Das Wort Frucht (v. althochdt.: fruht, aus lat.: fructus) bezeichnet
- den (oft essbaren) aus dem Fruchtknoten entstehenden Teil der Pflanze, der den Samen bis zur Reifung umschließt, siehe Frucht (Botanik).
- den heranwachsenden Embryo im Mutterleib (Leibesfrucht).
- im Rechtswesen den wirtschaftlichen Ertrag einer Sache oder eines Rechts; zufriedenstellende Ergebnisse (Die Früchte meiner Arbeit).
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