Schornsteinfeger

Handwerker, welcher für Betriebs- und Brandsicherheit sowie Umweltschutz zuständig ist
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Die Aufgabe eines Schornsteinfegers, auch Essenkehrer, Rauchfangkehrer, Kaminkehrer oder Kaminfeger ist die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen.

Alle 6 Monate werden in Deutschland sämtliche Schornsteine und Feuerungsanlagen (auch Öfen , Waschkessel, Kamine, usw.) vom Bezirksschornsteinfegermeister auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit überprüft.

Damit ein sicherer Abzug der Abgase gewährleistet bleibt, müssen Schornsteine überprüft bzw. gereinigt werden. Insbesondere bei Feuerung mit festen Brennstoffen in offenen Kaminen, Festbrandöfen, Holz-Zentralheizungen usw. entsteht durch unvollständige Verbrennung Ruß, der sich im Schornstein bei Nichtentfernung entzünden und einen Schornsteinbrand bzw. genau genommen einen Rußbrand auslösen kann. Auch eine Verstopfung des Schornsteins (zum Beispiel durch Laub, Vogelnester oder altersbedingte Schäden am Schornstein) kann zu einer Gefahr werden, wenn es dadurch zu einem Abgasrückstau kommt.

Der Schornsteinfeger überprüft auch den Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) im Abgas von Gasfeuerstätten. Kohlenmonoxid ist giftig. Überschreitet der CO-Gehalt im Abgas den Wert von 1000 ml/m³, so kommt es bei einem Austritt des Abgases zu einer schlimmstenfalls lebensbedrohlichen Gesundheitsgefährdung. Aus diesem Grund überprüft der Schornsteinfeger mit elektronischen Messgeräten, die zweimal im Jahr von der zuständigen Schornsteinfegerinnung überprüft werden, den CO-Gehalt des Abgases und den richtigen Abzug der Abgase.

Darüber hinaus misst der Schornsteinfeger auch den Abgasverlust einer Heizungsanlage. Für den Abgasverlust einer Heizungsanlage gibt es Grenzwerte, die unter anderem vom Baujahr und der Leistung der Anlage abhängen und deren Einhaltung vom Schornsteinfeger überprüft wird.


Ab dem 01.11.2004 gelten für alle Heizungsanlagen neue Abgasverlußt - Grenzwerte :

--> 0 - 25kw = 11% Verlust --> 25 - 50kw = 10% Verlust --> über 50kw = 9% Verlust !

Das so genannte Kehrmonopol legt fest, dass Hausbesitzer diese gesetzlich vorgeschriebenen Messungen nur durch den jeweiligen Bezirksschornsteinfegermeister durchführen lassen dürfen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Schornsteinfegergesetz von 1969, das auf eine Reichsverordnung von 1935 zurückgeht.

Da der Bezirksschornsteinfegermeister so eine vor Wettbewerb geschützte, lukrative Alleinstellung erhält, ist das Kehrmonopol sehr umstritten, und es gibt politische Bestrebungen zu seiner Aufhebung. Andere häufig vorgetragene Kritikpunkte sind die undurchsichtige Gebührenordnung, das Argument, dass moderne Heizanlagen Reinigungsarbeiten und Abgasmessungen überflüssig machen würden, und die Tatsache, dass eventuell anfallende Reparaturarbeiten ohnehin nicht der Schornsteinfeger, sondern ein Heizungsinstallateur durchführen muss.

Selbstdarstellungen:

Kritisches, auch polemisches: