Teil des Artikels geht es um die "Zielkonflikte" speziell der Arbeitsagenturen. (Sie die Einleitung zu dem Punkt) Das evaluierende Institut s. Quelle (iso-istitut, Minsiterium f. W&A) stellt dazu wie folgt fest: Die Konzentration der Ressourcen auf die „noch integrationsfähigen“ Kundengruppen ist zwar folgerichtig, geht aber zu Lasten des sozialpolitischen Auftrags der BA, der in der mittel- und langfristigen Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials auch der „Marktschwachen“ liegt - Das iso-evaluationsgutachten belegt eine Aspekt in den selben Zusammenhang, den Spindler (s. Literatur) u.a. im Blick haben, wenn sie diesen Zusammenhang unter dem Aspekt der Verfolgungsbetreuung kritisieren. Warum diese Perspektive auf das Thema? Ich finde es wichtig (wie auch im Abschnitt Kritik) die unter dem Begriff "Verfolgungsbetreuung" angesprochene Problematik auch aus der Perspektive von anderen sachkundigen Experten darzustellen. Eine weitere Perspektive ist die, die die Lösung des Zielkonflikts als "Exklussionsstrategie" (Uni OS) betrachtet. Es geht also darum, die Problematik durch unterschiedliche Perspektiven und von den verschiedenen Beteiligten aus zu verdeutlichen, damit a) das mit V. angesprochene Grundproblem deutlich und so informativ wie möglich herausgestellt wird und b) die unterschiedlichen Perspektiven deutliche werden. Denn es geht ja nicht nur darum, einen Begriff wegen seiner Kritik darzustellen, sondern auch den Gegenstand der Kritik herauszuarbeiten und seine Zusammenhänge und die verschiedenen Perspektiven auf diesen Gegenstand zu verdeutlichen. Z.B. wenn Fetzer die Kritisiert, dass Hilfsbedürftige durch verschärfte Kontrolle aus dem Leistungsbezug auszugrenzen werden und das als Verfolgungsbetreuung kritisiert, dann muss auch erklärt werden, was die Grundlagen für die verschärfte Kontrollen sind. Dazu gibt dann nicht nur die Gewerkschaftlerin Fetzer Erklärungen, die wir darstellen, sondern auch Wissenschaftler und Institute, die den Zusammenhang aus ihrer Arbeit und Position heraus erklären. Am tiefgründigsten erklärt das Spinder, die mit dem Begriff V. auf die veränderten Grundlagen der sozial Politik und die unterschiedlichen Zielkonflikte der Mitarbeiter der Sozialbehörden eingeht. Hier reicht es aber nicht nur anhand von Spindler die Zielkonflikte der BA und der einzelnen AAs darzustellen, sondern auch profunde Studien wie diese Evaluation für das Wirtschafts- und Arbeitsministerium anzuführen, um Aussagen über Zielkonflikte darzustellen. Dieses iso – Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V. stellt dazu fest: Die Konzentration der Ressourcen auf die „noch integrationsfähigen“ Kundengruppen ist zwar folgerichtig, geht aber zu Lasten des sozialpolitischen Auftrags der BA, der in der mittel- und langfristigen Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials auch der „Marktschwachen“ liegt. Das beschreibt den Zielkonflikt aus einer Position heraus, die im Interesse des Ministeriums sachkundiges Material zur Bewertung solcher Konflikten herausarbeiten soll. Im Sinne des n.p.o.v. und der Qualität eine Lemmas, dass sich mit gesellschaftskritischen Aspekten beschäftigt, halte ich das für richtig. -- andrax 12:38, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Aber wer verdrängt, wenn sich keiner kümmert? Das ist Themaverfehlung. -- Achates Differenzialdiagnose! 14:20, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Quellenhinweis

Hier nochmal die quelle, die ich in meiner auseinandersetzung mit dem LA gefunden habe und die hier wohl noch nicht eingearbeitet ist (in der langen LA-diskussion geht sowas ja leicht unter...)

Ich zitiere aus meiner LA-stellungnahme:

