Sonderorganisationen der Vereinten Nationen

rechtlich und finanziell selbständige Organisationen, die mit der UN verbunden sind
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Die Spezialorganisationen des UN-Systems kann man in zwei Gruppen unterteilen:

  • Spezialorgane, die von der UNO selbst geschaffen wurden
  • Sonderorganisationen, autonome Organisationen mit eigener Rechtsnatur, mit denen die Vereinten Nationen (UNO, auch VN) aufgrund vertraglicher Bindungen zusammenarbeiten.

Spezialorgane

Die Spezialorgane der UNO sind Nebenorgane, die von der Generalversammlung eingesetzt wurden, und teils ihr, teils dem Wirtschafts- und Sozialrat berichten. Obwohl sie gegenüber Partnern außerhalb der UN vielmals autonom auftreten, verfügen sie über keinen eigenen völkerrechtlichen Status.

Ihre Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche aufschlüsseln:

  • entwicklungspolitische Hilfsprogramme, zum Beispiel:
    • Entwicklungsprogramm (UNDP)
    • Umweltprogramm (UNEP)
    • Kinderhilfswerk (UNICEF)
    • Frauenrechte (UNIFEM)
    • Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD)
    • Welternährungsprogramm (WFP)
  • humanitäre Anliegen, z.B.
    • Hilfsprogramm für die Palästina-Flüchtlinge (UNRWA)
    • Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR)
    • Welternährungsprogramm (WFP)
  • Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten, z.B.
    • "Weltuniversität" (UNU)
    • Institut für Ausbildung und Forschung (UNITAR)

Sonderorganisationen

Die Zusammenarbeit der Sonderorganisationen [1] untereinander und mit der UNO werden durch den Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert. Es sind dies:

  • technische Organisationen
  • sozialer, kultureller und humanitärer Bereich
  • Finanzorganisationen
    • Internationaler Währungsfonds (IMF)
    • Weltbank-Gruppe
    • Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)

In Kooperation mit der UNO stehen außerdem