Wehrersatzdienst

Dienste, die anstelle des Wehrdienstes geleistet werden.
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Als Wehrersatzdienst bezeichnet man Dienste, die anstelle des Wehrdienstes zur Ableistung der Wehrpflicht geleistet werden können. Dabei besteht meist kein freies Wahlrecht zwischen Wehr- und Wehrersatzdienst.

Wehrersatzdienst in Deutschland

In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten, keinen Wehrdienst leisten zu müssen. Sie lassen sich in zwei Gruppen aufteilen. Einmal die Möglichkeit, den Kriegsdienst zu verweigern, andererseits, Ersatzdienst ohne Verweigerung zu leisten.

Kriegsdienstverweigerung

Hierfür muss der Wehrpflichtige einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Antrag) stellen. Damit ist der Leistende vom Kriegsdienst befreit, kann aber im Verteidigungsfall zu zivilen Tätigkeiten herangezogen werden.

Zivildienst

Die gängigste Art des Wehrersatzdienstes ist der 9-monatige Zivildienst. Mehr unter Zivildienst.

Freiwilliges Jahr

Seit Juni 2002 ist es anerkannten Verweigerern möglich, ihren Dienst in Form eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) abzulegen.

Anderer Dienst im Ausland

Für anerkannte Verweigerer besteht auch die Möglichkeit, einen Anderen Dienst im Ausland (ADiA) zu leisten, der jedoch mindestens zwei Monate mehr als der reguläre Zivildienst in Anspruch nimmt.

Wehrersatz ohne Verweigerung

Hierbei wird der Wehrpflichtige durch Verpflichtung zu bestimmten Tätigkeiten nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen.

Verpflichtung im Katastrophenschutz

In Deutschland kann man sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres bei verschiedenen Organisationen zur Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichten. Die Verpflichtungszeit beträgt sechs Jahre. Im Unterschied zum Zivil- oder Grundwehrdienst kann man aber sein gewohntes Leben weiterführen, da sich die Verpflichtungen auf ein festgelegtes (mindest-)Stundenpensum pro Jahr beschränken. Während der Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz werden die Wehrpflichtigen bzw. anerkannten Kriegsdienstverweigerer nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen. Nach sechsjähriger Mitwirkung erlischt dann die Pflicht, Grundwehr- bzw. Zivildienst zu leisten.

Die Anerkennung setzt jedoch voraus, dass man von der zuständigen Behörde (oft Landratsamt, abhängig von der Organisation) vom Wehrdienst freigestellt (verpflichtet) wird und die Freistellung vor Erhalt eines Einberufungsbescheids beantragt wurde. Da die Bewilligung der Freistellung vom örtlichen Bedarfsplan abhängt, kann dies (selten) bei einem Wohnungswechsel (z.B. im Zuge einer Berufsausbildung/ neuer Arbeitsplatz) zu Schwierigkeiten führen, da am neuen Wohnort evtl. kein Platz in einer entsprechenden Position frei ist oder schon alle möglichen Freistellungen ausgeschöpft sind. Jedoch ist es möglich, außerhalb des Gebietes seiner Arbeit nachzugehen bzw. in eine andere Organisation neu einzutreten.

Der Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz kann bei folgenden Organisationen abgeleistet werden:

Bei vielen Organisationen gibt es eine Probezeit, ähnlich wie im Berufsleben. Bei einigen von ihnen kann die Verpflichtung vor, bei anderen erst nach der Probezeit beantragt werden. Verpflichtete Helfer haben dieselben Rechte und Pflichten wie alle nicht verpflichteten.

Entwicklungsdienst

Durch zweijährige Entwicklungshilfe bei einer anerkannten Entwicklungshilfeorganisation besteht für Fachleute die Möglichkeit, nicht zur Ableistung der Wehrpflicht herangezogen zu werden.

Wehrdienstfreistellungsverbot

Für Schüler gilt ein Wehrdienstfreistellungsverbot, da bei ihnen mit häufigem Wohnortwechsel zu rechnen ist. Unabhängig davon muss vor Antreten des Wehrersatzdienstes das 18. Lebensjahr vollendet worden sein, da nur ab diesem Zeitpunkt ein eigenverantwortliches Handeln möglich ist.

Wehrersatzdienst in der DDR

In der DDR bedeutete der Wehrersatzdienst einen Wehrdienst bei der Volkspolizei, der Transportpolizei, im Ministerium für Staatssicherheit, den Einheiten der Zivilverteidigung oder den Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (Bausoldaten). Neben der Ausbildung in militärischen Handlungen kamen weitere spezifische Ausbildungsinhalte hinzu. In den 'Kasernierten Einheiten des MdI' der DDR für die (Mot.-)Schützeneinheiten beispielsweise die Handlungen als geschlossene Formationen bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.

Siehe auch: Kriegsdienstverweigerer, Totalverweigerer