Ich lese:
[...] der Case-Manager gerät dadurch in die Rolle eines ›gate-keepers‹, also eines Türstehers, dessen Aufgabe darin besteht, arbeitslosen hilfebedürftigen Klienten den erstmaligen oder fortgesetzten Zugang zu den Unterstützungsleistungen zu verwehren, indem sie durch vorgeschaltete Aktivierungsmaßnahmen, etwa sogenannte »Sofortangebote«, und aggressives Case-Management, das heißt Strategien der »Verfolgungsbetreuung«, mit Leistungsausschlüssen oder -kürzungen konfrontiert werden (vgl. Fetzer 2006: 34ff.). (Prof. Dr. Michael Wolf, Professor für Sozialpolitik und Sozialplanung FH Koblenz: Hartz IV: ausgrenzende Aktivierung oder Lehrstück über die Antastbarkeit der Würde des Menschen
Ich lese aber auch, daß selbst ein richter am Bundesverwaltungsgericht keine scheu hat, den begriff zu erwähnen:
Damit ist noch nicht einmal die in Betroffenenkreisen als „Verfolgungsbetreuung“ kritisierte, so schlicht rechtswidrige Praxis gemeint, bereits die An- oder Aufnahme eines Leistungsantrages von der Annahme eines „Sofortangebots“ abhängig zu machen. (Prof. Dr. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig: Sanktionen – sozialrechtliche Vorgaben.)
Quelle: Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 1, Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II – Strukturen, Leistungsprozesse, Handlungsbedarfe, 3.– 4. Mai 2006 Leipzig, Tagungsdokumente. Zusammenstellung: Hartmut Siemon, Herausgeber: Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e.V. (Offenbach) [[15]]
Grüße -- Krakatau 20:55, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Sehr aufmerksam. Danke! Ich habe beide mal begonnen einzupflegen und habe den Teil "Juristische Einschätzungen" begonnen. Beide Referenzen gehen sehr tief und entsprechend fachlich in die Materie. Ich werde versuchen am Wochenende Zeit zu finden, um das Material weiter auszuwerten. Sehr reputabel und aufschlussreich! Ich vermute dabei, dass wir den Artikel noch mit Grundthemen voranbringen müssen, damit dem Leser auch klarer ist, was die Experten hier unter Vorrang von Fordern über Fördern ... Sofortangebotsproblematik .... meinen. Grüße, --andrax 22:58, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Gern geschehen. Ich halte es auch für sinnvoll, sich mehr nach begriffen wie "aggressives Case-Management" umzutun. Die beschreibung und sozialwissenschaftliche diskussion von verfolgungsbetreuung benutzt nicht zwangsläufig immer diesen begriff, die suche nach synonymen und die strategie anders beschreibenden begriffen fördert vielleicht noch ganz andere quellen zutage, was das thema angeht. Grüße -- Krakatau 23:49, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Da stimme ich dir zu. Das habe ich bei der Lektüre der von dir genannten Fachtagung auch wieder festgestellt. Die mit dem Begriff "Verfolgungsbetreuung" angesprochenen Punkt sind sehr umfangreich und werden in diesen Fachtagungen dann sehr im Detail besprochen. Das zeigt schon, dass es sehr sinnvoll ist, größere Zusammenhänge in den Artikel zu verdeutlichen, wie z.B. die Zielkonflikte der Sozialbehörde oder der Konflikt Angebot und Sanktion, der auf der Tagung hinsichtlich V. diskutiert wurde und insb. auch juristische Fragestellungen auf wirft. puh. -- andrax 00:26, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nachsatz: Was das juristische angeht, solltest du dich vielleicht auch mal umtun, was Prof. Dr. Peter Schruth (Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen) so schreibt, der ist von haus aus nach meiner erinnerung rechtsanwalt und arbeitet vor allem auch zum thema jugendhilfe, junge arbeitslose etc. Grüße -- Krakatau 23:56, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Merci, ist notiert. --andrax 00:27, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Da der Richter ihn in seiner Kritik anführt, war er leicht zu finden: Peter Schruth (2004): Hartz IV bzw. das neue SGB II: Auf dem Weg in den autoritären Staat – eine Material- und Argumentationssammlung. Berlin: BRJ, online unter URL (16.11.2004)[16]. Er geht ebenfalls auf die gesetzlichen Mängel und den damit verbundenen Druck auf Betroffen ein. Die entsp. juristische Einschätzung habe ich im Artikel angefangen einzuarbeiten. --andrax 01:50, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Schau mal hier: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) gGmbH, infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH: Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission. Modul 1a Neuausrichtung der Vermittlungsprozesse. Bericht 2005 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. [17]
Die schreiben z.B.: Die rechtlichen Reformen und insbesondere die Maßnahmen der Bewerberaktivierung nach dem BA-Rundbrief 55/2003 haben sich in der Sanktionspolitik der BA niedergeschlagen und bis Ende 2003 zu einem merklichen Niveauanstieg bei den Sperrzeitenquoten wegen Ablehnung eines Jobangebotes geführt. Neben dem allgemeinen Anstieg im Niveau ist die Sperrzeitenpolitik regional heterogener geworden, vor allem im Jahre 2003. Man kann bei der Sperrzeitenpraxis „strenge“ und „milde“ Arbeitsagenturen unterscheiden. (such dir die seitenzahl selbst). Der BA-Rundbrief 55/2003 scheint mir interessant. Grüße -- Krakatau 19:06, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hintergrundinformation: Daniel Bieber, Volker Hielscher, Peter Ochs, Christine Schwarz, Simon Vaut: Organisatorischer Umbau der Bundesagentur für Arbeit. Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission. Erster Zwischenbericht 2005. [18]
Grüße -- Krakatau 19:41, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Schau mal hier: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand Abt. Arbeitsmarktpolitik und Internationale Sozialpolitik: Mehr Schein als Sein? Zur statistischen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. ISA Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik Nr. 02/2004 Mai 2004, dabei insebsondere: 4. Vermittlungsoffensive oder bloßes Aussortieren der Bestandsfälle? [19]
Die schreiben zum beispiel:
Bereits im vergangenen Jahr spielte die Aktivierung der arbeitslosen Bestandsfälle eine große Rolle in der BA-Praxis. Dadurch konnte die Arbeitslosenzahl um etwa 100.000 gedrückt werden. Dieser den Hartz-Gesetzen und dem Job-Aqtiv-Gesetz zugeschriebene Erfolg unter dem Stichwort „Aktivierung von Arbeitslosen“ besteht in einem starken Maße aus einem verschärften Durchkämmen der Arbeitslosenbestandsfälle.
Hierzu hat die BA umfangreiche Verfahren entwickelt (s. auch Geschäftsanweisung im BA-Rundbrief 55/2003 „Aktualisierung und Aktivierung der Bewerberbestände“). Hierbei geht es insbesondere um eine Erhöhung der Kontaktdichte von Vermittler und Arbeitslosen, verstärkte Vorladungen zu Einzel- und Gruppengesprächen, sofortiges Abmelden erwerbsunfähig Erkrankter und insgesamt eine deutlich verschärfte Ahndung von Mitwirkungsverstößen des Arbeitslosen (insbesondere bei Ablehnung von Arbeitsangeboten). Arbeitslose, die ihre Mitwirkungspflichten nach Auffassung der BA nicht ausreichend erfüllen, werden sofort aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen.
Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die gemessene Arbeitslosigkeit. Die so genannten „Abgänge in Nichterwerbstätigkeit" haben sich im vergangen Jahr enorm erhöht. Im Jahresverlauf erreichten sie fast 3,8 Millionen und damit 730.000 (beziehungsweise 24 Prozent) mehr als 2002. Im Vergleich zu 2001 betrug die Steigerung sogar fast 37 Prozent. [...]
Grüße -- Krakatau 02:01, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Zum thema einsparungsdruck:

