Arbeitsgemeinschaft

Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen, um gemeinsame Ziele zu erreichen; oft informell; oft ist ein spezifisches Problem der Anlass der Gründung
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ARGE ist neben AG eine Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft.

Im Wirtschaftsleben handelt es sich dabei meist um die Kooperation mehrerer Unternehmen zum Zwecke der Durchführung eines gemeinschaftlichen (Bau-)Projekts in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gelegenheitsgesellschaft).

In Deutschland können die Länder und Kommunen zur Zusammenarbeit auf verschiedendsten Gebieten (z. B. Planungskoordination) Arbeitsgemeinschaften bilden, meist auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.

Auch bei der Verwaltung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II), können Arbeitsagenturen und kommunale Träger Arbeitsgemeinschaften nach privatem oder öffentlichem Recht bilden, die als ARGE bezeichnet werden. Rechtgrundlage dazu bildet § 44 b des SGB II.

An den meisten Schulen in Deutschland werden ebenfalls AGs – Arbeitsgemeinschaften – angeboten, die außerhalb des Unterrichts von Schülern freiwillig besucht werden können. AGs können zu fast allen erdenklichen Themen gegründet werden, traditionell gibt es an den meisten Schulen Arbeitsgemeinschaften für Musik (z. B. Schulchor, Schulband) und Sport (z. B. Leichtathletik). Man unterscheidet AG's die von Schülern und AG's die von Lehrern geleitet werden.

An Universitäten werden manche Lehrveranstaltungen als Arbeitsgemeinschaft abgehalten – Abkürzung: AG.