Diskussion:Impressum

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Gibt es ein Wikipedia-Impressum? Dann wäre ein link sicher angebracht.


Ausgenommen von der Impressumspflicht sind nur rein private Webseiten.

  • Gibt es dafür (dass private Webseiten ausgenommen sind) einen Nachweis? Ich hatte das so verstanden, dass auch private Seiten ein Impressum brauchen (allerdings natürlich nicht mit allen genannten Informationen - zumindest Post- und elektronische Adresse muss aber wohl dabei sein). -- Paul E. 13:34, 21. Sep 2003 (CEST)
Das Zauberwort heißt "geschäftsmäßig" und das können durchaus auch private Seiten sein. Die genauer Grenze ist umstritten, manche sehen die Pflicht für jede über einen längeren zeitraum präsente Seite. Die Liste was ins Impressum gehört, muß man noch auf den jeweiligen Betrteiber (Verein, Gesellschaft, Privat, ...) anpassen. --Braunbaer 14:00, 21. Sep 2003 (CEST)

@Diddi:

Ausgenommen von der Impressumspflicht sind demnach Online-Dienste, die nicht nur vorübergehend bestehen.

Ich bezweifle, dass nur dauerhafte Angebote der Impressumspflicht unterliegen. Hast Du dafür eine Quelle? Außerdem: Wenn ich den Satz mit meinen bescheidenen Grammatik-Kenntnissen ein wenig umformuliere, kommt da folgendes raus: Ausgenommen von der Impressumspflicht sind Online-Dienste, die längere Zeit bestehen ?!?! -- Akl 18:21, 22. Okt 2003 (CEST)

Das heißt, auch private Webseiten, die längere Zeit bestehen, sind impressumspflichtig.

Ich bezweifle das. Hast Du dafür eine Quelle? -- Akl 18:21, 22. Okt 2003 (CEST)