Auf: [20] finde ich:

Clement plant Jobpflicht für Jugendliche
01.02.2003

>>Die Bundesregierung erwägt erneut radikale Reformen am Arbeitsmarkt. Statt Sozialhilfe zu kassieren, sollten junge Erwachsene eine Pflicht-Ausbildung antreten. Zudem soll die Arbeitslosenhilfe gekürzt werden. Ersparnis: 3 Milliarden Euro pro Jahr.

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) will Jugendliche besser in den Arbeitsmarkt integrieren. "Ich überlege", so Clement zum SPIEGEL, "ob es nicht sinnvoll ist, eine Art Ausbildungs- und Beschäftigungsverpflichtung für Jugendliche einzuführen. So ähnlich wie etwa in Dänemark." Wer jünger als 25 sei und Arbeitslosen- oder Sozialhilfe kassieren wolle, müsse stattdessen zwingend eine Ausbildung absolvieren und danach arbeiten. Falls es keine betrieblichen Möglichkeiten gebe, will Clement auch mit Städten und Gemeinden über die Schaffung kommunaler Jobs sprechen. Clement weiter zum SPIEGEL: "Alle müssen sich bewegen. Wenn wir das nicht hinkriegen, dann holen wir uns eine gefährliche Macke." Die soziale Marktwirtschaft komme jetzt in den Härtetest. . . .>>

Die eigentliche quelle dieser meldung ist: [21] Der SPIEGEL will aber kohle, wennste da ins archiv willst.
Grüße -- Krakatau 02:42, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Nochmal zum thema einsparungsdruck: Offenbar trommelt Clement da bis mitte März 2003 weiter:
Harte Sanktionen gegen Arbeitsunwillige erwogen [18.03.2003 - 13:07:25]
Wirtschaftsministerium: Papier ist nur Diskussionsgrundlage
Quelle: [22]
Grüße -- Krakatau 03:04, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hintergrundinformation: Hier läßt sich ein bißchen ablesen, was die regierung in dieser zeit so an gutachten (z.B. in sachen arbeitsmarktpolitik) in auftrag gegeben hat und was sowas kostet...

Deutscher Bundestag Drucksache 15/2762, 15. Wahlperiode 24. 03. 2004: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Dietrich Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 15/2639 – Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der Bundesregierung – Teil 2 [23]
Grüße -- Krakatau 03:11, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Eigentlich war ich ja bei der knete und ich hatte da ne differenzierte übersicht gesehen, was die verschärfungen angeblich eingebracht haben (und das ist ja ein wichtiger aspekt). Stattdessen lese ich das - guckstu:

Prof. Dr. Stefan Sell: Modernisierung und Professionalisierung der Arbeitsvermittlung. Strategien, Konzepte und Modelle unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen. Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung, 2006, ISBN 3-89892-447-5

Zwischen den Polen Vermittlung/Beratung und Kontrolle/Sanktionierung existiert ein Spannungsverhältnis aus Sicht der Vermittler, während es aus Sicht der BA einander ergänzende Funktionen sind, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag ableiten. Hier wird bereits das elementare Grundproblem erkennbar, das die Arbeitsverwaltung bis heute durchzieht: die Polarisierung zwischen einem „hoheitlich-autoritären“ und einem „markt- und klientenorientierten“ Handlungsauftrag, die beide ihrer eigenen Funktionslogik folgen. Am schärfsten kristallisiert sich dieses Spannungsfeld natürlich in der Arbeitsvermittlung aus, denn zum einen soll dort „marktorientiert“ gearbeitet werden (und das heißt bei hoher Arbeitslosigkeit, dass es sich um einen „Käufermarkt“ handelt). Zum anderen ist die Arbeitsvermittlung „hoheitlich“ mit dem Status des Leistungsbezugs aus der Arbeitslosenversicherung und den daran gebundenen Sanktions- und Kontrollaspekten verknüpft.

