Ausgleichsordnung

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Ausgleichsordnung (abgekürzt AO) ist in Österreich der Name des Gesetzes, das das Ausgleichsverfahren regelt. Neben der Konkursordnung ist die Ausgleichsordnung die wichtigste Rechtsquelle des Insolvenzrechts. Letzteres wiederum ist Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens im Zivilverfahrensrecht.

Basisdaten
Titel: Ausgleichsordnung
Abkürzung: AO
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Zivilverfahrensrecht
Fundstelle: BGBl 1934 II/221
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Gliederung

  • I. Teil: Ausgleichsverfahren
    • 1. Abschnitt: Eröffnung des Ausgleichsverfahrens
    • 2. Abschnitt: Wirkung der Eröffnung des Verfahrens
    • 3. Abschnitt: Ansprüche im Ausgleichsverfahren
    • 4. Abschnitt: Organe des Ausgleichsverfahrens
    • 5. Abschnitt: Ausgleichstagsatzung
    • 6. Abschnitt: Inhalt des Ausgleichs
    • 7. Abschnitt: Bestätigung des Ausgleichs
    • 8. Abschnitt: Wirkung des Ausgleichs
    • 9. Abschnitt: Aufhebung, Fortsetzung und Einstellung des Verfahrens
    • 10. Abschnitt: Nichtigkeit und Unwirksamkeit des Ausgleichs
    • 11. Abschnitt: Ausgleich einer Handelsgesellschaft oder eines Gesellschafters, einer Verlassenschaft oder einer juristischen Person
    • 12. Abschnitt: Allgemeine Verfahrensbestimmungen
  • II. Teil