Deutscher Hängegleiterverband

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Der Deutsche Hängegleiter-Verband e.V. (Amtsgericht München, Vereinsregister Nr. 9767), kurz DHV, ist der deutsche Fachverband der Gleitschirm- und Drachenflieger.

Der DHV ist in Deutschland gemäß § 3 der "Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV)" vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Hängegleiter und Gleitsegel gem. § 1 Abs. 4 LuftVZO betraut:

  1. Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte
  2. Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals
  3. Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit diesen Luftsportgeräten außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Luftverkehrsgesetz)
  4. Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt
  5. Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.

Entsprechend ist der DHV nach § 3a der BeauftrV darüberhinaus gleichberechtigt mit dem Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) auch für Gleitflugzeuge gem. § 1 Abs 4 LuftVO zuständig.


Das Schweizer Pendant zum DHV ist der Schweizerische Hängegleiter Verband (SHV).