(Die seite für das zitat such dir bitte selber und lies vorher nochmal, ob und wenn ja wen er da zusammenfasst, bin mir da nicht mehr sicher, wie das war). Auf seite 70f heißt es weiter:

Hinzu kam in diesem Jahr [2003 - K.] – aufgrund der Fokussierung auf die Arbeitsvermittlung gerade in der Berichterstattung und damit in der öffentlichen Wahrnehmung der BA – einerseits eine Intensivierung der Vermittlungsbemühungen (auch durch die Wiederzulassung einer stellen- und damit arbeitgeberorientierten Vermittlung), anderseits aber war das Jahr vor allem durch die geschäftspolitische Vorgabe einer rigiden Sanktionierungspolitik (98) geprägt, die unter dem Stichwort „Bestandsbereinigung“ zwar zu signifikanten Einsparungen beim Arbeitslosengeld und zu statistischen Erfolgen im Sinne „sauberer Datenbestände“ geführt hat, zugleich aber – transportiert über mancherorts mutwillige Überziehung der „Bewerberaktivierung“ („Sperrzeiten jagen“) – wurde die Servicereputation der BA als „kundenorientierter erster Dienstleister am Arbeitsmarkt“ massiv beschädigt. (99) Die auf der Ebene der Arbeitslosen durchgeführte Sanktionierungspolitik wurde durch eine fundamentale Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente ergänzt, wobei das „klassische“ Instrumentarium vor allem im Bereich der beruflichen Weiterbildungsförderung zugunsten kurzer und billiger Maßnahmen abgebaut wurde, wie den Trainings- und Eignungsfeststellungsmaßnahmen. Diese sind auch zur statistischen Beeinflussung der Arbeitslosenzahlen sowie zur „Missbrauchsbekämpfung“ instrumentalisiert worden.

(98) Grundlage war der BA-Rundbrief 55/03, der später wieder außer Kraft gesetzt wurde
(99) Hier bündelt sich das bereits angesprochene Grunddilemma zwischen Dienstleistungs- und Ordnungsfunktionalität wie in einem Brennglas. In Verbindung mit dem gleichzeitigen Abbau der „klassischen“ arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente und einer Ausrichtung auf kurze und billige Maßnahmen wurde diese Entwicklung im Kontext der Leitphilosophie des „Forderns und Förderns“ als massives Ungleichgewicht zuungunsten des „Förderns“ der Arbeitslosen wahrgenommen.

Quelle: [24]
Grüße -- Krakatau 04:19, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

gute Recherche! Besonders das Sell-Gutachten stützt die V-Kritik der Arbeitsvermittler widersprüchlichen Zielsetzungen folgen zu müssen. Er bestätigt das auch anhand der Evaluationsforschung. Vorschlag: Das sollte vor allem unter "Zielkonflikte" eingearbeitet werden. a) hinsichtlich der dortigen Einleitung b) hinsichtlich eines spezellen Punkts "wissenschaftliche Bewertung des Zielkonflikts". Ergänzen würde ich gerne auch einen Punkt "Konkrete Beispiele" (c). Dazu liefern die Quellen ja auch einiges, sowohl aus der Evaluationsforschung, also auch von Arbeitsamtsmitarbeitern und natürlich auch seitens der "Kunden", wie das im Dienstleistungs-Jargon heißt. Ich werde das allerdings zeitlich nicht so schnell umsetzen können. Danke und Grüße, -- andrax 09:54, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Definition im Fachbereich Sozialwissenschaften

Schon der Anfang dieses Abschnittes ist problematisch. Der Begriff ist "im Fachbereich" (was ist das eigentlich: ein Fachbereich an einer Hochschule oder "die" Sozialwissenschaft?) SW nicht definiert, sondern aus einer Quelle übernommen worden. Unter Wissenschaft stelle ich mir aber nicht die Übernahme, Schaffung oder Prägung von Begriffen, sondern die Untersuchung von Sachverhalten vor. Natürlich ist dieser Begriff von interessierter Seite in die politische Diskussion eingebracht worden, die Sozialwissenschaft hätte also die tatsächlichen Hintergründe dieser mit dem Begriff verbundenen Behauptung zu untersuchen. Dabei kann sie natürlich darüber berichten, dass diese Sachverhalte in der politischen Diskussion so oder so beurteilt und mit Schlagworten vereinfacht eingebracht werden, sie hat aber nicht diesen Begriff zu "definieren". Ob nicht etliche der angegebenen Referenzen nicht eigentlich nur solche "Verwendungsberichte" oder politische Stellungnahmen sind? Oder ist mein Bild von den Sozialwissenschaften als Wissenschaft falsch? --UliR 10:19, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Beispiel: Michael Wolf, Professor für Sozialpolitik und Sozialplanung FH Koblenz, zieht den Begriff für die Auseinandersetzung um den sog. "aktivierenden Sozialstaat" und der SGB-II Problematik heran und Erläutert den Begriff wie folgt:

