Kirchensteuer
Da die Kirchensteuer innerhalb des deutschsprachigen Gebiets von Land zu Land unterschiedlich ist, werden ihnen eigene Artikel gewidmet:
Andere Länder
Nur in wenigen anderen Ländern, wie Dänemark, Schweden oder Finnland existiert auch eine Kirchensteuer; außerhalb des Christentums existiert sie überhaupt nicht, da sie auf dem Zehnt des Mittelalters beruht; bei den Juden gibt es allerdings eine Kultussteuer.[1] Weltweit wird zumeist die Hälfte bis Dreiviertel der Einkünfte aus freiwilligen Spenden bestritten. Es gibt einige Besonderheiten: In den Revolutionen wurde in Frankreich und den USA der Kirchenzehnt abgeschafft, die Kirchen sind dort auf Spenden angewiesen, erhalten aber auch ebenfalls wie in Deutschland eine staatliche Förderung. In Belgien werden Pfarrer und Bischöfe wie Beamte vom Staat bezahlt, und die Gemeinden sind gesetzlich zur Unterhaltung der Gebäude verpflichtet. In Großbritannien wurden die Kirchen nie enteignet (wie vor allem in Frankreich und den USA), daher bestreiten sie die nicht durch Spenden gedeckten Ausgaben mit ihrem eigenen Vermögen. In Italien wird eine jährliche Spende empfohlen, die eine Höchstgrenze nicht überschreiten soll; sie wird mit Zweckbestimmung (humanitär oder religiös) an ein „Zentralinstitut für den Unterhalt des Klerus“ gezahlt und kann von der Steuer voll abgesetzt werden. In Spanien ist dies ähnlich, und der Staat schießt zwei Drittel hinzu. Dänemark verlangt eine der Bundesrepublik ähnliche Kirchensteuer.