Beruf

meist systematisch erlernte, dauerhaft gegen Entgelt ausgeübte oder Geld einbringende spezialisierte Betätigung eines Menschen
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Unter dem Beruf versteht man diejenige Tätigkeit, die ein Mensch für (a) finanzielle oder (b) herkömmliche Gegenleistungen oder (c) im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist.

Die Fähigkeiten und Kenntnisse, die in einem Beruf benötigt werden, werden also durch Ausbildung, durch Praxis / Selbststudium oder durch Zuschreibung (adscription) (etwa bei Erbfolge [Bauer, zünftiger Handwerker, Reichs-Kämmerer] oder durch Gelöbnisse Beamte oder durch Weihe Priester) erworben.

Die meisten Berufe sind das Ergebnis fortschreitender Differenzierung der Arbeit. Sie verfügen also über Jahrhunderte lange Traditionen, da viele von der Gesellschaft gewünschten Leistungen im Wesentlichen konstant sind.

Zu den ältesten (frühgeschichtlichen) Berufen gehören Schmiede, Heiler, Priester oder Wandererzähler/-sänger (Barde). Seit dem Mittelalter fanden sich die Berufsgruppen in Zünften und Gilden zusammen, welche auch die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses übernahmen.

In einigen Berufen wird auch die Berufung des/der Einzelnen besonderen Wert gelegt (zum Beispiel Pfarrer/in, Priester/in, aber auch Arzt/Ärztin, Lehrer/in, Apotheker/in, Richter/in). Diese Berufe sind eine sogenannte Profession. In diesen ist die tatsächliche Arbeitszeit nicht geregelt, ihr Auftrag ist die Erfüllung der anfallenden Aufgaben (häufig territorial und/oder inhaltlich begrenzt) in eigener Zeit und Verantwortung.

Zu unterscheiden ist der ausgeübte vom nicht ausgeübten Beruf.

Reglementierung der Berufsausübung

Heute wird die Berufsausbildung (Inhalte, Dauer) in den meisten europäischen Ländern staatlich festgelegt.

Wer welchen Beruf ausüben darf, wurde und wird kulturell unterschiedlich gehandhabt. In Europa gilt prinzipiell das Recht der freien Berufsausübung, das jedoch einigen Einschränkungen unterliegt. So ist für die Ausübung bestimmter Berufe eine entsprechende Ausbildung erforderlich: Als Arzt oder Rechtsanwalt darf bespielsweise nur tätig sein, wer ein medizinisches bzw. juristisches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und entsprechende Praxiserfahrung (AiP-Tätigkeit, Referendariat) nachweisen kann.

Ebenfalls unterliegt die Ausübung handwerklicher Berufe bestimmten Einschränkungen: So ist zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks in Deutschland beispielsweise der Meister-Brief erforderlich. In anderen Ländern, beispielsweise den USA, kennt man diese Einschränkung nicht.

Alle erfolgreich sozial heraus gebildeten Berufe entwickeln eine (mehr oder minder ausgeprägte) Berufsethik.

Siehe auch

Arbeit, Berufsberatung, Berufsethik, Berufssoziologie, Profi, "Unehrliche Berufe", Verdienst, Zunft, Liste von Berufen, Berufswissenschaft