Ausgleichsordnung (abgekürzt AO) ist in Österreich der Name des Gesetzes, das das Ausgleichsverfahren regelt. Neben der Konkursordnung ist die Ausgleichsordnung die wichtigste Rechtsquelle des Insolvenzrechts. Letzteres wiederum ist Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens im Zivilverfahrensrecht.
Basisdaten | |
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Titel: | Ausgleichsordnung |
Abkürzung: | AO |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Zivilverfahrensrecht |
Fundstelle: | BGBl 1934 II/221 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Gliederung
- I. Teil: Ausgleichsverfahren
- 1. Abschnitt: Eröffnung des Ausgleichsverfahrens
- 2. Abschnitt: Wirkung der Eröffnung des Verfahrens
- 3. Abschnitt: Ansprüche im Ausgleichsverfahren
- 4. Abschnitt: Organe des Ausgleichsverfahrens
- 5. Abschnitt: Ausgleichstagsatzung
- 6. Abschnitt: Inhalt des Ausgleichs
- 7. Abschnitt: Bestätigung des Ausgleichs
- 8. Abschnitt: Wirkung des Ausgleichs
- 9. Abschnitt: Aufhebung, Fortsetzung und Einstellung des Verfahrens
- 10. Abschnitt: Nichtigkeit und Unwirksamkeit des Ausgleichs
- 11. Abschnitt: Ausgleich einer Handelsgesellschaft oder eines Gesellschafters, einer Verlassenschaft oder einer juristischen Person
- 12. Abschnitt: Allgemeine Verfahrensbestimmungen
- II. Teil