Kindersitz

für Kinder angepasste Sitzgelegenheit
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Ein Kindersitz, auch amtlich anerkannte Rückhaltevorrichtung mit Prüfsiegel genannt, ist eine für die geringe Körpergröße von Kindern angepasste Sitzgelegenheit. Im Speziellen wird damit zumeist ein Sitz für den sicheren Transport von Kindern in Fahrzeugen bezeichnet, der über Befestigungssysteme für den Sitz und Rückhaltesysteme für das Kind verfügt.

Typischer Kindersitz der Klasse I

Regelung in Österreich

Kraftfahrzeuge

Nach § 21 (1a) der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, oder die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden. Diese müssen amtlich genehmigt und geeignet sein. Die amtliche Genehmigung erfolgt durch die Vergabe nach der ECE-Regelung Nr. 44 an den Hersteller.

Geeignet sind die Kindersitze, wenn diese dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechend ausgeführt sind. Nach ECE Nr. 44 unterscheidet man

  • Klasse 0: bis zu einem Gewicht von 10 kg (entgegen der oder quer zur Fahrtrichtung ausgeführt)
  • Klasse 0+: bis zu einem Gewicht von 13 kg (entgegen der Fahrtrichtung ausgeführt)
  • Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung)
  • Klasse II: von 15 bis 25 kg (zumeist in Fahrtrichtung)
  • Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur in Fahrtrichtung)
  • Klasse I-3 von 9 bis 36 kilogramm

Fahrräder und Mofa

Auf Fahrrädern und Mofas dürfen Kinder unter 7 Jahren nur von einer mindestens 16 Jahren alten Person mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz (Kindersitz/Fahrrad) vorhanden ist. Bei dieser Ausführung - entweder am Lenker (Fahrrad) oder am Gepäckträger angebracht - dürfen die Füße der Kinder nicht in die Speichen gelangen können.

Sanktionen

Wer ein Kind ungesichert im Auto mitnimmt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt. Im Schadenfall können und werden seitens der Versicherung Anspruchsleistungen gemindert.

Wird eine rückwärtsgerichtete Babyschale trotz aktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz verwendet, droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Fehlt der entsprechende Warnhinweis so werden 5 EUR Bußgeld erhoben.

In Österreich droht Verkäufern von Kindersitzen, die nicht den Sicherheitstandards genügen eine Geldstrafe von 5000€. Dies gilt auch für private Verkäufe.[1]

Siehe auch

Quellen

  1. Feilbietungsverbot für Autokindersitze, die nicht mindestens die Sicherheitsnorm ECE 44 in der Version 03 (ECE 44/03) erfüllen