Der von Mitarbeitern des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen geprägte Begriff »Verfolgungsbetreuung« thematisiert den Sachverhalt der gezielten und absichtsvollen Ausgrenzung hilfebedürftiger Arbeitsloser aus dem Leistungsbezug: »Konkret bedeutet das, jede mögliche und unmögliche Gelegenheit zur Verhängung einer Sperrzeit wird genutzt. Der Druck auf die Arbeitslosen macht auch vor den Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern nicht halt. Es werden Hitlisten eingerichtet, mit dem Ziel, zu schauen, wer in welcher Zeit wie viele Sperrzeiten verhängt hat.« (Küster et al. 2003: 2) Ziel dieser Selbstkritik ist jedoch weniger das individuelle Verhalten des Fachpersonals als vielmehr die von der Bundesagentur für Arbeit verfolgte Politik, mittels »massive[m] Druck« ihre Mitarbeiter zu zwingen, »an der Grenze der gesetzlichen und moralischen Legalität, gegen Arbeitslose vorzugehen, allein mit dem Ziel, ihnen die finanzielle Lebensgrundlage zu kürzen oder zu sperren« (ebd.: 3). Michael Wolf (2006): Hartz IV: ausgrenzende Aktivierung oder Lehrstück über die Antastbarkeit der Würde des Menschen [25]

Definiert wird der Begriff wie in der Wissenschaft üblich hier a) nach seiner Herkunft und b) in seinem Kontext. Definiert werden Begriffe z.B. deshalb, weil man mit ihnen arbeitet, was nicht gleichzusetzen ist mit dem eigenständigen hervorbringen des Begriffs. Da der Begriff in den Sozialwissenschaften und in Fachkreisen angewandt wird und Bestanteil ihrer Forschung ist, prägen sie in natürlich auch. Gruß, -- andrax 11:32, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

p.s. Vgl. auch die Fachtagung zum SGB II [26]. Auch wenn diese Tagung von der Bundesregierung finanziert wurde (s. ebenda), kann man die Definition der Sozialwissenschaftler nicht als "politische Stellungnahmen" deklarieren. Der Gegenstand als solcher, die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit ihm, die Problematik des SGB II und des "aktivierenden Sozialstaates", ist eben schon in der Sache eine politischer Gegenstand. Auch deshalb sind Definitionen sinnvoll und die Politik und die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Politik sollte man nicht völlig durcheinander werfen.--andrax 11:44, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Weiteres Beispiel. Bei der sozialwissenschaftlichen Untersuchung der Arbeitsmarktreformen auf die Auswirkungen auf "Inklusionschancen in Arbeit" geht Hoebel vom Fachbereich Sozialwissenschaften der Unitversität Osnabrückt auf die Erfahrungen der "Professionellen" (gemeint sind die Mitarbeiter der Sozialbhörde) ein:

Vorsichtig bilanzierend ergibt sich für 2005 (a) eine Situation, in der administrative Kapazitäten dem Reformziel Inklusion nicht angemessen erscheinen, und (b) der paradoxe Effekt, dass fehlende Eingliederungsvereinbarungen sowohl Förder- als auch die intendierten Sanktionspotentiale ungenutzt lassen. Gleichwohl wird von einer so genannten Verfolgungsbetreuung berichtet: zum Beispiel überprüfte die Bundesagentur für Arbeit im Sommer 2005 390.000 ALG II-Empfänger per Telefon auf Verfügbarkeit. In Köln, Mannheim und Kiel wird ein ALG II-Antrag von unter 25-Jährigen erst bearbeitet, wenn sie ein Angebot des Job-Centers annehmen. Ansonsten erhalten sie keine Geldleistungen.(Hervorhebung andrax)

Die so genannten Verfolgungsbetreuung definiert er extra durch eine Anmerkung wie folgt:

„Verfolgungsbetreuung“ ist ein Begriff, den Professionelle des damaligen Arbeitsamts Bochum 2003 geprägt haben, um politisch oder dienstlich sanktionierte Exklusionsstrategien zu bezeichnen. Durch überzogene Anforderungen an Bewerbungsbemühungen und Flexibilität oder durch verschärfte Kontrollen sollen Klienten aus dem Leistungsbezug hinausgedrängt werden.

