Illegalität

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Illegalität (lat.) ist das Gegenteil von Legalität, also ein Widerspruch mit bestehenden staatlichen Gesetzen.

Eine Situation heißt illegal bzw. ungesetzlich (schärfer: gesetzeswidrig), wenn ein anwendbares Gesetz vorsieht, dass diese Situation so nicht hätte passieren dürfen. Die Deklaration, wer oder was illegal sei oder nicht, entspringt keiner "höheren Logik", sondern ist menschengemacht. Aus diesem Grund wird korrekterweise der Begriff illegalisiert statt illegal verwendet, denn die betroffenen Situationen und Menschen werden illegalisiert durch diejenigen, die die anwendbaren Gesetze und Verordnungen machen, und im übrigen auch durch diejenige, die diese Gesetze und Verordnungen konkret anwenden.

  • Daraus abgeleitet heißt z.B. ein Gegenstand illegalisiert bezüglich eines Gesetzes, wenn er im anwendbaren Rechtsraum des Gesetzes (z.B. auf einem bestimmten Staatsterritorium) nicht existieren darf.
  • Analog dazu wird auch eine Person als illegalisiert bezüglich eines Gesetzes bezeichnet, wenn sie im anwendbaren Rechtsraum des Gesetzes (z.B. auf einem bestimmten Staatsterritorium) nicht existieren darf.


Im politischen Widerstand:

In Diktaturen wird unter illegaler Arbeit die Auflehnung gegen die bestehenden Verhältnisse verstanden. Auch in Deutschland gilt bestimmtes Handeln zur Auflehnung gegen die bestehenden Verhältnisse als verfassungsfeindlich und daher als illegal.

Im allgemeinen Sprachgebrauch:

Es befindet sich z.B. jemand in der Illegalität, der sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in einem Land befindet oder einer Tätigkeit nachgeht, die gesetzlich verboten ist. Wer z.B. Heroin konsumiert bzw. damit handelt, begeht damit in den meisten Staaten der Welt eine illegale Handlung, da dies in der Regel gegen staatliche Gesetze verstößt. Ebenso verhält sich eine Prostituierte illegal, wenn die Prostitution in dem Land, in dem sie sie ausübt, gesetzlich verboten ist.


Siehe auch: Untergrund, illegale Migration, Kein Mensch ist illegal

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