Homosexualität in Ecuador

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Homosexualität wurde in Ecuador bis Ende des 20. Jahrhunderts gesetzlich bekämpft.

Legalität

Unter Beachtung des internationalen Abkommens über Menschenrechte wurde gleichgeschlechtliche Sexualität am 27. November 1997 durch die Aufhebung des Artikels 516 des Strafgesetzbuches laut Beschluß Nr. 106 vom Verfassungsgericht entkriminalisiert. Zuvor wurde gleichgeschlechtlicher Verkehr mit einem Freiheitsentzug von bis zu 8 Monaten bestraft.

Antidiskriminierungsgesetze

Durch die neue Verfassung vom 5. Juni 1998 existiert zudem ein Antidiskriminierungsgesetz in Ecuador. Somit ist jede Diskriminierung aus Gründen von Volkstum, sexueller Ausrichtung, Gesundheitszustand, Behinderung oder jeder beliebiger Art von Unterscheidungsmerkmal (Art. 23, Ziffer 3) ausdrücklich verboten.

Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften

Eine gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften existiert in Ecuador nicht.

Gesellschaftliche Situation

Eine Schwulen- und Lesbenszene entwickelte sich besonders in der Hauptstadt Quito.

Siehe auch

Quellen