Gruß, -- andrax 12:13, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Gerade die letzten Beispiele zeigen, dass hier nicht definiert, sondern eine Begriffsbildung durch Dritte zitiert wird. Solche "Belege", die im Grunde immer auf die gleichen Begriffsbildner zurückweisen, sind mMn daher nicht geeignet, hier wissenschaftliche Akzeptanz nachzuweisen. Genau diese Vorgehensweise begründet die Fragwürdigkeit des Lemmas. --UliR 14:04, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Jeder Begriff hat seine Entstehung. Das stellen die Belege von Herrn Andrax und seine Edits deutlich heraus. Der Begriff wird von Richtern, SGB-Fachleuten, Wissenschaftlern, Gewerkschaftlern und und und aufgegriffen und in ihrer Literatur erklärt - d.h. definiert. Der Begriff wird jeweils in einem Zusammenhang gestellt, an dem diese Experten arbeiten. Sie führen ihn an, um die Problematik an der sie arbeiten zu vertiefen, zu verdeutlichen, sie zu belegen und und und - Weder der Artikel, noch Herr Andrax haben behauptet, dass der Begriff seine Entstehung im wissenschaftlichen Geschehen hatte. Fett, zahlreich und im Rahmen der Zusammenhänge, für die er eine Rolle spielt und vor dem Hintergrund des Gegenstandes des Begriffes haben Herr Andrax und andere aufgezeigt, wo die Bezeichnung aufgegriffen wird. Perfekt. Was willst du mehr? -- zikke 18:23, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Sozialwissenschaftler haben halt meist nichts richtiges zu tun. Deshalb wird lang und breit diskursiv über Sachen geschrieben, die es nicht gibt. Aber Wikipedia sollte kein Ableger irgendeines Soziologie-Seminars/Workshops/Bibliothek sein. Es wäre wirklich nötig, endlich mal die ganzen Soziologieartikel über Dinge, die nicht existieren und über die nur ein paar Leute oder ein zwei Gruppen "diskursiv imaginieren", zu entfernen. Gruß Boris Fernbacher 22:34, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Schön wäre auch, wenn Leute, die zu bestimmten Themen keine Fachkenntnisse einbringen können, weniger Energie in Versuche investieren würden, sich selber kontinuierlich zu demontieren. Was hieltest Du davon, wenn sich zu jedem Musikartikel jemand melden würde, der Musik als prinzipiell störende Geräuschkulisse bezeichnen würde? Du verstößt seit Monaten kontinuierlich gegen das Grundprinzip "Bitte nicht stören", unbelehrbar durch Sperren und Argumente. Manchmal ist eine Pause ein Gewinn. Lies doch mal Deinen Beitrag über diesem noch einmal durch. Kannst Du auch nur eine winzige Spur von Inhalt entdecken, die der Weiterentwicklung des Artikels dient? -- Mbdortmund 22:46, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Dieser Artikel muss nicht "weiterentwickelt" werden, er hat schon jetzt über 43 kb! Die Anhäufung von "Belegen" nimmt inzwischen groteske Formen an, jedes "Zitat" wird ellenlang referiert. Wenn sowas das Ergebnis von Fachkenntnissen im Bereich Sozialwissenschaften ist, müssen sich die Betroffenen über den zweifelhaften Ruf ihrer "Wissenschaft" nicht wundern. Nur zur Erinnerung: es geht um die Wortschöpfung einiger weniger mit Sicherheit nicht neutraler AA-Mitarbeiter! Das gehört als Unterpunkt "Kritik" in den zugehörigen Fachartikel zu den gesetzlichen Grundlagen dieser Sozialleistung. Wenn sich Wissenschaftler solche politischen Kampfbegriffe undistanziert zu eigen machen, lässt das für die Qualität ihrer Forschung wenig Gutes erwarten. --UliR 23:47, 14. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich halte schon die Überschrift "Definition im Fachbereich Sozialwissenschaft" für unenzyklopädisch. Sie ist ein deutlicher Hinweis auf das auf Fachbereiche und universitäre Gremien beschränkte Denken. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, Definitionen einzelner Fachbereiche zu reflektieren. Richtiger wäre doch z. B. „sozialwissenschaftliche Definition“, „Definition durch einige Sozialwissenschaftler“ oder so. „Fachbereich“, als interne Struktur von Universitäten hat jedenfalls in der Kapitelüberschrift nichts zu suchen. --Hardenacke 08:28, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der Unterpunkt hat sich entwickelt und so ist "Rezeption in ..." genauer. Habs entsp. geändert. --andrax 09:13, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Literaturliste ist doch ein Witz: -> Harald Rein von der Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Arbeitslosengruppen (BAG-E) soll hier als ernsthafte Literaturstelle verkauft werden. Denn lassen nocht nicht mal Anti-Hartz-leute auf ihren Demos reden -> [27] nachlesen. Gruß Boris Fernbacher 09:36, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Schon mal etwas von N.P.O.V. gehört. Im Artikel taucht er als Position nicht auf. Spricht für mich nichts dagegen, ihn dort einzuarbeiten, wenn du das willst - die Position der organisierten Arbeitslosen ist ja kaum repräsentiert -, oder nimmt ihn aus der Literaturliste raus. Ich suche gerade nach einem Begriff für deinen Diskussionstil: passt: "aktivierende Betreuung"? Nee, das wäre zu anspruchsvoll. -- andrax 10:05, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Zu -> "aktivierende Betreuung": Mensch; du hast ja sogar Humor. Hätte ich nicht gedacht, Herr Andrax. Gruß Boris Fernbacher 14:18, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
du hast ja auch Humor: zitierst ein strikt dogmatisches, dem Stalinismus nahestehendes K-Grüppchen als seriöse Quelle. Das hätte ich ja nicht gedacht... -- schwarze feder 15:16, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Tja; bin halt politisch ungebunden und für Experimente offen. Gruß Boris Fernbacher 11:43, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Gefahr! Gefahr! --Hubert Strauf 13:53, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
brav!--andrax 14:12, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Polemischer Begiff

