Der Deutsche Hängegleiter-Verband e.V. (Amtsgericht München, Vereinsregister Nr. 9767), kurz DHV, ist der deutsche Fachverband der Gleitschirm- und Drachenflieger.
Der DHV ist in Deutschland gemäß § 3 der "Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV)" vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Hängegleiter und Gleitsegel gem. § 1 Abs. 4 LuftVZO betraut:
- Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte
- Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals
- Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit diesen Luftsportgeräten außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Luftverkehrsgesetz)
- Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt
- Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.
Entsprechend ist der DHV nach § 3a der BeauftrV darüberhinaus gleichberechtigt mit dem Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) auch für Gleitflugzeuge gem. § 1 Abs 4 LuftVO zuständig.
Das Schweizer Pendant zum DHV ist der Schweizerische Hängegleiter Verband (SHV).