Die Art Fisch als Wappentier im Wappen ist eine beliebte gemeine Figur in der Heraldik. Von der Beschreibung (Blasonierung) ausgehend, bleibt im Wappenschild oder im Feld selten ein eindeutig bestimmbare Fischart übrig. Die feinen Unterschiede sind bei der leichte Abstraktion nicht immer erkennbar. Bei Wels, Wal oder Aal ist es noch einfach. Die Haut wird geschuppt und die heraldischen Farben sind alle möglich. Wichtig ist aber die Stellung im Bild. Fische werden im Wappen waagerecht, diagonal oder senkrecht gezeichnet. Bis drei Fische im Wappen ist nicht selten. Als Dreipass angeordnet, sternförmig aus der Schildmitte oder als Ring, in eine Richtung oder auch gemischt nach rechts und links schwimmend, kopfstehend und nur im Schildfußfluss (Wellenschnitt) schwimmend, sind keine Seltenheit. Fische können verschlungen, ab- oder zugewendet oder gekreuzt sein. Geflügelt oder "nur Gräte" im Wappen sind bekannt. Am Haken oder gespießt mit einem Dreizack ist möglich.
Einen Platz hat der Fisch sich im Oberwappen erobert. Hier, wie auch im Schild, kann er gekrönt und/oder geflügelt sein. Der Fisch verkörpert Verschwiegenheit und Gesundheit. Ein Fisch im Wappen gilt auch als Hinweis auf das Fischerei-Gewerbe. Die Hoheit über gute Fischgewässer war immer schon als Privileg zu verstehen, genau wie das Jagdrecht.
Besonders gern werden fischfressende Tiere mit einem gefangenem Fisch im Wappen dargestellt. Reiher mit Fisch im Schnabel oder Adler mit einem im Fang sollen als Beispiel gelten.
Ausnahme: der Delfin wird heraldisch zu den Fischen gerechnet.[1]
Beispiele
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pfahlgerechter Fisch (Lonsee)
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Fisch im Schildfuß (Tiefenbach)
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zwei Fische gegengewendet (Freudenstadt)
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zwei Fische gegenschwimmend (Degmarn)
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Ein Fisch schildfüllend (Diedelsheim)
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gekrönter Aal (Ahlen)
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Delphine und Lilien Dauphiné
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schrägliegender Fisch (Nauen)
Literatur
- [1] Das große Buch der Wappenkunst, Walter Leonhard, Verlag Callway München 1978