Da es sich um einen polemischen Begriff (Kampfbegriff) handelt, ist der Artikel auf die Begriffsgeschichte zu beschränken. Als polemischer Begriff hat er keinen analytischen Wert. -- Der Stachel 04:25, 11. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Seit wann sind wir ein etymologisches Lexikon und keine Enzyklopädie mehr? Du hast vor allem die mit dem Begriff verbundene Fachdiskussion gelöscht. "polemisch" und "Kampfbegriff" wäre genauer zu belegen. Beteilige dich an der obigen Diskussion zu den Passagen, die du blind gelöscht hast. So ist das purer Vandalismus. Ich werde deine Löschung revertieren. -- andrax 09:25, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Wenn ich das mal sagen darf, besonders das Intro stößt mir doch etwas auf, weil es schon rein formal sehr unübersichtlich ist. Manche Kritiker sagen auch „Geschwurbel“ dazu. Ich denke jedenfalls, die Meinung bestimmter Soziologen gehört nicht in die Einleitung, schon gar nicht in dieser Breite. Deshalb habe ich mir erlaubt, einen Absatz dort zu löschen. Ihn einfach wieder zu hineinzurevertieren, und das auch noch mit sämtlichen rechtschreib- und Grammatikfehlern bringt uns eigentlich nicht weiter. Gruß --Hardenacke 11:50, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Dann bitte ich dich die Inhalte passend in den Artikel unterzubringen statt sie zu löschen. Schließlich wurde darüber ausgiebig diskutiert und die Inhalte seitens der SW wurden massiv gefordert. Wichtig, wie belegt ihr "polemisch"? Seitens der Arbeitsamtsmitarbeiter wurde er kritisch verwandt. In der bisherigen Diskussion gab es für polemisch keine Beleg und die angesprochene Problematik des Begriffs "polemisch" konnte nicht aus dem Weg geräumt werden. Wenn keine begründeten Einwende kommen, dann ändere ich "polemischer Begriff in den der sachlicheren Form "kritischer Begriff". -- andrax 21:11, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Polemik --Hardenacke 21:15, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

@Andrax: dass der Begriff polemisch ist, war seit Beginn der Diskussion über den Artikel Konsens. Es ist schon etwas billig, diesen Punkt jetzt zu ändern, wenn man begründeten Einwänden von Benutzer Der Stachel nichts inhaltliches entgegensetzen kann. Das massive Zupflastern des Artikels mit aber auch jeder Fundstelle, die eine Erwähnung des Begriffs durch einen Sozialwissenschaftler belegt, war Teil des Abwehrkampfes der Behalten-Fraktion. Am Ende der LD war der Artikel mit solchen "wissenschaftlichen Nachweisen" auf eine schon groteske Art überladen. Jetzt gib doch auch Du endlich den Weg dafür frei, diesen Artikel von all' dem Ballast zu befreien und zu dem zu machen was er allenfalls sein kann: Ein Artikel über ein kurzlebiges politisches Schlagwort ohne viel Substanz. Einen neuen LA wird es schon nicht geben, spätestens in 3 Monaten ist der "Begriff" vergessen, und dann sollte hier doch nicht eine solche "Beleg-Halde" als weiteres Zeugnis für die "wissenschaftliche Kraft" der SW ... oder ... Moment mal ... das wäre ja ... (Dieser Beitrag enthält auch Polemik, also Vorsicht). Gruß --UliR 21:32, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Belege, dass der Begriff in der Kritik an der veränderten Rolle der Behördenmitarbeiter argumentativ eingebettet ist, wurden vorgelegt und finden sich gerade in den gelöschten Belegen. Wo sind denn nun die Belege für den polemischen Gebrauch des Begriffes, so dass "polemisch" nun die Lemmadefinition bestimmen soll? So ist das Theoriefindung. -- andrax 22:08, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

An Stachel, Hardenacke, und UliR: Lasst doch Herrn Andrax seine Freude an der wahllos mit angeblichen Fundstellen zugepflasterten Theoriefindung die sich hier Artikel nennt. Das liest schon jetzt wohl kaum jemand. In 3-4 Monaten ist es dann ganz vergessen. Es gibt genug Platz auf den Wikipedia-Servern als dass man nicht auch noch diese wahllos zusammengestellte Belegsammlung zum Thema Arbeitslosigkeit im allgemeinen und besonderen speichern kann. Also lasst den Artikel doch so wie er jetzt ist. Gruß Boris Fernbacher 22:34, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Du hast ja Recht, ich wollte hier auch garnichts mehr investieren. Ich streich den jetzt von meiner Beo-Liste, Andrax soll damit glücklich werden. Gruß --UliR 23:04, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Im Sinne einer sachlichen Formulierung habe ich den einleitenden Satz wie folgt geändert:

