Eine Firma, Abk. "Fa.", (von lat. firmare beglaubigen, befestigen) ist der Name eines Kaufmanns. Unter diesem Namen betreibt der Kaufmann seinen Handel, leistet Unterschriften, kann klagen und verklagt werden. Zum Betreiben einer Firma sind nur Handelsgesellschaften und Vollkaufleute berechtigt.
Definiert ist dies in Deutschland unter § 17 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Definition
- Personenfirma
- Ein Einzelkaufmann meldet sich beim Handelsregister mit seinem Nachnamen und Vornamen an. Es ist auch möglich ein Handelsgeschäft zu übernehmen und unter Zustimmung des vorherigen Eigentümers den Namen beizubehalten.
- Sachfirma
- Eine Handelsgesellschaft wie zum Beispiel eine AG, GmbH oder KG.
Siehe auch: Rechtsformen.