Vertrag von Lissabon

EU-Vertrag in der Fassung von 2007
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Der EU-Grundlagenvertrag (auch Reformvertrag genannt) soll der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben und den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) ersetzen.

Die Grundzüge des EU-Grundlagenvertrags wurden vom Europäischen Rat bei seiner Tagung am 21. und 22. Juni 2007 in Brüssel beschlossen. Der Vertrag, der bis 2009 von allen 27 EU-Mitgliedern ratifiziert werden soll, baut in weiten Teilen auf dem Verfassungsvertrag auf. Mit der Ausarbeitung des Vertrags wurde die Regierungskonferenz der EU beauftragt.

Struktur

Im Entwurf des Mandats für die Regierungskonferenz (Abs. I.2) heißt es über die geplante Struktur des Vertrags:

„Der Reformvertrag wird zwei wesentliche Artikel enthalten, mit denen der Vertrag über die Europäische Union (EUV) bzw. der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) geändert werden. Der EUV wird seine derzeitige Bezeichnung behalten und der EGV wird Vertrag über die Arbeitsweise der Union genannt werden; die Union erhält eine einheitliche Rechtspersönlichkeit. Der Ausdruck ‚Gemeinschaft‘ wird durchgängig durch den Ausdruck ‚Union‘ ersetzt; es wird festgehalten, dass die beiden Verträge die Verträge bilden, auf denen die Union beruht, und dass die Union an die Stelle der Gemeinschaft tritt, deren Nachfolgerin sie ist.“

Änderungen gegenüber dem Verfassungsvertrag

Der neue Grundlagenvertrag verzichtet im Gegensatz zum Verfassungsvertrag auf alle staatsähnlichen Symbole wie Flagge und Hymne. Wegen der von Großbritannien abgelehnten Benennung eines EU-Außenministers, wird dieses Amt in abgeschwächter Form unter der Bezeichnung „Hoher Repräsentant der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ eingeführt. Die Grundrechtecharta ist nicht mehr Teil des Vertrags. Durch einen Verweis wird sie jedoch für alle Staaten, ausgenommen Großbritannien, für bindend erklärt.

Ratifizierung

Im Herbst 2007 soll auf einer Regierungskonferenz der konkrete Text festgeschrieben werden. Bis zum Jahresende 2007 sollen die Staats- und Regierungschefs die Änderungen endgültig beschließen. Nach dem aktuellen Stand (Juni 2007), könnten bis Juni 2009 alle EU-Mitglieder den neuen Grundlagenvertrag zu geltendem Recht erklärt haben.