„Verfolgungsbetreuung“ ist ein vor allem von Gewerkschaftern geprägter Begriff, der die Maßnahmen in Folge der Einführung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) im Jahr 2003 kritisiert.
  • "polemisch" ist noch immer umstritten und wird einleitend im Kritikteil hervorgehoben
  • Polemik ist ein weites Feld und sollte genauer belegt (wo bleiben die eingeforderten Belege?) und genauer ausformuliert werden (s. Diskussion oben)
  • Der Begriff V. ist eingebettet in einem argumentativen Kontext, das ist entscheidender als der die Absicht mancher Kollegen hier, ihn irgendwie klingen zu lassen. Für mich klingt er übrigens aus dem Entstehungszusammenhang vor allem ironisch. Aber sind solche Begriff sinnvoll für eine neutrale Darstellungsweise? Ich finde dafür keine Argumente.

Grüße, -- andrax 01:32, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Der Begriff wird aber eindeutig polemisch gebraucht. „Verfolgungsbetreuung“ ist Polemik reinsten Wassers, denn es geht ja wohl nicht um die verfolgte Unschuld. Und dass es so ist, gehört auch in das Intro. - Und bitte, Andrax, unsere Versuche, den Artikel einigermaßen lesbar zu machen, sind doch im Sinne des Lemmas. --Hardenacke 08:59, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Dann kannst du das auch belegen? In der viel zitierten Bochumer Ursprungs Quelle ist ganz und gar nicht von Polemik die Rede, schon gar nicht seitens der betroffenen Angestellten, die die Kritik formulieren: Mit unserem nachstehendem Statement, das auch der Presse zugeleitet wird, wollen wir aufzeigen, dass die Sozialpolitik von Regierung und Vorstand der BA die Rahmenbedingungen der Beschäftigten der Arbeitsämter erheblich verschlechtert. Dabei schätzen die verantwortlichen in der BA zu Recht ein, dass mit einer gutwilligen Rückgabe der Gelder durch die Arbeitslosen nicht zu rechnen ist. Also verpflichtet man die Arbeitsämter, diese Summen einzutreiben. (…) Das Einsparzauberwort heißt Sperrzeit und die dazu notwendigen Maßnahmen werden im BA Unwort des Jahres zusammengefasst: Den Arbeitslosen droht die „Verfolgungsbetreuung“. [28]
Gefordert wird: Für eine Sozialpolitik, die diesen Namen noch verdient ! Für Arbeitsbedingungen der BA – Beschäftigten, die diese nicht an den Rand der körperlichen Belastbarkeit führen in moralische und gesetzliche Konflikte bringen."
Ich habe verstanden, dass du den Begriff als polemisch empfindest. Bitte argumentiere doch einfach anhand solch Zentraler Belege, wo findest du hier die Polemik und wenn, wie wird sie deiner Meinung nach angewandt?
Gruß, -- andrax 09:24, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Nein; UliR, Stachel und Hardenacke projezieren hier wohl wie so oft eigenes auf den Artikel. "Verfolgungsbetreuung" ist absolut kein polemischer Begriff. Er ist 100%-tig wissenschaftlich und absolut sachlich und neutral. Siehe die vielen seriösen Referenzen im Artikel. Er ist sogar fast einer der wichtigsten Fachbegriffe der Sozialwissenschaften. Er wird sicher bald auch im Brockhaus, der Encyclopedia Brittannica, diversen Gestzestexten, im Grundgesetz (Grundrecht auf Verfolgungsbetreuung), und der UNO-Charta Eingang finden. Gut, dass jemand jetzt schon den Mut gefunden hat, dieses lange verdrängte Thema umfassend darzustellen. Bitte den Artikel noch mal um 10 Bildschirmseiten und 50 zusätzliche Referenzen erweitern, und dann als LW-Kandidat vorschlagen. Gruß Boris Fernbacher 09:30, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

(nach BK) Nun, dass die Erfinder des Begriffs ihn nicht als polemisch bezeichnen (was aber durchaus auch möglich wäre), ist doch kein Beweis dafür, dass er nicht polemisch ist. Aber auch Dein Zitat ist Polemik gegen die „Sozialpolitik von Regierung und Vorstand der BA“, was denn sonst? --Hardenacke 09:36, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Dir fehlt es am Verständnis Hardenacke: -> "In der viel zitierten Bochumer Ursprungs Quelle ist ganz und gar nicht von Polemik die Rede, schon gar nicht seitens der betroffenen Angestellten, die die Kritik formulieren:" -> Das ist doch gerade der tieggründige Humor der Gewerkschaften. Klar; Mr.Bean bringt ja am Anfang seiner Sendungen auch kein Statement, dass es sich um Humor handelt. Man kann die Filme auch als ernsthafte, kritische soziale Beiträge auffassen. Betrachte diesen Artikel doch einfach als Werk von Mr. Bean. Gruß Boris Fernbacher 09:39, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten